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FAQ

FAQ zum Studium

Nein, derzeit gibt es keine Zulassungsbeschränkungen. Das kann sich im Zeitverlauf ändern, allerdings sind Zulassungsbeschränkungen in näherer Zukunft nicht vorgesehen.

Das Studium in den Bachelorstudiengängen Europa-Studien und im Master Europäische Integration beginnt jeweils zum Wintersemester. Dies gilt grundsätzlich auch für die geschichtswissenschaftlichen Studiengänge, auf Antrag kann hier eine Immatrikulation aber auch im Sommersemester erfolgen.

Aufgrund der fehlenden Zulassungsbeschränkungen ist eine Bewerbung formal bis Mitte September des jeweiligen Jahres möglich. In der Regel können aber auch noch später eingehende Bewerbungen berücksichtigt werden. Informieren Sie sich dazu bitte beim Studentensekretariat, welches für Zulassung, Immatrikulation und Studiengangwechsel zuständig ist.

Wir empfehlen dringend sich als Student*in in die entsprechenden Mailinglisten Ihrer Studiengänge eintragen. Über diese Listen werden von Lehrenden, Studierenden u.a. wichtige Informationen vermittelt, bspw. Raumänderungen, Ankündigungen von Sonderveranstaltungen, Praktikumsausschreibungen, Ankündigung von Einschreibezeiträumen, sonstige für den Studienablauf relevante Informationen u.v.m.

Weitere Informationen zu den Mailinglisten (oder Suche auf TU Chemnitz-Homepage nach „mailman“). Bachelor-Studierende der Europa-Studien tragen sich bitte in die Liste Europastudien ein, Master-Studierende der Europäischen Integration in die Liste EU-Master. Master-Studierenden wird empfohlen, sich auch in die Europastudien-Liste einzutragen.

Weiterhin können Sie die Facebook- und Instagram-Accounts des Europainstituts besuchen.

Diese Informationen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studienganges. Für jede Ausrichtung des Bachelor Europa-Studien, für den Bachelor Europäische Geschichte und für die Masterstudiengänge Europäische Integration und Europäische Geschichte gibt es eigenständige Studien- und Prüfungsordnungen. Die Prüfungsordnung enthält jeweils alle zentralen Regeln zum Prüfungsgeschehen (Klausuren, mündliche Prüfungen. Hausarbeiten u.Ä.) und regelt das Studium und seine Rahmenbedingungen allgemein. Die Studienordnung enthält die inhaltliche Planung des Studiums, die zu erbringenden Leistungen und sonstige Rahmenbedingungen.

Um Probleme während des Studiums zu vermeiden, halten wir Sie an, Ihre Studien- und Prüfungsordnungen immer genau zu lesen.

Die Wahl erfolgt mit Ihrer Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung des entsprechenden Moduls. Damit wird Ihre Wahl verbindlich und kann in der Regel nicht mehr revidiert werden. Ausnahmen: siehe bei Fragen betreffend B.A. Europa-Studien -> Fragen betr. Wechsel inhaltlicher Ausrichtungen des Studiums

Ja, das Sprachangebot des Zentrums für Fremdsprachen steht allen Studierenden der TU Chemnitz offen. Sprachkurse, die nicht im Curriculum, also nicht in den Studienordnungen vorgesehen sind, gelten als freiwillig. Für Sie werden in solchen Sprachkursen keine Plätze reserviert. Um einen Platz zu erhalten, müssen Sie sich beim Zentrum für Fremdsprachen über Einstufungstests und Einschreibezeiträume informieren. Bei der Einschreibung sollten Sie entsprechend schnell sein, es empfiehlt sich eine Einschreibung pünktlich auf die Minute des Beginns des Einschreibezeitraumes.

Allgemein ist der Prüfungsausschuss für die Auslegung der Studien- und Prüfungsordnungen zuständig und entscheidet in den meisten strittigen Fällen.

Gemäß §16 Abs. 4 aller Prüfungsordnungen ist er insbesondere zuständig für:

  • die Organisation der Prüfungen,
  • Entscheidungen über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
  • die Anrechnung von Studienzeiten, von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten,
  • die Bestellung der Prüfer,
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studenten während der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit,
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studenten,
  • die Entscheidung über die Ungültigkeit der Masterprüfung,
  • die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten, welche die Prüfungsordnung betreffen.

Der Prüfungsausschuss für alle drei Bachelorstudiengänge Europa-Studien wird von den Fakultätsräten der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gemeinsam bestellt. Die aktuellen Mitglieder des Prüfungsausschusses B.A. Europa-Studien finden Sie auf der Seite der Gremien der Europa Studien. Vorsitzende*r ist in der Regel eine Professorin oder ein Professor der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Die aktuellen Mitglieder des Prüfungsausschusses M.A. Europäische Integration finden Sie auf der Seite der Gremien des Masters Europäische Integration. Informationen zu den Prüfungsausschüssen der Studiengänge Europäische Geschichte finden Sie auf der Seite der Gremien der Europäische Geschichte und auf der Seite der Gremien des Masters Europäische Geschichte.

Fragen B.A. Europäische Studien

Fragen betr. Wechsel inhaltlicher Ausrichtungen des Studiums

Formal nein. Formal zählt jede Ausrichtung als eigenständiger Studiengang. In der praktischen Umsetzung sind alle drei Studiengänge aber sehr eng miteinander verwoben und Sie werden zahlreiche gemeinsame Lehrveranstaltungen mit Kommilitonen der anderen Ausrichtungen belegen.

Da es sich um eigenständige Studiengänge handelt, bedeutet dies einen Studiengangwechsel. Im konkreten Falle würde der Studiengangwechsel nach der Novellierung des Jahres 2018 stattfinden. Entsprechend würden für Sie die neuen Studiendokumente gelten, Sie könnten nicht mehr nach den Studiendokumenten der Fassung aus 2012 studieren. Da in den neuen Studiendokumenten einige Regeln, Module und Inhalte von Modulen geändert, angepasst, hinzugefügt oder gestrichen wurden, müssten Sie sich auf modifizierte Studienabläufe und -strukturen einstellen. Weiterhin wäre es möglich, dass Sie weniger bereits erbrachte Leistungen als Sie erwarten anrechnen lassen können bzw. auch zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen ablegen müssen, die nach den Studiendokumenten 2012 noch nicht vorgesehen waren. Sie sollten sich daher vorab mit Ihrem Fachstudienberater abstimmen und erst dann eine Entscheidung fällen. Welche Änderungen durch die Novellierung 2018 vorgenommen wurden, erfahren Sie weiter unten.

Idealerweise stellen Sie zuerst beim Prüfungsausschuss Europa-Studien einen Antrag auf Fachsemestereinstufung, in welchem Sie alle erbrachten Prüfungsleistungen auflisten, die Sie glauben, sich auf das Studium in der neuen Studienausrichtung anrechnen lassen zu können. Der Prüfungsausschuss prüft daraufhin Ihren Antrag und stuft Sie in ein entsprechendes Fachsemester ein. Danach stellen Sie über das Online-Portal (wie bei der Studiengangbewerbung) beim Studentensekretariat einen Antrag auf Studiengangwechsel und reichen mit diesem Antrag die vom Prüfungsausschuss unterschriebene Fachsemestereinstufung ein.

In der Praxis kann die Fachsemestereinstufung auch nachgereicht werden, wenn bspw. zum Zeitpunkt des Antrages noch nicht alle erbrachten Prüfungs(vor)leistungen gemeldet worden sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der zentralen Studienberatung und in der Anleitung zur Fachsemestereinstufung.

Ja, ein Wechsel der Ergänzungsrichtung ist einmalig auf Antrag bei dem Prüfungsausschuss möglich.

Hier müssen zwei Fälle unterschieden werden:

  • Studien- und Prüfungsordnung 2012: Ja, dies ist auf Antrag beim Prüfungsausschuss einmalig möglich
  • Studien- und Prüfungsordnung 2018: Nein, diese Möglichkeit besteht nicht mehr. Sobald Sie eine Prüfungsleistung im Rahmen eines Ergänzungsmoduls erbracht haben, sind Sie für dieses Modul angemeldet. Von den Modulen, die Sie im Kernstudium belegt haben, müssen Sie entsprechend eines auch in der Vertiefung absolvieren.

Fragen zu Lehrveranstaltungen

Jedes Semester wird ein zentrales Vorlesungsverzeichnis für die gesamte Universität angefertigt. Wählen Sie hier bitte „Lehrveranstaltungen“ und dann „Philosophische Fakultät“ oder „Fakultät für Wirtschaftswissenschaften“ (letzteres für Europa-Studien mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung). Hier finden Sie dann die Verzeichnisse für die Europa-Studiengänge unterteilt nach Fachsemestern.

Zusätzlich fertigt das Institut für Europäische Studien für jedes Semester ein eigenes Vorlesungsverzeichnis für alle drei Bachelor-Europa-Studiengänge an, welches die einzelnen Lehrveranstaltungen den jeweiligen Modulen zuordnet. Wichtig: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich am Vorlesungsverzeichnis des Institutes zu orientieren, da das zentrale Vorlesungsverzeichnis nicht immer vollständig ist und Sie dort auch keine Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen sehen. Es gelten nur die Anrechnungsmöglichkeiten, die das Institutsverzeichnis vorsieht.

Die Einschreibung erfolgt für die meisten Lehrveranstaltungen über die Plattform OPAL. Wählen Sie auf der Anmeldeseite bitte „TU Chemnitz“ aus und loggen sich mit Ihren Anmeldedaten der TUC ein. Nachdem Sie mit „ja“ bestätigt haben, gehen Sie bitte auf „Kursangebote“ und wählen hier wieder „Technische Universität Chemnitz“ aus.

Für Anmeldungen zu Sprachkursen wählen Sie nun „Sprachenzentrum“ und dort die entsprechende Sprache aus.

Für Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen der Philosophischen Fakultät wählen Sie bitte „Philosophische Fakultät“ und dort den entsprechenden Fachbereich. Beachten Sie bitte, dass im Fachbereich „Europäische Studien“ nur Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Europäische Studien gelistet sind. Zu den Europa-Studien tragen aber auch andere Fachbereiche wie „Europäische Geschichte“, „Politikwissenschaft“ u.a. bei.

Folgen Sie nun den Anweisungen auf der Seite der jeweiligen Lehrveranstaltung, um sich einzutragen.

Wenn es eine Warteliste gibt, tragen Sie sich bitte in diese ein. Gehen Sie trotz missglückter Anmeldung zur ersten Sitzung der entsprechenden Lehrveranstaltung und sprechen Sie mit den Lehrenden. Oftmals erscheinen Studierende nicht, obwohl Sie sich eingetragen haben, wodurch Plätze wieder frei werden. In einigen Fällen lassen Lehrende auch eine Überbelegung zu.

Sprechen Sie hierzu bitte jeweils mit der Lehrkraft der Lehrveranstaltung, die Sie besuchen möchten, sowie der gemäß Studienordnung modulverantwortlichen Professur (steht immer oben in der jeweiligen Modulbeschreibung). Sind beide mit einer Öffnung für das entsprechende Modul einverstanden, dann lassen Sie sich dies kurz schriftlich bestätigen und stellen Sie einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss. Dieser dürfte, wenn nicht zwingend dagegen sprechende Gründe vorliegen, genehmigt werden.

Fragen betr. Prüfungen

Grundsätzlich erfolgt die Prüfungsanmeldung beim Zentralen Prüfungsamt. In der Regel ist dies online über den SB-Service möglich. Für die meisten Klausuren und viele mündliche Prüfungen werden Einschreibezeiträume vom Zentralen Prüfungsamt festgelegt und auf seinen Webseiten bekannt gegeben. Üblicherweise weisen auch die Lehrenden auf bevorstehende Einschreibezeiträume über die Mailinglisten (siehe oben) hin. Diese Zeiträume sind verbindlich. Sollten Sie die Einschreibung in diesen Zeiträumen verpassen, können Sie sich für die entsprechenden Klausuren nur noch in begründeten Ausnahmefällen anmelden.

Hausarbeiten können jederzeit beim Zentralen Prüfungsamt angemeldet werden und sind nicht an die zentralen Einschreibezeiträume gebunden.

Hier müssen wieder zwei Fälle unterschieden werden:

  • Studien- und Prüfungsordnung 2018: Ja, Sie können und müssen jede nicht bestandene Prüfungsleistung wiederholen. Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb eines Jahres erfolgen. Sollten Sie erneut nicht bestehen, können Sie die Prüfungsleistung zum nächstmöglichen Termin erneut ablegen.
  • Studien- und Prüfungsordnung 2012 und älter: Hier gilt die Kompensationsregel. Besteht ein Modul aus mehr als einer Prüfungsleistung, dann werden die einzelnen Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung (steht in der Modulbeschreibung der Studienordnung hinter der jeweiligen Prüfungsleistung) miteinander verrechnet. ​​​​
    Beispiel: Prüfungsleistung I, Gewichtung 1 mit Note 3,0 und Prüfungsleistung II, Gewichtung 1 mit Note 5,0 → 3,0 * 1 + 5,0 * 1 = 8,0 / 2 = 4,0 → Modul wäre bestanden und es dürfte/müsste keine einzelne Prüfungsleistung wiederholt werden.
    Es dürfen und müssen also nur einzelne Prüfungsleistungen wiederholt werden, sofern dies zum Bestehen des Moduls in seiner Gesamtheit erforderlich ist.

Obige Ausführungen können Sie ebenfalls auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes nachlesen.

In diesem Falle wird auch die Wiederholungsprüfung als nicht bestanden gewertet und Sie müssten einen Drittversuch absolvieren.

In diesem Falle werden Prüfungsleistung und Modul als „endgültig nicht bestanden“ gewertet. Die Folge ist die Exmatrikulation und das Ende des Studiums.

Ja, Sie können ohne Angabe von Gründen bis eine Woche vor Prüfungstermin durch Mitteilung an das Zentrale Prüfungsamt von Ihrer Prüfungsanmeldung zurücktreten. Danach ist ein Rücktritt nur noch mit Begründung möglich und genehmigungspflichtig durch den Prüfungsausschuss. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise des Zentralen Prüfungsamtes.

Fragen zu Modulen und Inhalten
Fragen zu Sprachkursen (Modul B2)

Ja, alle Studierenden müssen nach der Studienordnung 2018 eine dieser drei Sprachen über 4 Semester belegen.

Sie erreichen das Sprachniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Dieses Sprachniveau ist für die Alltagskommunikation bei einem eventuellen Auslandsaufenthalt erforderlich und bildet die Grundlage zur Vertiefung der Sprachkenntnisse während des Auslandsaufenthaltes. Zur Belegung von Lehrveranstaltungen in der erlernten Fremdsprache benötigen Sie jedoch in der Regel ein höheres Sprachniveau (mindestens B2), welches Sie sich selbstständig aneignen müssen.

Nein. Im Rahmen der Studienordnung müssen Sie lediglich jeden der 4 Sprachkurse erfolgreich in Form jeweils einer Klausur abschließen.

Sie können das Fremdsprachenzertifikat des Zentrums für Fremdsprachen allerdings erwerben, indem Sie freiwillig eine zusätzliche Zertifikatsprüfung nach dem 4. Sprachkurs ablegen. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Zentrum für Fremdsprachen.

Fragen zur Pflichtexkursion (Modul S1)

Alle Professuren des Fachbereichs.

Je nach fachlicher Ausrichtung der jeweils anbietenden Professur können Exkursionen zu den zentralen Standorten der EU (Brüssel, Straßburg, Luxemburg) oder in beliebige europäische Länder oder nichteuropäische Länder mit engen Verbindungen zu Europa führen. Dabei werden bspw. Institutionen der EU und anderer europäischer Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Gedächtnisorte, Stellen der Regionalentwicklung uvm. mehr besucht, wobei Sie die Gelegenheit erhalten, mit Experten aus der Praxis zu diskutieren und sich auszutauschen.

Hier eine (nicht vollständige) Aufzählung bisheriger Exkursionsziele:

  • Frankreich: Straßburg, Reims, Verdun, Metz u.a.
  • Belgien: Brüssel, Eupen u.a.
  • Luxemburg
  • Belarus: Minsk
  • Ukraine: Lviv, Kiev u.a.
  • Polen: Wroclaw, Warschau, Ausschwitz u.a.
  • Tschechien: Brünn, Prag u.a.
  • Slowakei: Bratislava
  • Österreich: Wien u.a.
  • Portugal: Lissabon, Aveiro, Porto, Galicien-Minho
  • Spanien: Barcelona, Galicien-Minho, Madrid u.a.
  • Litauen: Vilnius u.a.
  • Norwegen
  • Kosovo
  • Rumänien
  • Georgien
  • Ungarn
  • Serbien
  • u.a.

Ja, Sie können auch Exkursionen anderer verwandter Fachbereiche beiwohnen.

Bei den die Exkursion durchführenden Lehrpersonen.

Ja. Der Eigenanteil dient der Teilfinanzierung von Anfahrt, Unterkunft, etwaigen Eintrittsgebühren o.Ä. Über die Höhe des Eigenanteils informieren Sie sich bitte bei dem für die Exkursion zuständigen Lehrpersonal. Zudem werden meist Fördermittel für Exkursionen beantragt, die in der Regel zu einer nachträglichen, nicht unerheblichen Teilerstattung des Eigenanteils führen. In bestimmten Fällen stehen die Fördermittel auch bereits vor der Exkursion zur Verfügung, wodurch der Eigenanteil sofort geringer ausfällt.

Nein, in der Regel ist davon nur das Frühstück abgedeckt. Alle darüber hinaus anfallenden Verpflegungskosten müssten Sie selbst tragen.

Fragen zum Pflichtpraktikum (Modul S2)

Ja. Sie können bspw. zwei Praktika á 6 Wochen absolvieren. Die Dauer eines Teilpraktikums sollte aber hinsichtlich Sinn und Zweck – dem Sammeln praktischer Erfahrungen – eine gewisse sinnvolle Mindestdauer nicht unterschreiten. Teilpraktika sollten daher mindestens 4 Wochen umfassen.

Erfahrungsgemäß sind Praktika von längerer Dauer hinsichtlich des Aufbaus von Kompetenzen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und des Sammelns von Erfahrungen effektiver.

Dafür sind die jeweiligen Fachstudienberater zuständig. Sofern es sich um das erste Praktikum handelt (bei Belegung des Modul S4 auch das zweite und dritte) bescheinigen sie Ihnen, dass es sich bei dem von Ihnen angestrebten Praktikum gemäß Studienordnung um ein Pflichtpraktikum handelt.

Nein, für die Organisation eines Praktikumsplatzes sind Sie selbst verantwortlich. Sie können sich aber an die Mitarbeitenden des Fachbereichs wenden, sofern Sie Tipps und Hilfe benötigen.

Das Praktikum sollte zum Studiengang passen und soll einen Europa-Bezug aufweisen. Letzteres wird weit ausgelegt, so dass Ihnen ein erheblicher Spielraum bei der Wahl der Praktikumsstelle zur Verfügung steht.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. In Frage kommen Unternehmen, öffentliche Stellen, Vereine, NGOs, Internationale Organisationen uvm., die in irgendeiner Form Bezüge zu Europa aufweisen.

Suchen und wählen Sie Ihren Praktikumsgeber innerhalb dieses Rahmens möglichst nach Ihren eigenen Interessen und beruflichen Ambitionen.

Nein. Es wird jedoch dringend empfohlen, den Fachstudienberater vorher zu kontaktieren, um sich die Passfähigkeit des Praktikumsplatzes bestätigen zu lassen und eventuelle mit diesem verbundene Probleme zu vermeiden.

Nach Abschluss des Praktikums lassen Sie sich bitte vom Praktikumsgeber einen Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums ausstellen, der v.a. Angaben zu Praktikumsdauer und Arbeitszeitumfang enthält. Diesen Nachweis reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Praktikumsbericht sowie einer im Kopf vorausgefüllten Bescheinigung über Studienleistungen bei Ihrem Fachstudienberater ein.

Fragen zu Auslandsstudium (Modul S3) und Fachliche Spezialisierung (Modul S4)

Detaillierte und ausführliche Informationen zum Auslandsstudium finden Sie auf der Homepage des Instituts für Europäische Studien und Geschichtswissenschaften unter „Studium“ und „Auslandsaufenthalt“. Dazu gehören u.a. eine Anleitung zur Organisation des Auslandsaufenthalts, einschließlich der Beantragung von Finanzierung, Bewerbungsfristen, der Anrechnung im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen etc.; eine Liste von Partneruniversitäten des Institutes u.v.m.

Bitte lesen Sie sich diese Informationen genau durch!

Sie können zwischen dem Spezialmodul „S3 Auslandsstudium“ und „S4 Fachliche Spezialisierung“ wählen. Entscheiden Sie sich für das Modul S3, so profitieren Sie von einer vereinfachten Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen mittels einer mündlichen Modulprüfung zum Auslandsstudium auf Basis Ihres Transcript of Records.

Entscheiden Sie sich gegen das Modul S3, können Sie trotzdem ein Auslandsstudium absolvieren, müssen dann aber Ihre erbrachten Prüfungsleistungen auf dem herkömmlichen Wege per Antrag vom Prüfungsausschuss anerkennen lassen. Hierfür sind mehr Anforderungen zu erfüllen, entsprechend ist der Aufwand etwas größer und es werden möglicherweise nicht alle Leistungen anerkannt.

Konsultieren Sie hierzu bitte auch die Webseite.

Wichtige Ansprechpartner sind v.a. das Internationale Universitätszentrum (IUZ) der TU Chemnitz sowie die Fachkoordinatoren an den Professuren.

Nein, Sie können Ihr Auslandsstudium in einem beliebigen europäischen Land absolvieren oder auch in einem außereuropäischen Land, sofern ein Europabezug gegeben ist. Oftmals reichen hierfür gute bis sehr gute Englischkenntnisse aus.

Erasmus – oder seit 2014 korrekt „Erasmus +“ – ist das Mobilitätsförderprogramm der Europäischen Union. Im Rahmen dieses Programms können Studierende u.a. einen studiengebührenfreien Auslandsaufenthalt von mindestens 3 und höchstens 12 Monaten an einer Universität in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Mazedonien, Island, Türkei, Norwegen und Liechstenstein absolvieren, sofern eine Erasmuspartnerschaft mit dieser Universität besteht. Weiterhin erhalten Sie in der Regel ein Stipendium zur anteiligen Ausgabendeckung.

Eine Liste der Erasmus-Kontakte finden Sie auf der Webseite des Instituts für Europäische Studien und Geschichtswissenschaften. Weiterhin pflegen die Professuren zudem Partnerschaften zu Universitäten, die nicht am Erasmus-Programm teilnehmen. Auch im Rahmen dieser Partnerschaften ist der Austausch von Studierenden möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an die jeweiligen Professuren.

Sie können auch einen Auslandsaufenthalt über andere Fachbereiche und Fakultäten absolvieren, soweit freie Plätze vorhanden sind. Informieren Sie sich auf den Seiten des Internationalen Universitätszentrum über bestehende Partnerschaften der Universität und kontaktieren Sie bitte die jeweils zuständigen Fachkoordinatoren.

Sofern mit Ihrem Wunschland oder Ihrer Wunschhochschule kein Kooperationsabkommen besteht, können Sie auch selbstständig eine ausländische Hochschule kontaktieren, um die Möglichkeiten eines Aufenthaltes auszuloten. Ist die Hochschule einverstanden, wenden Sie sich bitte an das Internationale Universitätszentrum (IUZ) unter Rücksprache mit Ihrem Fachstudienberater. In dieser Fallkonstellation kommt jedoch ein erheblicher Organisationsaufwand auf Sie zu. Das IUZ wird Ihnen hierbei aber beratend zur Seite stehen können.

Ja, das ist möglich. Sie müssen dann aber die fehlenden Leistungspunkte in Form einer Hausarbeit bei Ihrem Fachstudienberater erwerben

Ja, Sie können so viele Leistungspunkte erwerben, wie Sie möchten. Wir werden für das Modul S3 jedoch immer nur 20 Leistungspunkte anrechnen. Überschüssige Leistungen können Sie versuchen auf dem herkömmlichen Wege über den Prüfungsausschuss anerkennen zu lassen.

Nein, Sie können stattdessen das Modul S4 wählen und zusätzliche Lehrveranstaltungen, Praktika oder Projekte absolvieren.

Ja, das ist problemlos möglich. Das Modul S3 erleichtert lediglich die Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen, da diese im Umfang von bis zu 20 LP ohne direkte Involvierung des Prüfungsausschusses unmittelbar als Modulleistung anerkannt werden. In allen anderen Fällen können Sie auch ein Auslandsstudium absolvieren, müssten dann aber die erbrachten Leistungen auf dem klassischen Wege auf Antrag vom Prüfungsausschuss anerkennen lassen. In diesem Falle würde die Anerkennung als Ersatzleistung für in Chemnitz nicht erbrachte Prüfungsleistungen erfolgen.

Ja, Sie dürfen Lehrveranstaltungen, Praktika und Projekte in einem Gesamtumfang von höchstens 22 LP wählen und belegen. Es werden jedoch nur 20 LP auf das Modul angerechnet. Überschüssige LP werden gestrichen.

In diesem Falle müssen Sie damit rechnen, dass eine oder mehrere überschüssige Prüfungsleistungen und LP zu belegten Lehrveranstaltungen, absolvierten Projekten oder Praktika vollständig annulliert werden. Im schlimmsten Falle könnten Sie nach der Annullierung weniger als 20 LP erreicht haben und müssten im Umfange der fehlenden LP eine Hausarbeit schreiben.

Beispiel: Sie belegen Seminar I 5 LP, Seminar II 6 LP, Seminar III 8 LP und Vorlesung I 5. Damit hätten Sie insgesamt 24 LP erbracht. Das wären 2 LP über der Höchstgrenze. Deshalb würde hier eine Ihrer belegten Lehrveranstaltungen annulliert werden, in der Regel eine mit möglichst wenigen LP. In diesem Falle könnte es sich um Seminar I handeln. Damit fielen 5 LP weg und Sie hätten nur noch 19 LP vorzuweisen. Auch bei Streichung einer der anderen Leistungen hätten Sie weniger als 20 LP. In diesem Falle müssten Sie dann eine zusätzliche Hausarbeit im Umfange von 1 LP schreiben.

Stellen Sie Ihre Leistungen im Modul S4 bitte so zusammen, dass Sie in der Summe mindestens 20 LP und höchstens 22 LP ergeben!

Im Wesentlichen nein. Es handelt sich fast ausschließlich um Lehrveranstaltungen, die in den sozial-, kultur- und wirtschaftswissenschaftlichen Kern- und Vertiefungsmodulen (SK, KK, WK, SV, KV, WV) bereits vorgesehen sind, folglich gibt es praktisch fast keine Lehrveranstaltungen, die nur in S4 angeboten werden. Veranstaltungen aus den Basismodulen sind ausgeschlossen.

Die einzigen Veranstaltungen, die nur in S4 belegt werden können, sind:

  • alle Sprachkurse Französisch, Spanisch, Italienisch, soweit Sie diese nicht auf muttersprachlichem Niveau beherrschen
  • alle Sprachkurse der nicht gewählten Pflichtsprachen des Moduls B2, soweit Sie diese nicht auf muttersprachlichem Niveau beherrschen
  • die Kurse 5 und 6 (Niveau B2) der im Modul B2 gewählten Pflichtsprache
  • die Veranstaltung „Jahresabschluss“ (BWL)
  • die Veranstaltungen „Finanzmanagement“, „Finanzinstitutionen“, „Finanzbewertung“ (alle BWL)

Nein, Sie dürfen aus den verschiedenen Kern- und Vertiefungsmodulen im Modul S4 nur solche Veranstaltungen wählen, die Sie vorher noch nicht belegt haben. Haben Sie bspw. die Module SV3 und SV4 belegt, so können Sie im Modul S4 keine Lehrveranstaltungen mehr wählen, die dem Modul SV3 und SV4 zugeordnet sind. Sie könnten aber bspw. Lehrveranstaltungen der Module SV1 und SV2 belegen.

Nein. Der konkrete Titel der Seminare ist hier nicht entscheidend für das Zentrale Prüfungsamt, ausschlaggebend ist die Modulzuordnung. Da Sie in diesem Falle das Modul SV3 bereits absolviert haben, sind für Sie alle weiteren Lehrveranstaltungen dieser Modulzuordnung gesperrt.

Möchten Sie eine neue Sprache von Grund auf erlernen, dann müssen Sie bereits früh damit beginnen. Jeder Einzelsprachkurs dauert genau ein Semester. Die meisten Sprachen umfassen vom Anfängerniveau A1 bis zum Abschlussniveau der Sprachausbildung am Zentrum für Fremdsprachen 6 Kurse, d.h. 6 Semester. In diesem Falle müssten Sie also bereits im ersten Semester beginnen. Das würde gleichzeitig bedeuten, dass Sie sich bereits im ersten Semester zwischen den Modulen S3 und S4 entscheiden müssten, denn sobald Sie eine Prüfungsleistung für das Modul S4 anmelden und ablegen, können Sie S3 nicht mehr belegen.

Sie können neben den im Modul B2 nicht absolvierten Sprachen zudem die westeuropäischen Sprachen Spanisch, Französisch oder Italienisch belegen. Für die in Modul B2 gewählte Sprache haben Sie die Möglichkeit die weiterführenden Kurs 5 und 6 zu belegen.

Ja. Sie können auch bis zu zwei Praktika (Praktikum A – 4 Wochen, 5 LP und Praktikum B – 8 Wochen, 10 LP) absolvieren oder ein Projekt konzipieren, planen und durchführen (Projekt A, 5 LP; Projekt B, 10 LP; Projekt C, 20 LP).

Grundsätzlich nein. Dies ist nur möglich, wenn das 12-wöchige Praktikum zwar in der gleichen Einrichtung, aber in klar voneinander abgegrenzten Abteilungen o. Ä. absolviert wird. Die Zeiträume in den verschiedenen Abteilungen müssten dann trotzdem 4 und 8 Wochen betragen und es wären weiterhin 2 Praktikumsberichte einzureichen.

Die Höhe der LP richtet sich hier nach dem Arbeitsaufwand für das Projekt. 5 LP gibt es für einen Arbeitsumfang von 150 h, 10 LP für 300 h und 20 LP für 600 h. Führen Sie daher entsprechende Stundennachweise.

Im Grunde ist dafür jed(e) Lehrende des Fachbereichs oder eines in den Studiengang involvierten Fachbereichs geeignet. Suchen Sie sich eine(n) fachlich geeignete(n) Betreuer(in).

Fragen zu Änderungen nach Novellierung 2018
  • Die kulturwissenschaftlichen Kern- und Vertiefungsmodule KK4 und KV4 nennen sich nach den Studienordnungen 2018 nicht mehr „Sprache und Kommunikation“, sondern „Europäische Kulturen und Gesellschaften“. Entsprechend werden die in diesen Modulen zu belegenden Lehrveranstaltungen neu eingeführt:
  • KK4: Vorlesung „Methoden der Kulturwissenschaften“ + Seminar „Europäische Kulturen und Gesellschaften (Kernstudium)“
  • KV4: Seminar „Europäische Kulturen und Gesellschaften (Vertiefungsstudium)“
  • Für Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Ausrichtung wurde ein neues Kernmodul „WK7 Interkulturelles Management“ mit zwei neuen Lehrveranstaltungen geschaffen. Bitte beachten Sie, dass dieses Modul nur Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Profilausrichtung belegen können.
  • In der wirtschaftswissenschaftlichen Ausrichtung kann nun zusätzlich das Vertiefungsmodul WV2 (Management) gewählt werden. Bisher war dies nur Studierenden der sozial- und kulturwissenschaftlichen Ausrichtung möglich.
  • Modul B2 (Fremdsprachen): Es gibt mit den neuen Studienordnungen von 2018 statt 3 nun 4 Kurse, die zum Sprachniveau B1 führen. Die beiden Kurse, die zum Sprachniveau B2 führen, wurden gestrichen.
    Deutsch, Spanisch, Italienisch und Französisch wurden als Angebote für Studierende mit einer ostmitteleuropäischen Muttersprache gestrichen. Alle Studierenden müssen eine der drei letztgenannten Sprachen belegen. Es sind keine Zertifikatsprüfungen mehr erforderlich. Stattdessen werden zu allen 4 Sprachkursen 4 Klausuren geschrieben.
  • Modul B3: Die Vorlesungen „Theorien der Kulturwissenschaften“ und „Kultur- und Länderstudien Ostmitteleuropas“ sind ab den Studienordnungen von 2018 beide obligatorisch. Frühere Wahloptionen entfallen.
  • Modul B4: Es gelten ab 2018 zwei neue obligatorische Lehrveranstaltungen zu „Sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden“: Vorlesung und Übung. Darüber hinaus kann aus drei weiteren Vorlesungen der Politik- und Geschichtswissenschaften eine gewählt werden. Die frühere Variante B „Statistik“ wurde gestrichen.
  • Module WK2/WK5 (BWL): Die Veranstaltung „Jahresabschluss“ wurde entfernt.
  • WK3/WK6 (Recht): Die bisherigen Veranstaltungen „Öffentliches Recht“, „Öffentliches Wirtschaftsrecht I“ und „Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht“ laufen aus und werden in zwei neuen Veranstaltungen zusammengeführt: „Internationales Wirtschaftsrecht I (Binnenmarkrecht)“ und „Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht“. Beide werden voraussichtlich ab SoSe 19 und WiSe 19/20 angeboten.
    Alle Studierende der Studienordnungen 2018 dürfen nur die neuen Veranstaltungen belegen.
  • WV3/WV5 (VWL): Es wurde das Wahlspektrum erweitert. Insbesondere können nun Veranstaltungen aus dem Bereich „Europäische Wirtschaft“ oder auch der „Empirischen Wirtschaftsforschung“ gewählt werden.
  • WV7/WV3 (Recht): Es wurde das Wahlspektrum erweitert. Einige Veranstaltungen haben nun neue Titel erhalten.
  • Modul S2 (Praktikum): Ab sofort ist ein 12-wöchiges Pflichtpraktikum zu absolvieren, nicht mehr 8 Wochen.
  • Modul S4 (Fachliche Spezialisierung): Es können nun Angebote im Umfang von insgesamt 22 LP (vorher: 20 LP) gewählt werden, angerechnet werden aber nur 20 LP. Angebote, die bereits im Rahmen der Kern- und Vertiefungsmodule absolviert wurden, können nicht mehr gewählt werden (gilt auch für Seminare mit unterschiedlichen Titeln, aber gleicher Modulzuordnung → siehe Fragen zu Modulen und Inhalten/Fragen zu Auslandsstudium (Modul S3) und Fachliche Spezialisierung (Modul S4)).
  • Abschaffung der Kompensationsregel: Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls können nicht mehr miteinander verrechnet werden. Jede Prüfungsleistung ist zu bestehen. Dadurch kann und muss jede einzelne nicht bestandene Prüfungsleistung wiederholt werden.
  • Die Sonderregelung zum einmaligen Wechsel eines Moduls innerhalb der Ergänzungsrichtung wurde abgeschafft. Nach Anmeldung und Ablegen der Prüfungsleistung kann das gewählte Ergänzungsmodul nicht mehr getauscht werden.

Fragen M.A. Europäische Integration

Fragen zu Lehrveranstaltungen

Jedes Semester wird ein zentrales Vorlesungsverzeichnis für die gesamte Universität angefertigt. Wählen Sie hier bitte „Lehrveranstaltungen“ und dann „Philosophische Fakultät“. Hier finden Sie dann das Verzeichnis für unseren Masterstudiengang unterteilt nach Fachsemestern.

Zusätzlich fertigt das Institut für Europäische Studien und Geschichtswissenschaften (IESG) für jedes Semester ein eigenes Vorlesungsverzeichnis an, welches die einzelnen Lehrveranstaltungen den jeweiligen Modulen zuordnet. Dieses Verzeichnis finden Sie auf der Webseite des Instituts für Europäische Studien und Geschichtswissenschaften.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich am Vorlesungsverzeichnis des Institutes zu orientieren, da das zentrale Vorlesungsverzeichnis nicht immer vollständig ist und Sie dort auch keine Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen sehen.

Die Einschreibung erfolgt für die meisten Lehrveranstaltungen über die Plattform OPAL. Wählen Sie auf der Anmeldeseite bitte „TU Chemnitz“ aus und loggen sich mit Ihren Anmeldedaten der TUC ein. Nachdem Sie mit „ja“ bestätigt haben, gehen Sie bitte auf „Kursangebote“ und wählen hier wieder „Technische Universität Chemnitz“ aus.

Für Anmeldungen zu Sprachkursen wählen Sie nun „Sprachenzentrum“ und dort die entsprechende Sprache aus.

Für Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen der Philosophischen Fakultät wählen Sie bitte „Philosophische Fakultät“ und dort den entsprechenden Fachbereich. Beachten Sie bitte, dass im Fachbereich „Europäische Studien“ nur Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Europäische Studien gelistet sind. Zu den Europa-Studien tragen aber auch andere Fachbereiche wie „Europäische Geschichte“, „Politikwissenschaft“ u.a. bei.

Folgen Sie nun den Anweisungen auf der Seite der jeweiligen Lehrveranstaltung, um sich einzutragen.

Wenn es eine Warteliste gibt, tragen Sie sich bitte in diese ein. Gehen Sie trotz missglückter Anmeldung zur ersten Sitzung der entsprechenden Lehrveranstaltung und sprechen Sie mit den Lehrenden. Oftmals erscheinen Studierende nicht, obwohl Sie sich eingetragen haben, wodurch Plätze wieder frei werden. In einigen Fällen lassen Lehrende auch eine Überbelegung zu.

Sprechen Sie hierzu bitte jeweils mit der Lehrkraft der Lehrveranstaltung, die Sie besuchen möchten, sowie der laut Studienordnung modulverantwortlichen Professur (steht immer oben in der jeweiligen Modulbeschreibung). Sind beide mit einer Öffnung für das entsprechende Modul einverstanden, dann lassen Sie sich dies kurz schriftlich bestätigen und stellen Sie einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss. Dieser dürfte, wenn nicht zwingend dagegen sprechende Gründe vorliegen, genehmigt werden.

Fragen betr. Prüfungen

Grundsätzlich erfolgt die Prüfungsanmeldung beim Zentralen Prüfungsamt. In der Regel ist dies online über den SB-Service möglich. Für die meisten Klausuren und viele mündliche Prüfungen werden Einschreibezeiträume vom Zentralen Prüfungsamt festgelegt und auf seinen Webseiten bekannt gegeben. Üblicherweise weisen auch die Lehrenden auf bevorstehende Einschreibezeiträume über die Mailinglisten (siehe oben) hin. Diese Zeiträume sind verbindlich. Sollten Sie die Einschreibung in diesen Zeiträumen verpassen, können Sie sich für die entsprechenden Klausuren nur noch in begründeten Ausnahmefällen anmelden.

Hausarbeiten können jederzeit beim Zentralen Prüfungsamt angemeldet werden und sind nicht an die zentralen Einschreibezeiträume gebunden.

Nein, das ist leider nicht möglich.

Hier müssen wieder zwei Fälle unterschieden werden:

  • Studien- und Prüfungsordnung 2018: Ja, Sie können und müssen jede nicht bestandene Prüfungsleistung wiederholen. Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb eines Jahres erfolgen. Sollten Sie erneut nicht bestehen, können Sie die Prüfungsleistung zum nächstmöglichen Termin erneut ablegen.
  • Studien- und Prüfungsordnung 2015 und älter: Hier gilt die teilweise die Kompensationsregel für einige Module. Besteht ein solches Modul aus mehr als einer Prüfungsleistung, dann werden die einzelnen Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung (steht in der Modulbeschreibung der Studienordnung hinter der jeweiligen Prüfungsleistung) miteinander verrechnet. Dies ist in den Modulen der Fall, bei denen hinter der Angabe der einzelnen Prüfungsleistungen nicht jeweils Bestehen erforderlich als Zusatz steht.

Beispiel: Prüfungsleistung I, Gewichtung 1 mit Note 3,0 und Prüfungsleistung II, Gewichtung 1 mit Note 5,0 à 3,0 + 5,0 = 8,0 / 2 = 4,0 à Modul wäre bestanden und es dürfte/müsste keine einzelne Prüfungsleistung wiederholt werden.

Es dürfen und müssen also nur einzelne Prüfungsleistungen wiederholt werden, sofern dies zum Bestehen des Moduls in seiner Gesamtheit erforderlich ist.

Obige Ausführungen können Sie ebenfalls auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes nachlesen.

In diesem Falle wird auch die Wiederholungsprüfung als nicht bestanden gewertet und Sie müssten einen Drittversuch absolvieren.

In diesem Falle werden Prüfungsleistung und Modul als „endgültig nicht bestanden“ gewertet. Die Folge ist die Exmatrikulation und die Beendigung des Studiums ohne Abschluss. Dieser Fall tritt jedoch sehr selten ein.

Ja, Sie können ohne Angabe von Gründen bis eine Woche vor Prüfungstermin durch Mitteilung an das Zentrale Prüfungsamt von Ihrer Prüfungsanmeldung zurücktreten.

Danach ist ein Rücktritt nur noch mit Begründung möglich und genehmigungspflichtig durch den Prüfungsausschuss.

Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise des Zentralen Prüfungsamtes.

Fragen zu Modulen und Inhalten
Allgemeine Fragen zum Modul SpM (Employability)

Verpflichtend für alle Studierende ist die Teilnahme an einer Exkursion. Darüber hinaus können Sie aus zwei Angeboten wählen, von denen Sie eines absolvieren müssen:

  • Fremdsprache: Erlernen einer ostmitteleuropäischen Sprache + Englisch-Kurs
    ODER
  • Praktikum/Projekt: Absolvieren eines Praktikums + Planung und Durchführung eines Projektes → nur beide Komponenten zusammen bilden das Angebot
Fragen zu Sprachkursen (Modul SpM)

Nein. Sie haben im Modul SpM (Employability) die wahlobligatorische Möglichkeit, in 4 Kursen über 4 Semester Tschechisch, Polnisch oder Russisch zu erlernen. Entscheiden Sie sich in diesem Modul für das Erlernen einer dieser drei Fremdsprachen, belegen Sie darüber hinaus auch einen Englisch-Kurs zur Entwicklung besonderer akademischer Fertigkeiten in der englischen Sprache („Presenting & Discussing Research Findings“ oder „Academic Writing“ oder „Presenting in Academic Contexts“)

Nein, in diesem Falle sollen Sie Russisch oder Polnisch wählen.

Sie erreichen das Sprachniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Dieses Sprachniveau ist für die Alltagskommunikation bei einem eventuellen Auslandsaufenthalt erforderlich und bildet die Grundlage zur Vertiefung der Sprachkenntnisse während des Auslandsaufenthaltes. Zur Belegung von Lehrveranstaltungen in der erlernten Fremdsprache benötigen Sie jedoch in der Regel ein höheres Sprachniveau (mindestens B2), welches Sie sich selbstständig aneignen müssen.

Nein. Im Rahmen der Studienordnung müssen Sie lediglich jeden der 4 Sprachkurse erfolgreich in Form jeweils einer Klausur abschließen.

Sie können das Fremdsprachenzertifikat des Zentrums für Fremdsprachen allerdings erwerben, indem Sie freiwillig eine zusätzliche Zertifikatsprüfung nach dem 4. Sprachkurs ablegen. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Zentrum für Fremdsprachen.

Fragen zur Pflichtexkursion (Modul SpM)

Alle Professuren des Fachbereichs.

Je nach fachlicher Ausrichtung der jeweils anbietenden Professur können Exkursionen zu den zentralen Standorten der EU (Brüssel, Straßburg, Luxemburg) oder in beliebige europäische Länder oder nichteuropäische Länder mit engen Verbindungen zu Europa führen. Dabei werden bspw. Institutionen der EU und anderer europäischer Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Gedächtnisorte, Stellen der Regionalentwicklung uvm. mehr besucht, wobei Sie die Gelegenheit erhalten, mit Experten aus der Praxis zu diskutieren und sich auszutauschen.

Hier eine (nicht vollständige) Aufzählung bisheriger Exkursionsziele:

  • Frankreich: Straßburg, Reims, Verdun, Metz u.a.
  • Belgien: Brüssel, Eupen u.a.
  • Luxemburg
  • Belarus: Minsk
  • Ukraine: Lviv, Kiev u.a.
  • Polen: Wroclaw, Warschau, Ausschwitz u.a.
  • Tschechien: Brünn, Prag u.a.
  • Slowakei: Bratislava
  • Österreich: Wien u.a.
  • Portugal: Lissabon, Aveiro, Porto, Galicien-Minho
  • Spanien: Barcelona, Galicien-Minho, Madrid u.a.
  • Litauen: Vilnius u.a.
  • Norwegen
  • Kosovo
  • Rumänien
  • Georgien
  • Ungarn
  • Serbien
  • u.a.

Ja, Sie können auch Exkursionen anderer verwandter Fachbereiche beiwohnen.

Bei den die Exkursion durchführenden Lehrpersonen.

Ja. Der Eigenanteil dient der Teilfinanzierung von Anfahrt, Unterkunft, etwaigen Eintrittsgebühren o.Ä. Über die Höhe des Eigenanteils informieren Sie sich bitte bei dem für die Exkursion zuständigen Lehrpersonal. Zudem werden meist Fördermittel für Exkursionen beantragt, die in der Regel zu einer nachträglichen, nicht unerheblichen Teilerstattung des Eigenanteils führen. In bestimmten Fällen stehen die Fördermittel auch bereits vor der Exkursion zur Verfügung, wodurch der Eigenanteil sofort geringer ausfällt.

Nein, in der Regel ist davon nur das Frühstück abgedeckt. Alle darüber hinaus anfallenden Verpflegungskosten müssten Sie selbst tragen.

Fragen zum wahlobligatorischen Praktikum (Modul SpM)

Ja. Sie können bspw. zwei Praktika á 6 Wochen absolvieren. Die Dauer eines Teilpraktikums sollte aber hinsichtlich Sinn und Zweck, dem Sammeln praktischer Erfahrungen, eine gewisse sinnvolle Mindestdauer nicht unterschreiten. Teilpraktika sollten daher mindestens 4 Wochen umfassen.

Erfahrungsgemäß sind Praktika von längerer Dauer hinsichtlich des Aufbaus von Kompetenzen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und des Sammelns von Erfahrungen effektiver.

Dafür sind die jeweiligen Fachstudienberater zuständig. Sofern es sich um das erste Praktikum handelt bescheinigen sie Ihnen, dass es sich bei dem von Ihnen angestrebten Praktikum gemäß Studienordnung um ein Pflichtpraktikum handelt.

Nein, für die Organisation eines Praktikumsplatzes sind Sie selbst verantwortlich. Sie können sich aber an die Mitarbeitenden des Fachbereichs wenden, sofern Sie Tipps und Hilfe benötigen.

Das Praktikum sollte zum Studiengang passen und soll einen Europa-Bezug aufweisen. Letzteres wird weit ausgelegt, so dass Ihnen ein erheblicher Spielraum bei der Wahl der Praktikumsstelle zur Verfügung steht.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. In Frage kommen Unternehmen, öffentliche Stellen, Vereine, NGOs, Internationale Organisationen uvm., die in irgendeiner Form Bezüge zu Europa aufweisen.

Suchen und wählen Sie Ihren Praktikumsgeber innerhalb dieses Rahmens möglichst nach Ihren eigenen Interessen und beruflichen Ambitionen.

Nein. Es wird jedoch dringend empfohlen, den Fachstudienberater vorher zu kontaktieren, um sich die Passfähigkeit des Praktikumsplatzes bestätigen zu lassen und eventuelle damit verbundene Probleme zu vermeiden.

Nach Abschluss des Praktikums lassen Sie sich bitte vom Praktikumsgeber einen Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums ausstellen, der v.a. Angaben zu Praktikumsdauer und Arbeitszeitumfang enthält. Diesen Nachweis reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Praktikumsbericht sowie einer im Kopf vorausgefüllten Bescheinigung über Studienleistungen bei Ihrem Fachstudienberater ein.

Fragen zum wahlobligatorischen Projekt (Modul SpM)

Sie müssen insgesamt 9 LP erbringen, d.h. dass Sie für Planung und Durchführung mindestens 270 Stunden aufwenden müssen. Führen Sie hierzu bitte entsprechende Stundennachweise.

Hierzu gibt es keine genauen Vorgaben. Projekte können von Lehrenden ausgegeben werden, Sie können aber auch eigene Ideen realisieren. Ihrer Kreativität wird hier ein weiter Spielraum zugestanden.

Projekte sollten Themen und Anliegen der allgemeinen Europastudien adressieren und einen gewissen akademischen Anspruch enthalten. Projekte können u.a. größere empirische Untersuchungen eines europawissenschaftlich relevanten Gegenstandes sein oder auch die Organisation größerer Veranstaltungen im Bereich der Europastudien/Europaarbeit/Europapolitik

Beispiele für Projekte:

  • Empirische Studie über die Wahrnehmung von Absolventen der Europa-Studien und der Europäischen Integration durch Akteure des Arbeitsmarktes
  • Gestaltung und Durchführung von Unterrichtsstunden in Schulklassen zum Thema Europa in Zusammenarbeit mit Schulen der Region
  • Planung und Durchführung einer Exkursion in Kooperation mit einer Lehrperson
  • Planung und Durchführung einer Konferenz, eines Symposiums o.Ä. zu einem bestimmten europäischen Land unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlich relevanter Fragen zu dem entsprechenden Land
  • Empirische Studie zum beruflichen Verbleib von Absolventen der Europa-Studien oder der Europäischen Integration
  • u.v.m.

Im Grunde ist dafür jede Lehrperson des Fachbereichs oder eines in den Studiengang involvierten Fachbereichs geeignet. Suchen Sie sich eine(n) fachlich geeignete(n) Betreuer(in).

Fragen zum Auslandsstudium

Nein, ein Auslandsstudium ist im Studienablauf nicht verpflichtend vorgesehen.

Aufgrund des internationalen Bezugs des Studienganges wird jedoch allen Studierenden ein Auslandsaufenthalt empfohlen. Hierbei muss es sich nicht zwingend um einen Aufenthalt an einer ausländischen Universität handeln, Sie können auch ein Praktikum im Ausland absolvieren.

Detaillierte und ausführliche Informationen zum Auslandsstudium finden Sie auf der Homepage des IESG unter „Studium“ und „Auslandsaufenthalt“. Dazu gehören u.a. eine Anleitung zur Organisation des Auslandsaufenthalts, einschließlich der Beantragung von Finanzierung, Bewerbungsfristen, der Anrechnung im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen etc.; eine Liste von Partneruniversitäten des Institutes u.v.m.

Diese Informationen beziehen sich zwar auf die Bachelorstudiengänge der Europa-Studien, gelten in den meisten Punkten aber auch für den Masterstudiengang! Bitte lesen Sie sich diese Informationen genau durch!

Nein, Sie können Ihr Auslandsstudium in einem beliebigen europäischen Land absolvieren oder auch in einem außereuropäischen Land. Oftmals reichen hierfür gute bis sehr gute Englischkenntnisse aus.

Im Unterschied zu den Bachelorstudiengängen können Sie Ihre erbrachten Prüfungsleistungen nur auf dem herkömmlichen Wege per Antrag vom Prüfungsausschuss anerkennen lassen. Hierfür sind mehr Anforderungen zu erfüllen, entsprechend ist der Aufwand etwas größer und es werden möglicherweise nicht alle Leistungen anerkannt.

Konsultieren Sie hierzu bitte auch die Webseite.

Wichtige Ansprechpartner sind v.a. das Internationale Universitätszentrum (IUZ) der TU Chemnitz sowie die Fachkoordinatoren an den Professuren.

Erasmus – oder seit 2014 korrekt „Erasmus +“ – ist das Mobilitätsförderprogramm der Europäischen Union. Im Rahmen dieses Programms können Studierende u.a. einen studiengebührenfreien Auslandsaufenthalt von mindestens 3 und höchstens 12 Monaten an einer Universität in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Mazedonien, Island, Türkei, Norwegen und Liechstenstein absolvieren, sofern eine Erasmuspartnerschaft mit dieser Universität besteht. Weiterhin erhalten Sie in der Regel ein Stipendium zur anteiligen Ausgabendeckung.

Eine Liste der Erasmus-Kontakte finden Sie auf der Webseite des IESG. Weiterhin pflegen die Professuren zudem Partnerschaften zu Universitäten, die nicht am Erasmus-Programm teilnehmen. Auch im Rahmen dieser Partnerschaften ist der Austausch von Studierenden möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an die jeweiligen Professuren.

Sie können auch einen Auslandsaufenthalt über andere Fachbereiche und Fakultäten absolvieren, soweit freie Plätze vorhanden sind. Informieren Sie sich auf den Seiten des Internationalen Universitätszentrum über bestehende Partnerschaften der Universität und kontaktieren Sie bitte die jeweils zuständigen Fachkoordinatoren.

Sofern mit Ihrem Wunschland oder Ihrer Wunschhochschule kein Kooperationsabkommen besteht, können Sie auch selbstständig eine ausländische Hochschule kontaktieren, um die Möglichkeiten eines Aufenthaltes auszuloten. Ist die Hochschule einverstanden, wenden Sie sich bitte an das Internationale Universitätszentrum (IUZ) unter Rücksprache mit Ihrem Fachstudienberater. In dieser Fallkonstellation kommt jedoch ein erheblicher Organisationsaufwand auf Sie zu. Das IUZ wird Ihnen hierbei aber beratend zur Seite stehen können.

Fragen B.A. Europäische Geschichte

Nein, derzeit gibt es keine Zulassungsbeschränkungen. Das kann sich im Zeitverlauf ändern, allerdings sind Zulassungsbeschränkungen in näherer Zukunft nicht vorgesehen.

Der Studienbeginn ist in der Regel zum Wintersemester möglich. Auf Antrag kann eine Immatrikulation auch im Sommersemester erfolgen.

Aufgrund der fehlenden Zulassungsbeschränkungen ist eine Bewerbung formal bis Mitte September des jeweiligen Jahres möglich. In der Regel können aber auch noch später eingehende Bewerbungen berücksichtigt werden. Informieren Sie sich dazu bitte beim Studentensekretariat, welches für Zulassung, Immatrikulation und Studiengangwechsel zuständig ist.

Sie sollten sich als Studierende in die entsprechenden Mailinglisten Ihrer Studiengänge eintragen. Über diese Listen werden von Lehrenden, Studierenden u.a. wichtige Informationen vermittelt, bspw. Raumänderungen, Ankündigungen von Sonderveranstaltungen, Praktikumsausschreibungen, Ankündigung von Einschreibezeiträumen, sonstige für den Studienablauf relevante Informationen u.v.m.
Sie können sich in die Mailinglisten über die Website für Mailinglisten und Social Media (oder Suche auf TUC-Homepage nach „mailman“) eintragen.

Diese Informationen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studienganges. Für den Bachelorstudiengang Europäische Geschichte gibt es eine Studien- und eine Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung enthält alle zentralen Regeln zum Prüfungsgeschehen (Klausuren, mündliche Prüfungen. Hausarbeiten u.Ä.) und regelt das Studium und seine Rahmenbedingungen allgemein. Die Studienordnung enthält die inhaltliche Planung des Studiums, der zu erbringenden Leistungen und sonstiger Rahmenbedingungen.

Um Probleme während des Studiums zu vermeiden, halten wir Sie an, Ihre Studien- und Prüfungsordnungen immer genau zu lesen.

Die Wahl erfolgt mit Ihrer Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung des entsprechenden Moduls.

Ja, das Sprachangebot des Zentrums für Fremdsprachen steht allen Studierenden der TU Chemnitz offen. Sprachkurse, die nicht im Curriculum, also nicht in den Studienordnungen vorgesehen sind, gelten als freiwillig. Für Sie werden in solchen Sprachkursen keine Plätze reserviert. Um einen Platz zu erhalten, müssen Sie sich beim Zentrum für Fremdsprachen über Einstufungstests und Einschreibezeiträume informieren. Bei der Einschreibung sollten Sie entsprechend schnell sein, es empfiehlt sich eine Einschreibung pünktlich auf die Minute des Beginns des Einschreibezeitraumes.

Allgemein ist der Prüfungsausschuss für die Auslegung der Studien- und Prüfungsordnungen zuständig und entscheidet in den meisten strittigen Fällen.

Gemäß §16 Abs. 4 aller Prüfungsordnungen ist er insbesondere zuständig für:

  • die Organisation der Prüfungen,
  • Entscheidungen über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
  • die Anrechnung von Studienzeiten, von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten,
  • die Bestellung der Prüfer,
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studenten während der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit,
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studenten,
  • die Entscheidung über die Ungültigkeit der Bachelorprüfung,
  • die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten, welche die Prüfungsordnung betreffen.

Die aktuellen Mitglieder des Prüfungsausschusses B.A. Europäische Geschichte finden Sie auf der Seite der Gremien der Europäische Geschichte.

Fragen M.A. Europäische Geschichte

Nein, derzeit gibt es keine Zulassungsbeschränkungen. Das kann sich im Zeitverlauf ändern, allerdings sind Zulassungsbeschränkungen in näherer Zukunft nicht vorgesehen.

Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.

Aufgrund der fehlenden Zulassungsbeschränkungen ist eine Bewerbung formal bis Mitte März bzw. September des jeweiligen Jahres möglich. In der Regel können aber auch noch später eingehende Bewerbungen berücksichtigt werden. Informieren Sie sich dazu bitte beim Studentensekretariat, welches für Zulassung, Immatrikulation und Studiengangwechsel zuständig ist.

Sie sollten sich als Studierende in die entsprechenden Mailinglisten Ihrer Studiengänge eintragen. Über diese Listen werden von Lehrenden, Studierenden u.a. wichtige Informationen vermittelt, bspw. Raumänderungen, Ankündigungen von Sonderveranstaltungen, Praktikumsausschreibungen, Ankündigung von Einschreibezeiträumen, sonstige für den Studienablauf relevante Informationen u.v.m.

Sie können sich in die Mailinglisten über die Seite für Mailingslisten und Social Media (oder Suche auf TUC-Homepage nach „mailman“) eintragen.

Diese Informationen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studienganges. Für die Masterstudiengänge gibt es jeweils eigenständige Studien- und Prüfungsordnungen (M.A. Europäische Geschichte). Die Prüfungsordnung enthält alle zentralen Regeln zum Prüfungsgeschehen (Klausuren, mündliche Prüfungen. Hausarbeiten u.Ä.) und regelt das Studium und seine Rahmenbedingungen allgemein. Die Studienordnung enthält die inhaltliche Planung des Studiums, der zu erbringenden Leistungen und sonstiger Rahmenbedingungen.

Um Probleme während des Studiums zu vermeiden, halten wir Sie an, Ihre Studien- und Prüfungsordnungen immer genau zu lesen.

Die Wahl erfolgt mit Ihrer Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung des entsprechenden Moduls.

Ja, das Sprachangebot des Zentrums für Fremdsprachen steht allen Studierenden der TU Chemnitz offen. Sprachkurse, die nicht im Curriculum, also nicht in den Studienordnungen vorgesehen sind, gelten als freiwillig. Für Sie werden in solchen Sprachkursen keine Plätze reserviert. Um einen Platz zu erhalten, müssen Sie sich beim Zentrum für Fremdsprachen über Einstufungstests und Einschreibezeiträume informieren. Bei der Einschreibung sollten Sie entsprechend schnell sein, es empfiehlt sich eine Einschreibung pünktlich auf die Minute des Beginns des Einschreibezeitraumes.

Allgemein ist der Prüfungsausschuss für die Auslegung der Studien- und Prüfungsordnungen zuständig und entscheidet in den meisten strittigen Fällen.

Gemäß §16 Abs. 4 aller Prüfungsordnungen ist er insbesondere zuständig für:

  • die Organisation der Prüfungen,
  • Entscheidungen über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
  • die Anrechnung von Studienzeiten, von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten,
  • die Bestellung der Prüfer,
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studenten während der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit,
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende,
  • die Entscheidung über die Ungültigkeit der Masterprüfung,
  • die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten, welche die Prüfungsordnung betreffen.

Die aktuellen Mitglieder des Prüfungsausschusses M.A. Europäische Geschichte finden Sie auf der Seite der Gremien der Europäische Geschichte.

Fragen Doppel-M.A. Chemnitz/Breslau

Nein, derzeit gibt es keine Zulassungsbeschränkungen. Das kann sich im Zeitverlauf ändern, allerdings sind Zulassungsbeschränkungen in näherer Zukunft nicht vorgesehen.

Der Studienbeginn ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.

Aufgrund der fehlenden Zulassungsbeschränkungen ist eine Bewerbung formal bis Mitte März bzw. September des jeweiligen Jahres möglich. In der Regel können aber auch noch später eingehende Bewerbungen berücksichtigt werden. Informieren Sie sich dazu bitte beim Studentensekretariat, welches für Zulassung, Immatrikulation und Studiengangwechsel zuständig ist.

Sie sollten sich als Studierende in die entsprechenden Mailinglisten Ihrer Studiengänge eintragen. Über diese Listen werden von Lehrenden, Studierenden u.a. wichtige Informationen vermittelt, bspw. Raumänderungen, Ankündigungen von Sonderveranstaltungen, Praktikumsausschreibungen, Ankündigung von Einschreibezeiträumen, sonstige für den Studienablauf relevante Informationen u.v.m.

Sie können sich in die Mailinglisten über die Seite für Mailinglisten und Social Media(oder Suche auf TUC-Homepage nach „mailman“) eintragen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für den Doppelmaster.

Die Wahl erfolgt mit Ihrer Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung des entsprechenden Moduls.

Ja, das Sprachangebot des Zentrums für Fremdsprachen steht allen Studierenden der TU Chemnitz offen. Sprachkurse, die nicht im Curriculum, also nicht in den Studienordnungen vorgesehen sind, gelten als freiwillig. Für Sie werden in solchen Sprachkursen keine Plätze reserviert. Um einen Platz zu erhalten, müssen Sie sich beim Zentrum für Fremdsprachen über Einstufungstests und Einschreibezeiträume informieren. Bei der Einschreibung sollten Sie entsprechend schnell sein, es empfiehlt sich eine Einschreibung pünktlich auf die Minute des Beginns des Einschreibezeitraumes.

Allgemein ist der Prüfungsausschuss für die Auslegung der Studien- und Prüfungsordnungen zuständig und entscheidet in den meisten strittigen Fällen.

Gemäß §16 Abs. 4 aller Prüfungsordnungen ist er insbesondere zuständig für:

  • die Organisation der Prüfungen,
  • Entscheidungen über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
  • die Anrechnung von Studienzeiten, von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten,
  • die Bestellung der Prüfer,
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studenten während der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit,
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studenten,
  • die Entscheidung über die Ungültigkeit der Masterprüfung,
  • die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten, welche die Prüfungsordnung betreffen.

Die aktuellen Mitglieder des Prüfungsausschusses Doppel-M.A. Europäische Integration finden Sie auf der Seite der Gremien des Masters Europäische Integration.

Fragen M.A. Rezeptionskulturen der Vormoderne

Nein, derzeit gibt es keine Zulassungsbeschränkungen. Das kann sich im Zeitverlauf ändern, allerdings sind Zulassungsbeschränkungen in näherer Zukunft nicht vorgesehen.

Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester.

Eine Bewerbung ist formal bis Mitte September des jeweiligen Jahres möglich. In der Regel können aber auch noch später eingehende Bewerbungen berücksichtigt werden. Informieren Sie sich dazu bitte beim Studentensekretariat, welches für Zulassung, Immatrikulation und Studiengangwechsel zuständig ist.

Sie sollten sich als Studierende in die entsprechenden Mailinglisten Ihrer Studiengänge eintragen. Über diese Listen werden von Lehrenden, Studierenden u.a. wichtige Informationen vermittelt, bspw. Raumänderungen, Ankündigungen von Sonderveranstaltungen, Praktikumsausschreibungen, Ankündigung von Einschreibezeiträumen, sonstige für den Studienablauf relevante Informationen u.v.m.

Sie können sich in die Mailinglisten über die Seite für Mailingslisten und Social Media (oder Suche auf TUC-Homepage nach „mailman“) eintragen.

Diese Informationen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studienganges. Für die Masterstudiengänge gibt es jeweils eigenständige Studien- und Prüfungsordnungen (M.A. Rezeptionskulturen der Vormoderne) Die Prüfungsordnung enthält alle zentralen Regeln zum Prüfungsgeschehen (Klausuren, mündliche Prüfungen. Hausarbeiten u.Ä.) und regelt das Studium und seine Rahmenbedingungen allgemein. Die Studienordnung enthält die inhaltliche Planung des Studiums, der zu erbringenden Leistungen und sonstiger Rahmenbedingungen.

Um Probleme während des Studiums zu vermeiden, halten wir Sie an, Ihre Studien- und Prüfungsordnungen immer genau zu lesen.

Die Wahl erfolgt mit Ihrer Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung des entsprechenden Moduls

Ja, das Sprachangebot des Zentrums für Fremdsprachen steht allen Studierenden der TU Chemnitz offen. Sprachkurse, die nicht im Curriculum, also nicht in den Studienordnungen vorgesehen sind, gelten als freiwillig. Für Sie werden in solchen Sprachkursen keine Plätze reserviert. Um einen Platz zu erhalten, müssen Sie sich beim Zentrum für Fremdsprachen über Einstufungstests und Einschreibezeiträume informieren. Bei der Einschreibung sollten Sie entsprechend schnell sein, es empfiehlt sich eine Einschreibung pünktlich auf die Minute des Beginns des Einschreibezeitraumes.

Allgemein ist der Prüfungsausschuss für die Auslegung der Studien- und Prüfungsordnungen zuständig und entscheidet in den meisten strittigen Fällen.

Gemäß §16 Abs. 4 aller Prüfungsordnungen ist er insbesondere zuständig für:

  • die Organisation der Prüfungen,
  • Entscheidungen über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
  • die Anrechnung von Studienzeiten, von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten,
  • die Bestellung der Prüfer,
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studenten während der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit,
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studenten,
  • die Entscheidung über die Ungültigkeit der Masterprüfung,
  • die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten, welche die Prüfungsordnung betreffen.

Die aktuellen Mitglieder des Prüfungsausschusses M.A. Rezeptionskulturen der Vormoderne finden Sie auf der Seite der Gremien des Masters Europäische Geschichte.