
Die Bundesländer vergeben im Rahmen der Landesgraduiertenförderung eigene Promotionsstipendien an Promovierende, sofern deren Doktorarbeit einen wichtigen Beitrag zur Wissenschaft verspricht. Über die Förderung entscheiden die jeweiligen Hochschulen.
Zwölf Begabtenförderwerke von Stiftungen vergeben Promotionsstipendien an in- und ausländische Promovenden und werden hierbei vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt. Diese sind als privatrechtliche Vereine organisiert und werden von unterschiedlichen gesellschaftlichen Einrichtungen (Parteien, Kirchen etc.) getragen. Neben der Förderung individueller Promotionsthemen sehen manche Stiftungen auch eine themenspezifische Förderung im Rahmen von Graduiertenkollegs vor.
Das Portal "Stipendium Plus" gibt eine Übersicht zur Begabtenförderung im Hochschulbereich und liefert einen Einstieg in die Recherche nach der passenden Stiftung:
Parteinahe Stiftungen:
Allen Förderwerken ist gemein, dass sie neben der besonderen Begabung der BewerberInnen auch gesellschaftliches Engagement voraussetzen.
Wirtschaftliche Stiftungen:
Konfessionell geprägte Begabtenförderungswerke:
Politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig:
Neben den elf vom BMBF geförderten Begabtenförderwerken können DoktorandInnen auch durch kleinere Stiftungen gefördert werden:
Die meisten Förderorganisationen leisten einen Beitrag zur internationalen Mobilität der Promovierenden, indem sie ihnen Auslandsaufenthalte ermöglichen oder ihre Arbeit in Deutschland unterstützen. Mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) gibt es zwei Organisationen, die sich dieser Aufgabe in besonderer Weise verpflichtet haben. Beide fördern sowohl Aufenthalte deutscher DoktorandInnen im Ausland als auch ausländischer DoktorandInnen in Deutschland.
Weitere Stipendienangebote für Promovenden bieten die Forschungsinformationen der TU Chemnitz.