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Wahlausschuss der Student_innenschaft
Wahlausschuss der Student_innenschaft

Hygienekonzept der TU Chemnitz mit Blick auf das Coronavirus (SARS-CoV-2)

Zusätzliche Hinweise für die Teilnahme an der Auszählung der Wahlen der mittelbar zu wählenden Vertreter_innen der Student_innenschaft in den Student_innenrat der Technischen Universität Chemnitz für die Amtsperiode 2022/2023

  1. Das allgemeine Hygienekonzept der TU Chemnitz ist in seiner jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Der Zugang zu den Gebäuden der TU Chemnitz und somit auch zu den Räumlichkeiten der Stimmauszählung ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne verdächtige Symptome („Erkältungsanzeichen“, Fieber, Husten, Atemnot) gestattet.

  2. Jede Person an der TU Chemnitz ist verpflichtet, im Außengelände und auf Freiflächen sowie in allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr eine FFP2-Maske oder Maske mit vergleichbarem Standard (z.B. KN95 oder N95) zu tragen (Maskenpflicht). An der Stimmauszählung teilnehmende Personen müssen ihre Maske für die gesamte Dauer der Stimmauszählung tragen. Wird die maximal empfohlene Tragedauer überschritten, ist eigenverantwortlich eine ca. 30-minütige Tragepause außerhalb des Gebäudes wahrzunehmen. Den Anweisungen des Wahlausschusses ist unbedingt Folge zu leisten.

  3. Für alle Teilnehmer_innen und Zuschauer_innen der Stimmenauszählung gilt eine Testpflicht, d. h. die Notwendigkeit der Vorlage bzw. Glaubhaftmachung eines tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltests. Geimpfte und Genesene sind von der vorstehenden Testpflicht befreit. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem FAQ-Bereich zum Coronavirus.

  4. Das Auszählen der Stimmzettel durch den Wahlausschuss erfolgt unter Benutzung von Ein-malhandschuhen.

  5. Die teilnehmenden Personen sind angehalten, sich an angebrachten Abstandsmarkierungen zu orientieren und so stets den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Berührungen jeglicher Art (z.B. Händeschütteln) sind zu vermeiden. Im Raum der Stimmauszählung (2/TW11/008) dürfen sich in Abhängigkeit von der Raumgröße (40 qm) maximal sechs Personen, davon drei Wahlhelfer_innen , gleichzeitig aufhalten. Für die Einhaltung ist der Wahlausschuss zuständig.

  6. Nach Beendigung der Stimmauszählung sind Raum und Gebäude umgehend zu verlassen.

  7. Beim Betreten und Verlassen der Gebäude und Räumlichkeiten sowie regelmäßig während der Stimmauszählung sind die Händedesinfektionsmittelspender zu nutzen.

  8. Ansammlungen von Personen vor den Räumlichkeiten sind zu vermeiden.

  9. Durch den Wahlausschuss erfolgt eine Desinfektion von Tischen und Berührflächen. Die Räumlichkeiten sind durch den Wahlausschuss häufig und gründlich zu lüften (etwa alle 20 Minuten, je nach Fenstergröße auch häufiger).

  10. Personen, die sich nicht an die geltenden Hygieneregeln und die Anweisung des Wahlausschusses halten, werden entsprechend ermahnt und zur Einhaltung/Herstellung der erforderlichen Hygienemaßregeln/-standards aufgefordert. Personen, welche keine Maske o.g. Standards tragen oder anderweitig gegen die Hygienevorgaben verstoßen, werden durch den Wahlausschuss des Stimmauszählung verwiesen werden. Ein erneutes Aufsuchen der Stimmauszählung ist sodann nur unter Einhaltung der Hygienemaßregeln und der Masken-pflicht möglich.

  11. Die Teilnehmer_innen und Zuschauer_innen der Stimmenauszählung sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten in ein Formblatt zur Abfrage der Kontaktdaten einzutragen. Alternativ ist die digitale Kontaktnachverfolgung mittels der Corona-Warn-App möglich, für die bei Zutritt zum jeweiligen Raum der dort angebrachte QR-Code einzuscannen ist.

  12. Ansprechperson für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzeptes ist der stellvertretende Wahlleiter der Student_innenschaft, Herr Maximilian Wende.