
Für fachliche Fragen zum ERASMUS-Programm, ECTS und zur Anerkennung von Studienleistungen:
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Marius Grathwohl
Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Thüringer Weg 7, Zi. 412
Tel. 0371-531-39829
E-Mail: marius.grathwohl@...
Für allgemeine und administrative Informationen zum ERASMUS-Programm:
Oliver Sachs, M.A.
Internationales Universitätszentrum (IUZ)
Straße der Nationen 62, Zi. 004
Tel. 0371-531-37972
Email: oliver.sachs@...
Für die Anerkennung von Studienleistungen:
...die jeweiligen Fachvertreter, d.h. zunächst Professoren bzw. Lehrstühle, ansonsten Studiendekan bzw. Fachstudienberater. In letzter Instanz entscheidet der Prüfungsausschuss.
Derzeit sind am Programm ERASMUS 31 Länder beteiligt: alle Mitgliedstaaten der EU, die Türkei sowie die EFTA/EWR-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen. Jedoch kann man sich nur für diejenigen Universitäten um ein Auslandssemester bewerben, mit welchen auch ein ERASMUS-Abkommen mit der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der TU Chemnitz besteht (siehe Partnerhochschulen). Falls Sie außerhalb Europas ein Auslandssemester absolvieren wollen, erhalten Sie weitere Informationen beim IUZ.
Am besten suchen Sie die jeweilige Homepage der Universität auf. Links zu den Homepages der Universitäten und den Städten sowie weiterführende Informationen finden Sie links unter Partnerhochschulen. Sie können auch Unterlagen per Post anfordern; das kann allerdings eine Weile dauern. Unter Umständen können Sie ehemalige Austauschstudenten kontaktieren und befragen. Zudem können Sie im IUZ Berichte ehemaliger Austauschstudenten einsehen.
Wichtig: Sie sind für die Beschaffung der Informationen zuständig!
Gewöhnlich weichen die Semesterzeiten an den ausländischen Partnerhochschulen von den Semesterzeiten der TU Chemnitz ab. Der Autumn/Fall Term (äquivalent zu unserem Wintersemester) startet bei vielen Partneruniversitäten bereits im August/September und der Spring Term (äquivalent zu unserem Sommersemester) bereits im Januar/Februar.
Achten Sie deshalb insbesondere bei einem Auslandsstudium im Spring Term darauf, dass möglicherweise terminliche Kollisionen mit den Prüfungszeiträumen des hiesigen Wintersemesters auftreten können. Andererseits kann ein Studienaufenthalt im Fall Term ggf. zeitliche Vorteile mit sich bringen, sodass Sie optimalerweise die Prüfungen des Sommersemester und Wintersemesters hier vor Ort ableisten können und die Prüfungen an der Austauschhochschule zwischen diesen beiden Prüfungszeiträumen ableistbar sind.
Informationen über die Semesterzeiten entnehmen Sie bitte den Homepages oder Unterlagen der einzelnen Partneruniversitäten.
Nach dem Bewerbungsschluss werden alle Bewerbungen nach bestimmten Kriterien aufgenommen und gerankt. Dieses Ranking wird den Bewerbern bekannt gegeben. In der dort festgelegten Reihenfolge können sich die Studenten für eine Partnerhochschule entscheiden. Ist der gewünschte Studienplatz bereits vergeben, kann ein Ersatzplatz aus der Liste der noch nicht vergebenen Studienplätze gewählt werden. Ist die Vergabe abgeschlossen, erklären die Bewerber schriftlich die Annahme des von ihnen gewählten Platzes. Diese Annahmeerklärung ist sowohl für den Bewerber als auch für die Fakultät verbindlich und kann nur noch durch Beschluss der Partnerhochschule außer Kraft gesetzt werden. Im Anschluss werden die Namen der Bewerber von uns an die jeweiligen Partnerhochschulen gemeldet.
Wichtig: Die Vergabe eines Studienplatzes durch uns konstituiert keinen Anspruch auf einen Studienplatz an der Partnerhochschule! Den Studienplatz hat erst sicher, wer von der Partnerhochschule eine Bestätigung über die Aufnahme erhält. Diese wird zwar in aller Regel erteilt, kann jedoch aufgrund bestimmter Umstände (z.B. Nicht-Einhaltung von Bewerbungsfristen und besonderen Studienvoraussetzungen) auch verweigert werden. In jedem Fall sind Sie für die korrekte Anmeldung zuständig!
Die Chancen hängen in erster Linie von der Erfüllung der Vergabekriterien (siehe Informationen zur Bewerbung), aber auch von Gesamt-Bewerberzahl und dem gewünschten Platz ab. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass die Plätze in Skandinavien und z.T. in Westeuropa am begehrtesten sind und hier die meisten Bewerbungen vorliegen. Länder, in denen wir über wenig Plätze verfügen (z.B. Spanien), sind meist schneller vergeben, während man in Ländern, in denen wir über viele Plätze verfügen (z.B. Frankreich, Finnland) recht gute Chancen hat, den gewünschten Platz zu erhalten. Bewerber für osteuropäische Orte erhalten oft den gewünschten Platz
Wenn Sie nach dem Auswahlverfahren einen ERASMUS-Studienplatz zugesprochen bekommen haben, müssen Sie sich noch gesondert beim IUZ für die Stipendienleistungen des DAAD bewerben. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des IUZ. Weiterhin ist es zwingend notwendig, sich bei der ausländischen Hochschule einzuschreiben. Es obliegt Ihrer Verantwortung, sich um diese Dinge zu kümmern. Lesen Sie sich deshalb bitte unbedingt das Merkblatt für ERASMUS-Studenten durch!
Da an vielen Universitäten im Sommersemester nur ein verkürztes Programm angeboten wird, ist es ratsam, den Aufenthalt im Wintersemester zu beginnen. Der Beginn des Semesters schwankt je nach Land zwischen Ende August (z.B. Skandinavien) und Ende Oktober (z.B. Italien).
Mindestdauer für einen Studienaufenthalt ist ein Semester, also etwa fünf Monate. Abhängig von der Anzahl der Bewerbungen vergeben wir i.d.R. nur einsemestrige Plätze. Bei den britischen Universitäten werden jedoch die Plätze - aufgrund der dortigen Trimesterstruktur - prinzipiell nur für zwei Semester vergeben.
Im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programms erhält jeder Student ein monatliches Stipendium. Zur Zeit handelt es sich um ca. 100-150€ / Monat. Außerdem kann ein Reisekostenzuschuss beantragt werden. Die Studiengebühren an der Gastuniversität werden erlassen. Zum Teil werden Sprachkurse in der Landessprache finanziert.
Studenten, die Bafög erhalten, sollten Auslands-Bafög beantragen. Das Auslands-Bafög ist höher als das Inlands-Bafög. Ein Antrag lohnt sich auch für Studenten, die knapp über der Bemessungsgrenze für das Inlands-Bafög liegen.
Meist stehen Studentenwohnheime zur Verfügung; Sie haben darauf jedoch keinen Anspruch. Genaueres müssen Sie selbst bei der jeweiligen Universität erfragen. Alternativ müssten Sie private Unterkünfte in Betracht ziehen.
Wichtig: Sie müssen sich selbst um eine Unterkunft kümmern!
Prinzipiell sind Sie völlig frei in Ihrer Kurswahl, jedoch kann es sein, dass Sie die Partnerhochschule nicht für alle Kurse zulässt. Dies kann vor allem Kurse betreffen, die nicht an der Fakultät angesiedelt sind, mit der wir den Kontakt unterhalten. Unter Umständen müssen Sie hier nach Ihrer Ankunft direkt bei den jeweiligen Kursleitern klären, ob Sie teilnehmen können. Sie sollten bei der Auswahl der Kurse darauf achten, dass Sie die im Studienprogramm (wird oft als ECTS-Broschüre ausgegeben) angeführten Voraussetzungen erfüllen. Das letzte Wort bei der Kursbelegung hat nach Ihrer Ankunft die Partnerhochschule! Häufig werden vor Semesterbeginn oder während des Semesters auch spezielle Sprachkurse für Sokrates-Studenten angeboten. Nachdem Sie Ihre Auswahl getroffen haben, füllen Sie Ihr "Learning Agreement", das Sie auf der Homepage des IUZ herunterladen können, aus und lassen es von der Auslandsbeauftragten der Fakultät in Chemnitz sowie von Herrn Sachs bzw. einen für den Outgoing-Bereich ebenfalls zuständigen Mitarbeiter im IUZ unterschreiben.
Prinzipiell ja. Voraussetzung dafür ist, dass der belegte Kurs bezüglich Stundenumfang und Prüfungsleistungen dem Chemnitzer Fach ähnlich (nicht identisch!) ist. Zum Beispiel kann ein Kurs nur als Seminar anerkannt werden, wenn eine allein verfasste Hausarbeit mit einem entsprechenden Seitenumfang erstellt wurde. Am besten halten Sie vor Ihrer Abreise mit dem zuständigen Chemnitzer Fachvertreter (d.h. dem entsprechenden Professor bzw. Lehrstuhl oder Studiendekan bzw. Fachstudienberater) Rücksprache oder kontaktieren ihn nach erfolgter Kurswahl vom Ausland aus. Nach Ihrer Rückkehr kann ihnen der Fachvertreter den entsprechenden (Ersatz-) Schein ausstellen.
Über die Note im Chemnitzer Fach entscheidet der zuständige Chemnitzer Fachvertreter. Er kann dabei um eine volle Notenstufe nach oben oder unten von der im Ausland erteilten Note abweichen. Zur Einordnung Ihrer Leistungen ist es hilfreich, wenn Sie aus dem Ausland neben dem Leistungsnachweis auch weitere Kursmaterialien (Gliederung/Inhaltsverzeichnis der Kursinhalte, ggf. Vorlesungsunterlagen, verwendete Bücher etc.) sowie eine prozentuale Einordnung Ihrer Leistungen (etwa „gehörte zu den besten 5/10/25/50 % der Absolventen des Kurses“) mitbringen.
Um eine Anerkennung Ihrer Prüfungen zu gewährleisten sollten Sie unbedingt vor Antritt Ihres Studiums den entsprechenden Fachvertreter aufsuchen und die mögliche Anerkennung über ihn klären. Sollte Ihnen hier nicht weitergeholfen werden können, wenden Sie sich zur Sicherheit an den Prüfungsausschuss.
Als ERASMUS-Student sollten Sie grundsätzlich Leistungsnachweise über 30 ECTS-Credits erbringen. Sollten Sie diese Vorgabe deutlich unterschreiten, kann die Heimathochschule im Einzelfall die finanzielle Förderung zurückfordern. Auf Ihrem Abschlusszeugnis der Austauschuniversität (Transcript of Records) sollten also Credits für erfolgreich besuchte Lehrveranstaltungen in möglichst entsprechender Höhe ausgewiesen sein. Die Erbringungsart des Leistungsnachweises ist dabei unerheblich, solange die Veranstaltung auf den Transcript of Records als bestanden gilt und die erforderliche Zahl an Credits erreicht wurde.
Um Veranstaltungen jedoch anerkannt zu bekommen sind oftmals schriftliche Prüfungen als Leistungsnachweis zwingend erforderlich. Erkundigen Sie sich also bzgl. der Anerkennung explizit bei den zuständigen Studiendekanen bzw. Fachstudienberatern, dem Prüfungsausschuss oder den zuständigen Lehrstühlen, ob auch eine andere Form der Leistungserhebung zur Anerkennung möglich ist.
ECTS ist die Abkürzung für das European Credit Transfer System, dem die TU Chemnitz und die meisten Partnerhochschule angehören. Im Rahmen von ECTS weist jede Fakultät den von ihr angebotenen Kursen Kreditpunkte zu. Diese Kreditpunkte sollen ungefähr den Arbeitsaufwand, der mit dem Kurs verbunden ist, widerspiegeln. Eine Übersicht der Kurse und ihrer Kreditpunkte findet sich in der ECTS-Broschüre der jeweiligen Universität oder Fakultät bzw. im Internet. Es wird davon ausgegangen, dass ein einheimischer Student pro Semester 30 Kreditpunkte sammelt. Kreditpunkte erhält, wer den Kurs erfolgreich absolviert, und zwar unabhängig von der erteilten Note die jeweils volle Kreditpunktezahl.
Viele Partnerhochschulen (insb. Skandinavien) bieten englischsprachige Kurse an. Sofern es ein ausreichendes Angebot englischsprachiger Kurse an der Universität gibt, sind englische Sprachkenntnisse für den Aufenthalt ausreichend. Einige wenige Universitäten verlangen einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse (TOEFL etc.). Inwiefern Ihre Wunschuniversität englischsprachige Veranstaltungen anbietet oder Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen, sollte von Ihnen im Voraus recherchiert werden. Vorkenntnisse in der Landessprache sind nichtsdestotrotz für die Bewältigung des Alltags sehr sinnvoll, weshalb ein Grundkurs der Landessprache vor Antritt des Auslandsaufenthalts in jedem Fall empfehlenswert ist.
Sofern Ihre Wunschuniversität keine englischsprachigen Kurse anbietet, sollten Sie die Landessprache zumindest passiv so weit beherrschen, dass Sie Vorlesungen folgen können. Denken Sie in diesen Fällen auch daran, dass am Ende Ihres Aufenthaltes Klausuren, Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen auf Sie zukommen, die in der Regel ebenfalls in der Landessprache gehalten sind. Meist werden an den Partnerhochschulen Sprachkurse in der Landessprache angeboten, und zwar entweder vor Semesterbeginn oder studienbegleitend. Sie können diese Angebote natürlich nutzen, um Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, aber ein entsprechendes Ausgangsniveau sollte bereits vorhanden sein.
Allgemeine Informationen zum Bafög sind auf der entsprechenden Webseite erhältlich. Der Antrag auf Auslands-Bafög muss bei bestimmten Ämtern, und zwar in Abhängigkeit vom Zielland, gestellt werden. Das ERASMUS-Büro kann hierzu keine weiterführenden Auskünfte erteilen.
Grundsätzlich sollten Sie sich bei Ihren bestehenden (Familien-)Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht) informieren, inwieweit diese für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes bzw. das entsprechende Land gültig sind. Oftmals wird auch ein Versicherungsnachweis von den Partneruniversitäten gefordert - bitte fragen Sie im Zweifel explizit bei Ihrer Partnerhochschule bzgl. den Anforderungen nach. Sollten Sie über Ihre bisherigen Versicherungen nicht über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, könnten Sie sich beispielsweise für die kombinierte Gruppenversicherung des DAAD entscheiden, welches explizit auch für ERASMUS-Studierenden gültig ist.
Nach Ihrer Rückkehr von der Partnerhochschule sind einige Dokumente im IUZ abzugeben (Letter of Confirmation, Rückmeldebogen, Berichtsformblatt, Erfahrungsbericht, Transcript of Records). Genauere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt oder erhalten Sie beim IUZ selbst.
Das IUZ - und damit Herr Oliver Sachs - ist der direkte Ansprechpartner für ein durch ERASMUS gefördertes Praktikum (SMP). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des IUZ. Weiterhin stellt der DAAD Informationen zu dem Programm bereit.