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Wahlausschuss der Student_innenschaft
Wahlausschuss der Student_innenschaft

Hygienekonzept der TU Chemnitz mit Blick auf das Coronavirus (SARS-CoV-2)

Zusätzliche Hinweise für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Student_innenschaft der Technischen Universität Chemnitz für die Amtsperiode 2023/2024

  1. Das allgemeine Hygienekonzept der TU Chemnitz ist in seiner jeweils geltenden Fassung zu beachten. Der Zugang zu den Gebäuden der TU Chemnitz und somit auch zu den Wahllokalen ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne verdächtige Symptome („Erkältungsanzeichen“, Fieber, Husten, Atemnot) gestattet.
  2. Jede Person an der TU Chemnitz ist verpflichtet, in öffentlich zugänglichen Räumen mit regelmäßigem Publikumsverkehr eine medizinische Maske oder FFP2-Maske bzw. eine Maske mit vergleichbarem Standard (z. B. KN95 oder N95) zu tragen. Wähler_innen müssen ihre Maske für die gesamte Dauer der Wahlhandlung tragen. Den Anweisungen der Wahlvorstände ist unbedingt Folge zu leisten. Insbesondere für die Überprüfung der Wahlberechtigung können die Wähler_innen durch die Wahlhelfer_innen aufgefordert werden, ihre Maske für kurze Zeit abzunehmen.
  3. Den Wähler_innen wird dringend empfohlen, ausreichenden Abstand (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen einzuhalten. Berührungen jeglicher Art (z.B. Händeschütteln) sind im Wahllokal zu vermeiden.
  4. Beim Betreten des Wahllokals sind die Desinfektionsmittelspender zu nutzen.
  5. Vor Ausgabe der Stimmzettel erfolgt die Identitätskontrolle durch eine Wahlhelfer_in unter Einhaltung der Hygieneregeln. Die Wähler_in zeigt dafür ihren Studierendenausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument der Wahlhelfer_in, die das erste Wählerverzeichnis betreut. Diese kann von den Wähler_innen in Zweifelsfällen verlangen, die Mund-Nasen-Bedeckung für einen kurzen Moment zur Identitätskontrolle abzunehmen.
  6. Die Wähler_innen sind angehalten, einen eigenen Kugelschreiber zur Stimmabgabe zu verwenden. Sofern seitens der Wähler_innen kein eigener Kugelschreiber zur Stimmabgabe mitgebracht wird, werden kostenlos Kugelschreiber zur Verfügung gestellt.
  7. Nach der Stimmabgabe wird der Stimmzettel durch die Wähler_in in die Wahlurne eingeworfen.
  8. Nach Beendigung der Stimmabgabe ist das Wahllokal umgehend zu verlassen.
  9. Bei Verlassen des Wahllokals ist von den Wähler_innen wiederholt ein Desinfektionsmittelspender zu nutzen.
  10. Ansammlungen von Personen vor dem Wahllokal sind zu vermeiden.
  11. Durch die Wahlhelfer_innen erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Desinfektion der aufgestellten Wahlkabinen und Tische.
  12. Wähler_innen, die sich nicht an die geltenden Hygieneregeln und die Anweisung der Wahlvorstände halten, werden entsprechend ermahnt und zur Einhaltung/Herstellung der erforderlichen Hygienemaßregeln/-standards aufgefordert. Wähler_innen, welche keine Maske tragen oder anderweitig gegen die Hygienevorgaben verstoßen, können durch den Wahlvorstand des Wahllokals verwiesen werden. Ein erneutes Aufsuchen des Wahllokals ist sodann unter Einhaltung der Hygienemaßregeln möglich.
  13. Im Wahllokal sind durch die Wahlhelfer_innen regelmäßige Stoßlüftungen (alle 20 Minuten, je nach Fenstergröße auch häufiger) vorzunehmen. Raumlufttechnische Anlagen (RLT) sollen, wenn sie über geeignete Filter verfügen oder einen hohen Außenluftanteil zuführen, betrieben werden.
  14. Beim Einrichten des Wahllokals ist darauf zu achten, dass für die Wahlhandlung im Wahllokal möglichst ein Einbahnstraßensystem eingehalten werden kann: Identifikationsprüfung → Ausgabe des Stimmzettels → Stimmabgabe in der Wahlkabine → Einwurf des Stimmzettels → Verlassen des Wahllokals.
  15. Zur öffentlichen Auszählung der Stimmen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Weiterhin sind auch während der Auszählung Mund-Nasen-Bedeckungen sowie Einmalhandschuhe durch die auszählenden Personen zu tragen. Der Raum, in dem die Auszählung stattfindet ist durch den Wahlausschuss regelmäßig stoßzulüften (alle 20 Minuten, je nach Fenstergröße häufiger). Beim Betreten des Auszählungsraumes sowie bei Bedarf auch während der Stimmenauszählung sind die Desinfektionsmittelspender zu nutzen.
  16. Ansprechperson für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzeptes ist der Wahlleiter der Student_innenschaft, Herr Nino Stelzner.