Prüfungen |
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In den Gesetzestexten, auf den Klebezetteln/Post-its sind dagegen keinerlei Worte, Zeichen, Zahlen, Paragraphenhinweise und sonstige Kommentierungen gestattet.
Eine Ausnahme gilt für Gesetzessammlungen hinsichtlich der Beschriftung der Klebezettel:
Bei diesen dürfen die Klebezettel die Kurzbezeichnung der jeweiligen Gesetze (TzBfG, KSchG, GmbHG etc.) tragen, an denen sie angebracht sind.
Bitte setzen Sie auch Ihre Kommilitonen über diese Regelungen in Kenntnis, damit es bei den Klausuren keine Überraschungen gibt.