Ergonomisch gut gestaltete Arbeitsplätze können sowohl die Entstehung von Gesundheitsproblemen oder Arbeitsunfällen reduzieren sowie auch die Motivation der Mitarbeitenden erhöhen. Zur Identifikation von möglichen Gefährdungen ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Neben Gefährdungen aus der Gestaltung der Arbeitsplätze oder den Einsatz verschiedener Arbeitsmittel stellt auch die psychische Belastung einen wesentlichen Gefährdungsfaktor während der Tätigkeitsausführung dar (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Hierbei sind psychische Belastungen wie Vollständigkeit der Arbeit, Handlungsspielraum, Möglichkeiten der sozialen Interaktion und Unterstützung zu erfassen und positiv für den Mitarbeitenden zu gestalten. So haben die Anzahl und Dauer von Arbeitsunfähigkeiten aufgrund psychischer Störungen in den letzten Jahren wesentlich zugenommen. Im Jahr 2021 war es zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit und für 41,7% der (vorzeitigen) Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung verantwortlich.
Im Projekt wird im Unternehmen Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG die psychische Beanspruchung der Mitarbeitenden an rund 160 Arbeitsplätzen im Rahmen einer Analyse der Gefährdungen zu psychosozialen Faktoren ermittelt, um daraus Handlungsfelder zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen abzuleiten und weiterführende Maßnahmen zu ergreifen.