Schulungen & Beratungen
Themen:
- Grundlagen der gewerblichen Schutzrechte und Verfahren vor den Ämtern – IP-Strategien für KMU und Einsteiger
- Einführung in die Patentrecherche mithilfe kostenfreier Datenbanken
- DEPATISnet des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)
- Espacenet des Europäischen Patentamtes (EPA)
- PatentScope der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
- The Lens
- Google Patents
- Arbeitnehmererfinderrecht – Von Vergütungen und Lizenzen
Termine können individuell unter piz@tu-chemnitz.de oder Tel. +49 371 531-13160 vereinbart werden.
Bei der Erfindererstberatung kann man sich von freiberuflichen Patentanwälten zu den Schutzrechten und allen weiteren Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes beraten lassen.
In erster Linie soll die Erstberatung allen freien Erfindern, Arbeitnehmer-Erfindern sowie Vertretern von Handwerksbetrieben und kleinen Unternehmen den richtigen Weg weisen.
In einem vertraulichen Gespräch informiert der Patentanwalt über die Grundsätze des gewerblichen Rechtsschutzes. Er kann die Vorzüge der einzelnen Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, eingetragene Designs/Geschmacksmuster) erläutern und wichtige Informationen zum optimalen Schutz der Erfindung geben.
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter +49 371 531-13160 ist erforderlich.
Die nächsten Termine sind:
- 14.07.2021
- 28.07.2021
Die Europäische Kommission fördert KMUs bei der Identifikation und Anmeldung ihrer geistigen Eigentumsrechte im IPA4SME-Programm.
Dabei werden:
- Kosten für einen IP-Pre-diagnosis Service (ca. zweistündige Orientierungsberatungen zur Wertschöpfung und Risikovermeidung im Umgang mit geistigem Eigentum in Unternehmen) zu 100% von CARSA getragen,
- 50% der Patentanwaltskosten für europäische Patentanmeldungen erstattet (bis zu 2.000EUR je Patentanmeldung),
- 75% der Amtsgebühren für europäische Patentanmeldungen erstattet (bis zu 2.500EUR je Patentanmeldung).
Die COVID-19-Krise hat uns nochmals vor Augen geführt, dass wir von kritischen Innovationen und Technologien nicht nur im Gesundheitssektor abhängig sind.
Vor diesem Hintergrund wird die Europäische Kommission kurzfristig gemeinsam mit dem EUIPO von der COVID-19-Krise betroffenen KMUs finanzielle Unterstützung und Gutscheine zur Identifikation und Anmeldung ihrer geistigen Eigentumsrechte zur Verfügung stellen.
Das für ein Jahr mit 20 Millionen EUR dotierte Förderprogramm wird ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten und:
- Kosten für ein Erst-IP-Audit (ca. zweistündige Orientierungsberatungen zur Wertschöpfung und Risikovermeidung im Umgang mit geistigem Eigentum in Unternehmen) mit 75% bezuschussen,
- Anmeldekosten für nationale Marken und Designs und EU-Marken und -Designs mit 50% bezuschussen.

