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Studierendenservice und Studienberatung
Frühstudium

Hinweise zum Frühstudium


Kontaktpersonen in der Zentralen Studienberatung

Portrait: Tobias Bauer
Tobias Bauer
Leiter, Studienberater
Portrait: Juliane Siemer
Juliane Siemer
Studienberaterin

Ansprechpartner in den Fakultäten


Fakultät/ Zentrale Einrichtung Ansprechpartner Sitz, Telefon, E-Mail
Fakultät für Naturwissenschaften Institut für
Chemie
Dr. Andreas Seifert Straße der Nationen 62, Zimmer 213
Telefon: 0371/531-35021
E-Mail:
Fakultät für Naturwissenschaften Institut für
Physik
Christopher Wöpke Reichenhainer Str. 70, Zimmer P 143
Telefon: 0371/531-31190
E-Mail:
Fakultät für Naturwissenschaften
Sensorik und kognitive Psychologie
Christiane Neubert Reichenhainer Str. 70, Zimmer P 140
Telefon: 0371/531-21556
E-Mail:
Fakultät für
Mathematik
Dr. Frank Göring Reichenhainer Str. 39, Zimmer 718
Telefon: 0371/531-34124
E-Mail:
Fakultät für
Maschinenbau
Frau Diana Lohse Reichenhainer Straße 70, Zimmer 2/A017
Telefon: 0371/531-33794
E-Mail:
Fakultät für
ET/IT
Dr. Jürgen Bräuer Reichenhainer Straße 70, Zimmer 2/W114
Tel.: 0371/531-35093
E-Mail:
Fakultät für
Informatik
Dr. Frank Seifert Straße der Nationen 62, Zimmer 1/336A
Telefon: 0371/531-35061
E-Mail:
Fakultät für
Wirtschaftswissenschaften
Dr. Nicole Thurner Thüringer Weg 7, Zimmer 215
Telefon: 0371/531-36822
E-Mail:
Philosophische Fakultät Dr. Hendrik Thoß Reichenhainer Str. 39, Zimmer 326
Telefon: 0371/531-32615
E-Mail:
Fakultät für
Human- und Sozialwissenschaften
- -
Zentrum für Lehrerbildung Lisa Israel Straße der Nationen 12, Zimmer 1/R304
Telefon: 0371/531-32071
E-Mail:

FAQ Frühstudium an der TU Chemnitz

Stand: 07.01.2020

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in der Regel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personen-, Amts- und Funktionsbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


Das Frühstudium an der TU Chemnitz bietet für besonders leistungsfähige und begabte Schüler die Möglichkeit, reguläre Lehrveranstaltungen an der Hochschule zu besuchen und somit den Studienalltag frühzeitig kennenzulernen. Dies ist kein Vollzeitstudium wie bei Studierenden, sondern die Schüler besuchen neben der Schule Lehrveranstaltungen der TU Chemnitz. Zum Ende jedes Semesters können Prüfungen abgelegt werden. Die Prüfungsleistungen können bei einem späteren Studium angerechnet werden.

Berechtigt zum Frühstudium sind Schüler die einen Schulabschluss der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (darunter zählt nicht die Fachhochschulreife) anstreben.

Eine Bewerbung ist jeweils zum Wintersemester und Sommersemester möglich. Bewerbungsfrist ist dabei Ende September für das Wintersemester und Ende März für das Sommersemester.

Bewerber vereinbaren einen Termin in der Zentrale Studienberatung der TU Chemnitz. Sie erhalten anschießend den Antrag auf Einschreibung für ein Frühstudium. Diesen müssen sie ausfüllen und unterschreiben lassen. Der Antrag beinhaltet neben Angaben zur Person auch:

  • Bestätigung des Betreuers an der Fakultät inkl. Aufschlüsselung der gewünschten Lehrveranstaltungen
  • Einverständniserklärung der Schule zum Antrag auf Einschreibung für ein Frühstudium
  • Einverständniserklärung der Eltern zum Antrag auf Einschreibung für ein Frühstudium

Die Unterlagen werden postalisch an die Zentrale Studienberatung gesendet:

Technische Universität Chemnitz
Zentrale Studienberatung
09107 Chemnitz

Nach einer Bearbeitungszeit von 3-4 Wochen erhält der Schüler Informationsmaterialien per Post mit Hinweisen zum Studienbeginn: eine Immatrikulationsbescheinigung und Zugangsdaten für die Nutzung des SBservice. Frühstudierende können alle Dienste des SBservice (Selbstbedienungs-Service) nutzen:

  • Abrufen persönlicher Daten
  • Ausdrucken von Studienbescheinigungen
  • Anmeldung für Prüfungen

Sie erhalten ein URZ-Kürzel, Passwort und eine E-Mailadresse. Mit Kürzel und Passwort können sie sich online für Kurse und Seminare anmelden und das Vorlesungsverzeichnis einsehen.

Es entstehen keine Kosten für Frühstudierende.

Frühstudierende werden nicht in einen speziellen Studiengang eingeschrieben. Sie werden anhand der gewünschten Veranstaltungen einer Fakultät zugeordnet. In dieser Fakultät finden Schüler ihren Betreuer für das Frühstudium. Die Wahl für entsprechende Veranstaltungen kann vorab in einem Gespräch in der Zentralen Studienberatung besprochen werden. Als Orientierung dienen die Studiengänge an der TU Chemnitz. Diese finden Sie unter dieser Adresse.

Frühstudierende sind für ein Semester an der TU Chemnitz eingeschrieben. Sie studieren im Wintersemester von Oktober bis März oder im Sommersemester von April bis September. Die Vorlesungszeit beträgt jeweils etwa 15 Wochen. Anschließend werden in der Zentralen Prüfungsperiode die angemeldeten Prüfungen absolviert. Die Termine zum Semesterablauf finden Sie hier.

Nach einem Semester endet automatisch der Status als Frühstudierender an der TU Chemnitz. Wenn Schüler für ein weiteres Semester eingeschrieben werden möchten, müssen sie eine erneute Bewerbung einreichen. Alle Bewerbungsunterlagen sind auszufüllen und zu unterschreiben. Frühstudierende entscheiden, ob sie in der gleichen oder einer neuen Fakultät eingeschrieben werden möchten.

Eine Altersbeschränkung für das Frühstudium gibt es an der TU Chemnitz nicht. Sowohl die Schule bzw. Schulleitung und Eltern entscheiden, ob ein Schüler geeignet ist, als Frühstudierender eingeschrieben zu werden, als auch der Betreuer in der Fakultät. Zu beachten für Eltern und Schule ist, dass Schüler für die Zeit an der Universität von der Schule freigestellt werden müssen. Frühstudierende haben daher ein erhöhtes Lern- und Arbeitspensum, sowohl um den Stoff in der Schule nachzuarbeiten, als auch den Inhalt der Vorlesungen zu verarbeiten. Die Freistellung vom Schulunterricht kann jederzeit widerrufen werden.

Gemäß §20 (2) des Sächsischen Hochschulgesetzes können „Schülerinnen und Schüler, der nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule eine besondere Begabung aufweisen, […] als Frühstudentin oder Frühstudent zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Vor der Zulassung sind sie als Frühstudentin oder Frühstudent zu immatrikulieren. § 19 findet keine Anwendung. Frühstudentinnen und Frühstudenten haben kein Wahlrecht an der Hochschule. […] Erzielte Studien- und Prüfungsleistungen sind auf Antrag in einem späteren Studium anzuerkennen, wenn sie dortigen Erfordernissen gleichwertig sind.“

Es gibt keine speziellen Einführungs- und Lehrveranstaltungen für Frühstudierende. Die Zentrale Studienberatung berät Frühstudierende vor der Einschreibung, unterstützt während des Semesters und stellt den Kontakt zum Betreuer in der Fakultät her. Frühstudierende nehmen wie Studierende am regulären Lehrveranstaltungsbetrieb teil. Sie können Vorlesungen, Seminaren und Übungen besuchen.

Lehrveranstaltungen werden an der Universität als Doppelstunden, die insgesamt 90 Minuten dauern, nach folgendem Zeitraster gehalten:

  • 1. Doppelstunde: 07.30 bis 09.00 Uhr
  • 2. Doppelstunde: 09.15 bis 10.45 Uhr
  • 3. Doppelstunde: 11.30 bis 13.00 Uhr
  • 4. Doppelstunde: 13.45 bis 15.15 Uhr
  • 5. Doppelstunde: 15.30 bis 17.00 Uhr
  • 6. Doppelstunde: 17.15 bis 18.45 Uhr
  • 7. Doppelstunde: 19.00 bis 20.30 Uhr

Manche Lehrveranstaltungen finden im 14-tägigen Rhythmus statt. Diese sind gekennzeichnet mit dem Zusatz „gerade Woche“ oder „ungerade Woche" bezogen auf die gerade oder ungerade Kalenderwoche.

Die Anzahl der gewählten Veranstaltungen ist abhängig vom persönlichen Zeitrahmen und sollte in Absprache mit Schule, Eltern und Fakultät erfolgen. Es können eine oder mehrere Lehrveranstaltung/en pro Woche belegt werden. Den Stundenplan erstellen Frühstudierende gemeinsam mit dem Betreuer an der Fakultät. Dieser ist im Antrag auf Einschreibung hinterlegt und kann im Vorlesungsverzeichnis eingesehen werden.

Frühstudierende können für den Besuch von Lehrveranstaltungen an der Hochschule vom Schulunterricht freigestellt werden. Die Entscheidung über die Freistellung vom Unterricht treffen die jeweiligen Schulleiter. Sind Schüler für die Dauer der Lehrveranstaltungen vom Unterricht freigestellt, müssen sie an den genannten Lehrveranstaltungen der Hochschule teilnehmen.

Frühstudierende können freiwillig Prüfungsleistungen absolvieren. In der Regel handelt es sich um eine schriftliche Klausur, möglich sind auch Hausarbeit, Referat, Beleg oder eine mündliche Prüfung. Die Prüfungen finden im Anschluss an die Vorlesungszeit statt. Im Wintersemester von Februar bis März, im Sommersemester von Mitte Juli bis Mitte August. Frühstudierende erhalten eine Leistungsübersicht über die erbrachten Prüfungen, die sie sich für ein späteres Studium an der TU Chemnitz anrechnen lassen können.

Frühstudierende nutzen wie reguläre Studierende den SBservice, um sich für Prüfungen anzumelden. Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis zu einer Woche vor dem Prüfungsdatum ohne Angabe von Gründen möglich. Die Prüfungsergebnisse werden online im SBservice veröffentlicht. Sollten Frühstudierende zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse keinen Zugang mehr zum SBservice haben, so wenden sie sich direkt an die Zentrale Studienberatung. Am Prüfungstag ist dem Prüfer als Verifikation der Personalausweis vorzulegen.

Bei Fragen zum Ablauf, Bewerbung und Eignung ist die Zentrale Studienberatung erste Anlaufstelle. Die Berater erläutern alle Formalitäten und können auch Kontakte zu den Betreuern der Fakultäten, Fachstudienberatern und dem Zentralen Prüfungsamt herstellen.