Wissen, was gut ist. Studieren in Chemnitz.
*

Bewerbungsverfahren

Bevor Sie sich bewerben...

  • ...beachten Sie zunächst die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen!
  • ...wählen Sie eine favorisierte Partnerhochschule.
  • ...wählen Sie bis zu vier weitere Partnerhochschulen als Alternative, um Ihre Chancen auf einen Austauschstudienplatz zu erhöhen.
  • ...informieren Sie sich über Studienprogramm und -bedingungen, Kosten und Einschreibeformalitäten an den gewählten Hochschulen.

 

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
  • Sie sind an der Technischen Universität Chemnitz immatrikuliert (Studium, Promotion)
  • Sie haben bisher noch keine ERASMUS-Förderung für einen Studienaufenthalt erhalten
  • Sie sind Staatsangehörige/r eines am Programm teilnehmenden Landes (alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Türkei) oder eines Drittstaates
  • Ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden, sind vorhanden

 

Zeitlicher Ablauf der Bewerbung

WICHTIG: Für ein Auslandsstudium im Wintersemester bewerben Sie sich jeweils ein Jahr im Voraus, für das Sommersemester bereits 1,5 Jahre zuvor.
 
D.h. bei einer Bewerbung zum 15. Januar 2013 bewerben Sie sich für ein Auslandsstudium im WS 2013/14 bzw. im SS 2014 usw.
 
ab 1. Dezember   Beginn der Bewerbungsphase (vorher können keine Bewerbungen entgegen genommen werden)
bis 15. Januar   Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen
Anfang Februar   Bekanntgabe der Bewerbungsergebnisse und Rückbestätigung durch die Studenten (Unterschrift erforderlich!)
Mitte Februar   Vergabe der noch offenen Plätze
Mitte März   Meldung der ERASMUS-Studenten an die jeweilige Partnerhochschule
ab Ende März   selbstständige Kontaktaufnahme der Studenten mit den Partnerhochschulen zur Klärung der Immatrikulation und anderer Fragen
 
 
Benötigte Bewerbungsdokumente

Bitte beachten Sie: Unvollständige Bewerbungen können wir leider bei der Auswahl nicht berücksichtigen!

 

 
Bitte berücksichtigen Sie beim Verfassen Ihres Motivationsschreibens insbesondere folgende Gesichtspunkte:
  • Wieso wollen Sie im Ausland studieren?
  • Wieso genau in diesem Land (bezogen auf Erstpräferenz)?
  • Wieso genau an dieser Universität (bezogen auf Erstpräferenz)?
  • Wie fügt sich der Auslandsaufenthalt in Ihre allgemeine Studienplanung ein?

Das Motivationsschreiben kann sowohl in deutscher als auch englischer Sprache (Möglichkeit zur Demonstration der eigenen Englischkenntnisse!) verfasst sein.

 

Bitte weisen Sie uns nach, dass Sie Kenntnisse in der Unterrichtssprache und/oder in Englisch haben. Den Nachweis können Sie u.a. durch folgende Dokumente erbringen:

  • Zertifikat eines Sprachkurses (z.B. an der Universität)
  • Bereits absolvierte Auslandsaufenthalte
  • Noten im Abitur

 

Sonstige Nachweise

 
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung auch folgende Nachweise bei:
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • Nachweise über mögliche Praktika
  • Nachweise über ehrenamtliches Engagement
  • Andere interessante Dokumente
 

Abgabe der Bewerbung

Bitte geben Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht in einem Umschlag beim Sekretariat der Professur Jura II (Thüringer Weg 7, Zimmer 423) ab: Entweder persönlich bei Frau Nohm oder in den Briefkasten der Professur Jura II.
 
Adressieren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte wie folgt:
 
Technische Universität Chemnitz
Professur Privatrecht und Recht für geistiges Eigentum
ERASMUS-Büro, Marius Grathwohl
Thüringer Weg 7, Zimmer 412
09126 Chemnitz
 

Vergabekriterien

Die Vergabe der Studienplätze an den Partnerhochschulen erfolgt in der Regel nach folgenden Kriterien:
  • Studenten der Fakultät Wirtschaftswissenschaften werden bevorzugt.
  • Studenten mit Vordiplom bei Diplom-Studiengängen bzw. abgeschlossener Zwischenprüfung bei Magister-Studiengängen werden bevorzugt.
  • Güte der Bewerbung
    • Motivationsschreiben (Begründung der Auswahl, Kursbelegungswünsche etc.)
    • Gesamteindruck der Bewerbungsmappe
  • Ehrenamtliches Engagement (z.B. soziales, sportliches, politisches, kirchliches Engagement)
  • Güte der Sprachnachweise bzw. -kenntnisse
  • Bisherige Studienleistungen
  • Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsschluss eingehen, werden nachrangig behandelt.

Ausschlusskriterien sind: unvollständige Bewerbung und unzureichende Sprachkenntnisse.

 

Bewerbung beim IUZ

Achtung, nicht vergessen: Sobald Sie Ihren Studienplatz vom ERASMUS-Büro zugesagt bekommen haben, müssen Sie sich bis zum 30.04. zusätzlich beim IUZ online bewerben!
 

Sonstige Fragen

 
Für weitere Fragen werfen Sie bitte zunächst einen Blick in unsere FAQ für Outgoer. Sollten Ihre Fragen dadurch nicht geklärt werden, nehmen Sie gerne Kontakt mit dem ERASMUS-Büro auf.