Auslandspraktikum im Rahmen des ERASMUS-Programms
Im Rahmen des ERASMUS-Programms werden Praktika für Studierende im europäischen Ausland (27 EU-Länder, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei) gefördert. Ausgeschlossen sind hierbei Praktika an Hochschulen – diese gelten als Studienaufenthalt – und Praktika in EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie Botschaften der Herkunftsländer der Studierenden.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Praktika in der EU und außerhalb der EU bietet der
DAAD.
Fördervoraussetzungen
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freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum
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selbstständige Suche eines Praktikumsplatzes
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Mindestaufenthaltsdauer 3 Monate (91 Tage)
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Ende des Praktikums bis spätestens 30.9. des laufenden Jahres
Leistungen
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Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von maximal 400,- Euro im Monat
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Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder mit Kindern
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EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
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Unterstützung bei der Vorbereitung - dabei ist auch die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs (EILC) in sogenannten "seltener gesprochenen Sprachen" möglich.
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Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
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Akademische Anerkennung des Praktikums (z.B. durch Eintrag in das Diploma Supplement, ECTS, EUROPASS)
Weitere Informationen
...erhalten Sie auf den Seiten des IUZ und im Download-Bereich.
Fragen zum Auslandspraktikum via ERASMUS beantwortet Herr Oliver Sachs vom IUZ:
Oliver Sachs, M.A.
Internationales Universitätszentrum (IUZ)
Straße der Nationen 62, Zi. 004
Tel. 0371-531-37972
Email: oliver.sachs@...
Das ERASMUS-Büro der Fakultät Wirtschaftswissenschaften bietet zum Auslandspraktikum via ERASMUS keine Beratungsleistungen an.