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Prozess

Prozess der Internen Akkreditierung

Der Prozess der Internen Akkreditierung beginnt auf Initiative der Fakultät. Im Auftaktgespräch besprechen Dekan bzw. Dekanin, Studiendekan bzw. Studiendekanin, Studienerfolgsmanager bzw. Studienerfolgsmanagerin, Prorektor für Lehre und Internationales sowie die Geschäftsführung der Siegelvergabekommission den konkreten Zeitplan und die Schritte der Internen Akkreditierung. Die Fakultät kann bereits hier Gutachtervorschläge unterbreiten, die die Stabsstelle Studienerfolgsmanagementsystem (SEMS) an die Siegelvergabekommission zur Bestätigung und Bestellung der Gutachter und Gutachterinnen weiterreicht (Antrag Interne Akkreditierung).

Antrag auf Interne Akkreditierung und Bestellung der Gutachtergruppe

Der Antrag auf Interne Akkreditierung kann gestellt werden, wenn folgende Dokumente vorliegen:

  • Studiengangkonzept für detaillierte Profilbeschreibung
  • Studienordnung mit Studienablaufplan und Modulbeschreibungen
  • Prüfungsordnung
  • Kriterienraster
  • Diploma Supplement
  • Lehrbericht
  • Selbstbericht
  • Auswertungsprotokolle der Studienkommission (Ergebnisse TUCpanel)

Die Siegelvergabekommission entscheidet über die Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Gutachter und Gutachterinnen. Ist die Unabhängigkeit bestätigt, werden die bestellten Gutachter bzw. Gutachterinnen durch die Stabsstelle SEMS informiert und erhalten nach erfolgreicher Terminkoordination die von der Fakultät bereitgestellten Unterlagen. Der Zugang erfolgt über einen Cloudlink.

Vorbereitung und Ablauf der Begehung

Die Begehung selbst wird durch den Studienerfolgsmanager bzw. die Studienerfolgsmangerin der Fakultät mit Unterstützung der Stabsstelle SEMS vorbereitet. So müssen die Studienerfolsgmanager und Studienerfolgsmangerinnen z.B. Studierende und Lehrende des Studiengangs für die Gespräche mit der Gutachtergruppe gewinnen, Räumlichkeiten organisieren usw. Die Terminkoordination und Einladung zu den einzelnen Terminen im Rahmen der Begehung übernimmt die Stabsstelle SEMS.

Die Begehung wird durch einen Vertreter bzw. eine Vertreterin der Leitungsebende der TU Chemnitz eröffnet. Nach einer ersten Gesprächsrunde mit der Studienkommission und dem Prorektor für Lehre und Internationales folgen Gespräche mit Studierenden sowie Lehrenden des Studiengangs. Den Abschluss bilden eine zweite Gesprächsrunde mit der Studienkommission und einer ersten Rückmeldung der Gutachterinnen und Gutachter zum Akkreditierungsvorschlag.

Während der Begehung wird ein Ergebnisprotokoll durch die Stabstelle SEMS verfasst, welches den Gutachtern und Gutachterinnen als Grundlage für die Gutachtenerstellung zur Verfügung gestellt wird. Nach einer finalen Abstimmung der Gutachtergruppe wird das fertige Gutachten der Studienkommission für eine mögliche Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Akkreditierungsbeschluss durch die Siegelvergabekommission

Gutachten und Stellungnahme werden mit den oben aufgezählten Unterlagen zum Studiengang schließlich an die Geschäftsführung der Siegelvergabekommission übergeben. Die Siegelvergabekommission berät auf Grundlage der eingereichten Dokumente, dem Gutachten und der Stellungnahme der Studienkommission dann über die Bedingungen und Geltungsdauer der Akkreditierung. Nach positiver Entscheidung der Siegelvergabekommission erfolgt eine Mitteilung an den Akkreditierungsrat. Der Studiengang erhält das Akkreditierungsssiegel.