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Verhalten in Notfallsituationen und im Gefahrenfall
Rektorat

Der Kanzler

Rundschreiben 21/2010

15.07.2010

Verhalten in Notfallsituationen und im Gefahrenfall

 

Notfallsituationen bzw. Gefahrenfälle sind insbesondere Ereignisse,

  • bei denen Personen durch plötzliche Erkrankungen, Unfälle oder Gewalteinwirkung akut gefährdet sind bzw. verletzt wurden und somit dringend Hilfe benötigen,
  • bei denen Sachen durch Brände, Explosionen, technische Störungen, Havarien, Witterungseinwirkungen beschädigt bzw. zerstört wurden,
  • bei denen technische Anlagen ausgefallen sind und Folgeschäden für Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden können oder bereits eingetreten sind,
  • bei denen Personen erpresst oder bedroht werden und dadurch eine Gefahr für Leib und Leben besteht oder eine Beschädigung bzw. Vernichtung von Sachgütern eintreten kann, 
  • bei denen die Vermutung einer strafrechtlichen Handlung, wie Einbruch und Diebstahl, besteht, da Schäden an Sachen oder der Verlust bzw. die Zerstörung von Sachen festgestellt wurden.

Für das Verhalten in Notfallsituationen und Gefahrenfällen gilt grundsätzlich:
Die Versorgung bzw. Rettung von Menschen hat Vorrang vor Schutz bzw. Sicherstellung von Sachen.
Die Helfer entscheiden in Notfällen
situationsabhängig über erforderliche Sofortmaßnahmen unter Beachtung der eigenen Sicherheit.

Verhalten bei gesundheitlichen Notfallsituationen

  1. Ereignisort absichern, mit Hilfeleistung beginnen, ggf. zusätzliche Helfer herbeirufen.
  2. Medizinische Hilfe in Rettungsleitstelle über Notruf 112 anfordern, bei Gewalteinwirkung auch Polizei über Notruf 110 verständigen!
  3. Bei Vergiftungen Informationen über Gift-Notruf Erfurt 0361 – 730 730 einholen!
  4. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe leisten und bei Erfordernis lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen!
  5. Unfälle sind dem BfAU zu melden!

Verhalten bei Bränden und Explosionen

  1. Menschen außer Gefahr bringen, wichtige Sachwerte sichern!
  2. Wenn keine automatische Brandmeldung (Hausalarmsignal) erfolgt, dann unverzüglich Druckknopf-Brandmelder auslösen oder Feuerwehr über Notruf 112 verständigen!
  3. Gebäudeleitzentrale/Dezernat 5.0 über TU-Havarie-Notruf 44112 informieren bzw. außerhalb der Dienstzeit Wache über TU-Notruf 44111 in Kenntnis setzen!
  4. Vorhandene Löschmittel bis zum Eintreffen der Feuerwehr einsetzen!
  5. Im Übrigen bleiben die Festlegungen der Brandschutzordnung wie z.B. das Verlassen der Gebäude unberührt.

Verhalten bei technischen Störungen, Havarien und Witterungseinwirkungen

  1. Nach Möglichkeit Schadensstelle sichern!
  2. Gebäudeleitzentrale/Dezernat 5.0 über TU-Havarie-Notruf 44112 informieren bzw. außerhalb der Dienstzeit  Wache über TU-Notruf 44111 in Kenntnis setzen!
  3. Schadensstelle bis zum Eintreffen der Hilfskräfte beaufsichtigen!
  4. Ggf. Hilfskräfte (wie Feuerwehr, THW) und Fachfirmen für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und Beseitigung der Folgeschäden anfordern!

Verhalten bei Erpressungen, Amokläufen, Bedrohungen (z. B. Bombendrohungen)

  1. Bei direkter Bedrohung und Gefährdung von Menschen unverzüglich Polizei über Notruf 110 alarmieren!
    In allen anderen Fällen:
    Gebäudeleitzentrale/Dezernat 5.0 über TU-Havarie-Notruf 44112 informieren bzw. außerhalb der Dienstzeit Wache über TU-Notruf 44111 in Kenntnis setzen!
  2. Die Universitätsleitung entscheidet situationsabhängig über weiteres Vorgehen im Zusammenwirken mit der Polizei, ggf. Bildung eines Krisenstabes.
  3. Den Anweisungen der Sicherheits- und Einsatzkräfte sowie der Beauftragten der Universitätsleitung ist unbedingt Folge zu leisten!
  4. Ggf. wird mit dem Hausalarmsignal eine Räumung veranlasst.
  5. Nach einem angemessenen Zeitraum können unter den o. g. TU-internen Notrufnummern Auskünfte (z. B. zur Rückkehr an den Arbeitsplatz) eingeholt
    werden.
  6. Unmittelbar von Erpressung bzw. Bedrohung betroffene Personen handeln den Umständen entsprechend und sollen zu ihrer eigenen Sicherheit keinen Widerstand leisten!
  7. Bei Amokläufen: Selbstschutz durch Verschließen und Verbarrikadieren der Räume, wenn dazu noch Zeit zur Verfügung steht!
  8. Ggf. werden die Grundstücksnachbarn durch das Dezernat 5 informiert.

Verhalten nach Feststellung von Sachschäden, Verlusten bzw. Zerstörung mit Vermutung einer Straftat oder als Zeuge einer Straftat

  1. Am Tatort nichts berühren oder verändern, keine Spuren verwischen!
  2. Wird der mutmaßliche Täter noch am Tatort vermutet, ist wegen möglicher Gewaltbereitschaft nicht eigenmächtig zu handeln, sondern unverzüglich die Polizei über Notruf 110 zu alarmieren! Ggf. ist auch die Feuerwehr/Notarzt über Notruf 112 herbeizurufen!
    In allen anderen Fällen:
    Gebäudeleitzentrale/Dezernat 5.0 über TU-Havarie-Notruf 44112 informieren bzw. außerhalb der Dienstzeit: Wache über TU-Notruf 44111 in Kenntnis setzen!
  3. Bis zum Eintreffen der Polizei Tatort sichern und beaufsichtigen, ggf. Erste Hilfe leisten, wenn Personen zu Schaden gekommen sind!

Allgemeiner Hinweis:
Die angegebenen TU-Notrufnummern gelten bei Verwendung des TU-Festnetzes. Bei Anrufen per Handy sind immer die vollständigen Nummern 0371-53144111 bzw. 0371-53144112 zu wählen.

Mit diesem Rundschreiben werden die Rundschreiben 49/94 und 17/96 außer Kraft gesetzt.


In Vertretung

gez. Dr. Schettler

 


BfAU; Herr Hofmann; 15.07.2010