Sicherheitstechnische Betreuung des Firmenverbundes »Baby Smile«
21.10.2016
Bildquelle: Martin Moritz / PK "Risiko Raus"
Der Arbeitgeber hat gemäß ASiG Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Grundlage von Art und Umfang der Betreuung durch eine Sifa sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (vgl. Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 der BG ETEM).
Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben dabei die Aufgabe: „den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.“
Wir freuen uns, dass die Professur die sicherheitstechnische Betreuung für die Firmen Baby Smile GmbH und Baby Smile Fotografie GmbH & Co. KG übernehmen durfte und wünschen Kaja Wieland viel Erfolg bei ihrer Arbeit.
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