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Auslandspraktikum im Rahmen des ERASMUS-Programms

 
Im Rahmen des ERASMUS-Programms werden Praktika für Studierende im europäischen Ausland (27 EU-Länder, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei) gefördert. Ausgeschlossen sind hierbei Praktika an Hochschulen – diese gelten als Studienaufenthalt – und Praktika in EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie Botschaften der Herkunftsländer der Studierenden.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Praktika in der EU und außerhalb der EU bietet der DAAD.

 

Fördervoraussetzungen
  • freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum
  • selbstständige Suche eines Praktikumsplatzes
  • Mindestaufenthaltsdauer 3 Monate (91 Tage)
  • Ende des Praktikums bis spätestens 30.9. des laufenden Jahres

 

Leistungen
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von maximal 400,- Euro im Monat
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder mit Kindern
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • Unterstützung bei der Vorbereitung - dabei ist auch die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs (EILC) in sogenannten "seltener gesprochenen Sprachen" möglich.
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Akademische Anerkennung des Praktikums (z.B. durch Eintrag in das Diploma Supplement, ECTS, EUROPASS)

 

Weitere Informationen

...erhalten Sie auf den Seiten des IUZ und im Download-Bereich.

Fragen zum Auslandspraktikum via ERASMUS beantwortet Herr Oliver Sachs vom IUZ:

Oliver Sachs, M.A.
Internationales Universitätszentrum (IUZ)
Straße der Nationen 62, Zi. 004
Tel. 0371-531-37972

Email: oliver.sachs@...
 

Das ERASMUS-Büro der Fakultät Wirtschaftswissenschaften bietet zum Auslandspraktikum via ERASMUS keine Beratungsleistungen an.