FAQ - Häufig gestellte Fragen
Je nach Größe und Dauer der Veranstaltung kann die Bearbeitung mehrere Tage
in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Bearbeitung einzelner Anfragen werden die
Details vor Erstellung einer Nutzungsvereinbarung mit dem Veranstalter / Antragsteller konkretisiert.
Sobald die Anfrage die Bearbeiterebene erreicht, wir diese durch zuständige
Mitarbeiter geprüft. Mit dem positiven Prüfergebnis erfolgt die Konkretisierung
der Details mit dem Veranstalter / Antragsteller. Anschließend erfolgt die
Ausfertigung einer Nutzungsvereinbarung.
Nein. Erst mit dem Abschluss eines Vertrages / Nutzungsvereinbarung
tritt eine verbindliche Buchung ein.
Nein. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Raumes besteht nicht.
Das Anfrageformular kann sowohl von internen als auch von externen Nutzern genutzt werden.
Ja. Die Anfrage ist kostenfrei.
Ja. Für diesen Fall gibt es weiterhin den Antrag auf Vergabe / Vermietung von Räumen:
https://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/technik/public/Antrag_Raum.pdf
Das Anfrageformular kann für die unterschiedlichsten Formen von Veranstaltungen
genutzt werden. Die Vergabe erfolgt in der Regel nur für Einzeltermine, in Einzelfällen
für den Zeitraum bis zu einem Semester. Die Vergabe von Räumen für Lehrveranstaltungen
(semesterbegleitend und Einzeltermine) erfolgt weiterhin über die
Zentrale Stundenplanung. Die TU Chemnitz behält sich das Recht vor,
Veranstaltungen einzuschränken oder abzusagen. (lt.
Verwaltungsrichtlinie 40/2009 zur Vergabe von Räumen an der TU Chemnitz)
Je nach Veranstalter / Veranstaltung und Veranstaltungsort können unterschiedliche
Kosten für Räume und / oder Geräte entstehen. Die Kosten richten sich nach der
Hochschulgebühren- und -entgeltverordnung der Technischen Universität Chemnitz,
Anlage 7 "Erhebung von Entgelten für die kurzzeitige Vermietung von Räumen und
sonstigen Flächen sowie Geräten der Technischen Universität Chemnitz".
Ja. Es können Räume angefragt werden. Ein Anspruch auf die Buchung eines bestimmten Raumes besteht jedoch nicht.
Es ist empfehlenswert, entsprechende Anfragen spätestens zwei Wochen vor Beginn der
Veranstaltung zu stellen. Bei langfristigen Raumanforderungen (Folgesemester oder Folgejahr)
kann eine Zusage nur in Ausnahmefällen erfolgen, im Regelfall können derartige
Termine nur unter Vorbehalt vorgemerkt werden. Dies gilt insbesondere für Termine
während der Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeiten. Eine endgültige Entscheidung
ist erst nach Abschluss der Planung für zentrale Universitätsveranstaltungen sowie
der Stundenplanung für das jeweilige Semester möglich.
Diese Situation kann von mehreren Ursachen hervorgerufen werden:
- Die angegebene E-Mail-Adresse ist inkorrekt
- Es liegt ein EDV-Problem vor. In jedem Fall wird empfohlen das Dezernat 5 Bauwesen und Technik per E-Mail unter vermietung@verwaltung.tu-chemnitz.de oder per Telefon unter 0371 531 12500 zu kontaktieren.