Studienkommission
Prüfungsausschuss
Die Prüfungsausschüsse sind auf Grundlage der Prüfungsordnungen (PO) für die mit der Durchführung von Prüfungen im Zusammenhang stehenden Entscheidungen zuständig, u.a. für:
- die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
- die Anrechnung von Studienzeiten (Fachsemestereinstufung) sowie von Studien- und Prüfungsleistungen
(bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Studiengangswechsel stets über das Studentensekretariat einzureichen ist), - Fristverlängerungen,
- (nachträgliche) Rücktritte von Prüfungen sowie nachträgliche Anmeldungen für Prüfungen,
- Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen,
- die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für behinderte Studierende und chronisch Kranke sowie für Studierende während der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit.
Einige dieser Aufgaben haben die Prüfungsausschüsse zur Erledigung an die Vorsitzende (Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl) übertragen. Dies gilt insbesondere für den Rücktritt/Rückzug der Prüfungsanmeldung gemäß § 11 Abs. 1 PO, die Anrechnung von Studien-/Prüfungsleistungen gemäß § 15 Abs. 1 PO, die Ausgabe des Themas gemäß § 19 Abs. 5 PO sowie die Prüferbestellung bei Abschlussarbeiten gemäß § 19 Abs. 7 PO.
Prof. Dr. Teresa Pinheiro (Stellv. Vorsitz)
Prof. Dr. Birgit Glorius
Jun.-Prof. Dr. Charlotte Förster
Dr. Hendrik Thoß
Ass. iur. Stefanie Meyer
Stud. Jenny-Marie Lorenz
Anträge sind schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift versehen an die Prüfungsausschussvorsitzende zu richten:
Technische Universität Chemnitz
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Professur Jura II - Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums
Prof. Dr. Gesmann-Nuissl
09107 Chemnitz
Administrative Fragen oder Verständnisfragen richten Sie bitte an Wiss. Mitarbeiterin Stefanie Meyer.
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag, 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr; Thüringer Weg 7, Raum 412 oder 0371/531 32240.
Aus Datenschutzgründen ist von einer Kontaktaufnahme per E-Mail abzusehen.
Fachsemestereinstufung/Anrechnung von Prüfungsleistungen
Wenn Sie einen Antrag auf Fachsemestereinstufung stellen möchten, beachten Sie unbedingt unseren Leitfaden zur Fachsemestereinstufung.
Weitere Formulare finden Sie auf den Seiten des Studentensekretariats.
Hinweise zum ärztlichen Attest
Zur Gewährung eines Nachteilsausgleiches muss ein i.d.R. fachärztliches Attest vorgelegt werden. Eine Auflistung von Diagnosen ist hierfür nicht ausreichend.
Zwingende Angaben:
- Kopfbogen, Arztstempel, Name des Arztes, Datum, Unterschrift
- Patientenname und -anschrift
- Welche Behinderung/Erkrankung liegt seit wann vor?
- Angabe der ICD10
- Wie schwerwiegend ist die Behinderung/Erkrankung?
- Wird die Behinderung/Erkrankung bzw. gesundheitliche Einschränkung voraussichtlich weiter andauern oder ist eine Veränderung des Krankheitsbilder und Gesundheitszustandes zu erwarten?
- Welche konkreten, für Studium und Prüfung relevanten krankheitsbedingten Einschränkungen folgen aus der Behinderung/Erkrankung?
Optionale Angaben:
- Welche Nachteilsausgleiche (z.B. Schreibzeitverlängerung/Pausen o.ä.) werden aus ärztlicher Sicht als angemessen angesehen?
- Seit wann besteht die Behandlung beim Arzt, der das Attest ausstellt?
- Wurde der Arzt von der Schweigepflicht entbunden? Steht er für Rückfragen zur Verfügung?
- Beschluss vom 07./08. Mai 2025 zur Kombiklausur "Grundlagen der Finanzierung und Investition"
- Beschlüsse vom 24. April 2024 zur Ersatzleistung für die Klausuren Makroökonomie und Management in Organisationen
- Beschluss vom 28. November 2018 zur Auslegung der Bezeichnung "muttersprachliches Niveau" i. R. d. B2-Moduls (2018)
- Beschluss vom 28. November 2018 zur Immatrikulation bei endgültig nicht bestandenen Prüfungen
- Beschluss vom 04. Juli 2017 zur Aufgabenübertragung an die PA-Vorsitzende betreffend Ersatzprüfungsleistungen
- Beschluss vom 16. Mai 2017 zur Aufgabenübertragung i. R. d. S3-Moduls an die Fachstudienberater
- Beschluss vom 17. Januar 2017 / 16. Mai 2018 zur Aufgabenübertragung an die PA-Vorsitzende
- Beschluss vom 25. April 2015 zur Verfahrensvereinfachung "ärztliches Attest" sowie "Bescheid 'nicht bestanden'"