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Sensorik und kognitive Psychologie
FAQ
Titelbild SeKo-FAQ

FAQ-Icon. Ohne VerlinkungFAQ - Häufig gestellte Fragen und Informationen zu SeKo

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten zu relevanten Themen für das SeKo-Studium. Sollten Sie für Ihr Anliegen auf dieser Seite keine Antwort finden, können Sie uns gern kontaktieren.

Verwenden Sie zur Korrespondenz über Studienangelegenheiten bitte ausschließlich folgende Funktionsadressen:

E-Mails an diese Adressen werden über das Ticketsystem OTRS verarbeitet; bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise.
Bitte stellen Sie alle Anfragen von Ihrer TU-Chemnitz-Mailadresse aus und schildern Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich. Falls für Ihr Anliegen eine persönliche Konsultation angeraten scheint, werden wir mit Ihnen per E-Mail einen Termin vereinbaren.

Ohne Terminvereinbarung stehen wir Ihnen während der Vorlesungszeit zur studienbegleitenden Konsultation donnerstags ab 8:15 Uhr zur Verfügung.

Zum Versand aktueller Informationen an Studierende und Absolventen des SeKo-Studiengangs wurden Mailinglisten eingerichtet. Bitte tragen Sie sich in diese Mailinglisten ein.

Bewerbung und Studienstart

Auf den Webseiten des Studierendenservices erhalten Sie allgemeine Hinweise zu Bewerbung und Studienaufnahme an der TU Chemnitz. Zur Bewerbung in den Bachelorstudiengang SeKo wählen Sie bitte das Verfahren für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge.

Der Studiengang ist zulassungsfrei. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne SeKo-Bachelorabschluss sind weitere Informationen zu beachten.

Ja, in der Regel ist derzeit auch eine Immatrikulation in den Bachelor- oder Masterstudiengang zum Sommersemester möglich. Da der Studienablauf des SeKo-Bachelors und Masters aber auf einen Beginn im Wintersemester ausgerichtet ist, sind einige Besonderheiten zu beachten. Bitte melden Sie sich deshalb nach erfolgter Immatrikulation und vor Beginn der Vorlesungszeit bei der Fachstudienberatung, damit Sie bei der Erstellung Ihres Semesterablaufplans unterstützt werden können.

Zeichnung der ErdeAuslandsaufenthalt während des Studiums

Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums bietet viele Möglichkeiten der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung. Um diese Möglichkeiten bestmöglich für sich zu nutzen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig (i.d.R. mindestens ein Jahr vorher) über alle Schritte und Fristen und planen Sie Ihren Auslandsaufenthalt in Abstimmung mit allen Beteiligten (Zieluniversität, Internationales Universitätszentrum der TU Chemnitz, Prüfungsausschuss für Sensorik und kognitive Psychologie).

Zu Auslandsaufenthalten im SeKo-Studiengang werden regelmäßig Studieninformationsveranstaltungen angeboten. Neben allgemeinen Hinweisen berichten dort SeKo-Studierende von ihren Auslandserfahrungen. Für eine generelle Orientierung hinsichtlich eines Auslandsaufenthalts konsultieren Sie bitte zunächst die Folien der aktuellsten Studieninformationsveranstaltung:
Hinweise zu Auslandsaufenthalten im SeKo-Studiengang (PDF) (Infoveranstaltung vom 31.05.2023)

Gern beantworten wir Ihre individuellen Fragen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen und zu fachbezogenen Themen rund um das Auslandsstudium. Nutzen Sie dafür bitte die Adresse .
Bitte stellen Sie die Anfrage von Ihrer TU-Chemnitz-Mailadresse aus.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum SeKo-Auslandsaufenthalt haben wir darüber hinaus hier für Sie zusammengestellt:

  • Für allgemeine Fragen und eine generelle Orientierung hinsichtlich eines Auslandsaufenthaltes konsultieren Sie bitte zunächst die Webseite des Internationalen Universitätszentrums. Sie finden dort umfassende Hinweise und Beratungsangebote zu wichtigen Themen, etwa zur Auswahl Ihrer Zieluniversität (selbstorganisiert oder z.B. über ERASMUS+), zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens, zu anfallenden Kosten (z.B. Studiengebühren, Unterkunft, Lebenshaltungskosten) und Fördermöglichkeiten sowie zu erforderlichen Dokumenten (z.B. Sprachzertifikat, Versicherungsnachweise, ggf. Visum).

  • Informieren Sie sich über alle Fristen und stellen Sie die erforderlichen Anträge rechtzeitig; beachten Sie dabei Bearbeitungsdauern und Postlaufzeiten.

  • Um einen reibungslosen Studienablauf zu gewährleisten, empfiehlt sich ein Auslandsaufenthalt insbesondere im 5. Fachsemester des SeKo-Bachelorstudiengangs bzw. im 3. Fachsemester des SeKo-Masterstudiengangs (vgl. §7 Absatz 3 der jeweiligen Studienordnung).

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über das Kursprogramm und die Ansprechpersonen an Ihrer Zieluniversität und prüfen Sie die Kompatibilität mit den hiesigen Angeboten. Wenn Sie hinsichtlich der Passung der Module unsicher sind, unterstützen wir Sie gern im Rahmen der Fachstudienberatung.

  • Die Anrechnung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrem SeKo-Studium erfolgt (unabhängig davon, wer für das Modul verantwortlich ist) ausschließlich durch den Prüfungsausschuss für Sensorik und kognitive Psychologie (vgl. Prüfungsordnung §15). In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, die Anrechenbarkeit der von Ihnen ins Auge gefassten Module langfristig vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit uns abzustimmen. Dies vereinfacht die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen nach Ihrer Rückkehr.

  • Für ERASMUS+-Aufenthalte ist die Vereinbarung eines „Learning Agreement“ in Abstimmung mit dem Ansprechpartner der Zieluniversität, dem zuständigen Fachkoordinator an der TUC (abhängig von der Zieluniversität, vgl. Liste der Erasmus+ Partnerschaften) und dem Prüfungsausschussvorsitzenden für Sensorik und kognitive Psychologie (momentan Prof. Dr. Wolfgang Einhäuser-Treyer) erforderlich.

  • Grundsätzlich können SeKo-Studierende an Erasmus+ Austauschprogrammen mit allen Universitäten teilnehmen, mit denen die TU Chemnitz eine Partnerschaft unterhält (Liste der Erasmus+ Partneruniversitäten). Wenden Sie sich bei Interesse an einem solchen Aufenthalt bitte zunächst an die SeKo-Fachstudienberatung und nehmen dann Kontakt mit der zuständigen Erasmus+ Koordination der jeweiligen Fakultät auf. Im Rahmen von Erasmus+ Partnerschaften haben in den vergangenen Jahren SeKo-Studierende Auslandsaufenthalte u.a. an folgenden Hochschulen unternommen:

    • Universität Oulu, Finnland
    • Université Grenoble Alpes, Frankreich
    • University of Twente, Niederlande
    • Uniwersytet Gdański (Danzig), Polen
    • Universitatea Babes-Bolyai, Cluj-Napoca, Rumänien
    • Universidad Autónoma de Madrid, Spanien
    • Izmir University of Economics, Türkei
    • Aberystwyth University, Wales, Vereinigtes Königreich

     

  • Über Erasmus+ hinaus haben SeKo-Studierende u.a. an folgenden Universitäten Auslandssemester absolviert:

    • Victoria University, Melbourne, Australien
    • Tohoku University, Sendai, Japan
    • Incheon National University, Südkorea
    • California State University East Bay, USA

     

  • Darüber hinaus pflegen die zentral am Studiengang beteiligten Professuren zahlreiche Forschungskooperationen (u.a. nach Australien, Japan, Spanien, Ungarn, USA), die als Grundlage für einen Auslandsaufenthalt z.B. im Rahmen eines Forschungspraktikums dienen können; eine engere Vernetzung auf Lehrebene wird angestrebt. Wenden Sie sich bei Fragen dazu gern direkt an die SeKo-Fachstudienberatung.

  • Im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden für das SeKo-Studium angerechnet, wenn vergleichbare Kompetenzen erworben werden. Bitte beachten Sie dazu auch die Antworten zur Frage "Wie kann ich einen Auslandsaufenthalt in meinen SeKo-Studienablauf integrieren?"

Prüfungen

Prüfungen, die innerhalb der zentralen Prüfungsperiode stattfinden, müssen über das ZPA angemeldet werden. Die Anmeldung zur Prüfung kann online über den SB-Service der TU Chemnitz oder per Formular, das Sie im ZPA einreichen, geschehen. Die Anmeldezeiträume für die Prüfungen finden Sie auf der Seite des ZPA.

Auch Prüfungen, deren Termine individuell von den Prüfenden festgelegt werden und nicht an die zentrale Prüfungsperiode gebunden sind, müssen über das ZPA angemeldet werden. Die Anmeldung muss spätestens drei Wochen vor der Prüfung erfolgen. Die Anmeldung zur Prüfung kann online über den SB-Service der TU Chemnitz oder per Formular, das Sie im ZPA einreichen, geschehen.

Neu seit Sommersemester 2021:

  • Grundsätzlich müssen seit Sommersemester 2021 auch semesterbegleitende Prüfungsleistungen über den SB-Service angemeldet werden. Dafür steht zu Beginn des Semesters ein weiteres Anmeldefenster zur Verfügung. Die Anmeldezeiträume für die Prüfungen finden Sie auf der Seite des ZPA. Bei Prüfungen, die in der Verantwortung der Fakultät für Naturwissenschaften liegen und deren Termin im Anmeldefenster noch nicht festliegt (z.B. Präsentation der Abschlussarbeit), ist derzeit (Stand Juni 2021) noch eine Anmeldung außerhalb der Anmeldefenster möglich.
  • Seit Sommersemester 2021 sollen auch anrechenbare Studienleistungen (aSL) über das ZPA angemeldet werden.

Für alle Prüfungsleistungen gilt, dass die Anmeldung immer nur für das jeweils aktuelle Semester erfolgen kann. Bei der Abschlussarbeit ist hierfür das Datum der Themenausgabe maßgeblich.

Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Wichtig: Dies gilt auch für anrechenbare Studienleistungen (z.B. die Prüfungen im Modul 06 "Physik" nach Studienordnung 2016 des SeKo-Bachelorstudiengangs).
Eine erstmalig nicht-bestandene Prüfung kann innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Wird der Zweitversuch nicht innerhalb eines Jahres angetreten, gilt der Zweitversuch ebenfalls als nicht bestanden. Die Jahresfrist beginnt dabei mit Kenntnis des Prüfungsergebnisses, ist also bei Prüfungen in der zentralen Prüfungsperiode in der Regel erfüllt, wenn die Prüfung spätestens in der übernächsten zentralen Prüfungsperiode abgelegt wird.
Wird die Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden, muss der Drittversuch zum nächstmöglichen Prüfungstermin angetreten werden. Klären Sie im Zweifelsfall rechtzeitig mit den Prüfenden, wann dieser stattfindet. Wird der Drittversuch nicht beim nächstmöglichen Termin angetreten, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.
Wird die Frist für die Ablegung einer Wiederholungsprüfung aufgrund des nachgewiesenen Vorliegens eines triftigen Grundes überschritten, legt der Prüfungsausschuss die neu anzuwendende Frist im Einzelfall fest.
Nicht-bestandene anrechenbare Studienleistungen können im SeKo-Studiengang beliebig oft wiederholt werden, solange ein Prüfungsanspruch besteht. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie für Prüfungsleistungen, insbesondere können bestandene anrechenbare Studienleistungen nicht wiederholt werden.

Die Abmeldung von einer Prüfung muss in jedem Fall beim zentralen Prüfungsamt bzw. über den SB-Service erfolgen. Eine Abmeldung bei den Prüfenden ist nicht ausreichend, es empfiehlt sich aber - insbesondere bei individuell festgelegten Terminen - auch die Prüfenden zu informieren.

Für die Abmeldung beim Prüfungsamt gelten folgende Fristen:

  • Bis eine Woche vor dem Prüfungstermin kann die Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden.
  • Weniger als eine Woche vor dem Prüfungstermin ist eine Abmeldung nur noch bei dem Vorliegen eines triftigen Grundes (z.B. Krankheit) möglich. Ein entsprechender Nachweis (z.B. ärztliches Attest) muss durch den Prüfling erbracht werden. Tritt der triftige Grund während der Prüfung auf, ist der Nachweis unverzüglich einzuholen und einzureichen.

Ohne fristgerechte Abmeldung wird die Prüfungsleistung automatisch als nicht-bestanden bewertet.


Wiederholungsprüfungen: Unabhängig vom Zeitpunkt hebt eine Abmeldung ohne triftigen Grund die Fristen für Wiederholungsprüfungen nicht auf. Wird die Frist für die Ablegung einer Wiederholungsprüfung aufgrund des nachgewiesenen Vorliegens eines triftigen Grundes überschritten, legt der Prüfungsausschuss die neu anzuwendende Frist im Einzelfall fest.

Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeiten)

Ausführliche Informationen zur Anfertigung von SeKo-Abschlussarbeiten und zu den Begleitveranstaltungen finden Sie unter Bachelor-Arbeit und Master-Arbeit.

Exkursion und Praktikum

Ausführliche Informationen zu den berufspraktischen Anteilen des SeKo-Studiums finden Sie unter Exkursion und Betriebspraktikum sowie im Modul Berufliche Praxis.
Für eine allgemeine Orientierung zu den beruflichen Möglichkeiten mit einem SeKo-Abschluss schauen Sie sich gern im Bereich Berufsperspektiven um.

Fragen zu weiteren Studienangelegenheiten

Gern begrüßen wir Sie im Anschluss an Ihr SeKo-Bachelorstudium in unserem gleichnamigen Masterstudiengang Sensorik und kognitive Psychologie. Der SeKo-Masterstudiengang knüpft optimal an den SeKo-Bachelorstudiengang an. Mit einem SeKo-Bachelorabschluss ist Ihnen ein Platz im SeKo-Masterstudiengang garantiert.
Mit einem SeKo-Bachelorabschluss stehen Ihnen aber auch weitere Masterstudiengänge an anderen Universitäten offen. In einer jährlichen Studieninformationsveranstaltung informieren wir Sie über die aktuellen Angebote und Zulassungsaussichten. Wenn Sie bereits bei uns eingeschrieben sind, haben Sie hier Zugriff auf die Folien der letzten Informationsveranstaltung zu Masterstudiengängen: Download Folien (PDF, nur mit TUC-Login) (Infoveranstaltung vom 24.04.2023)

Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, jedoch muss dies immer individuell vom Prüfungsausschuss geprüft und anerkannt werden. Dazu schicken Sie bitte dieses Anrechnungsformular (PDF) an Frau Weigold im Zentralen Prüfungsamt (Kontakt).

Manche Module wurden umbenannt und sind unter anderem Titel im Vorlesungsverzeichis aufgeführt, bei manchen Modulen hat sich die Semesterlage verändert. In einigen wenigen Fällen (insbesondere wenn Sie nach einer alten Studienordnung studieren) kann es sein, dass das Modul derzeit nicht angeboten wird. Wir beraten Sie gern zu möglichen Alternativen.
Informationen zu etwaigen Änderungen im Wahlpflichtbereich haben wir für Sie in den Modulübersichten des Bachelor- bzw. Master-Studiengangs zusammengestellt. Sollten dort keine Anmerkungen – z.B. zu einer Umbenennung des von Ihnen angestrebten Moduls – zu finden sein, wenden Sie sich gern an die Fachstudienberatung:

Bitte geben Sie Ihre vollständig gesammelten VP-Stunden bei Frau Weigold im Zentralen Prüfungsamt ab (Kontakt).

 

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