Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums

Prüfungen

 

 



Hinweise zu Hilfsmitteln                                                                                 


Für die anstehenden Klausuren des Lehrstuhls Privatrecht gelten folgende Regeln hinsichtlich der zulässigen Hilfsmittel/Gesetzestexte:

Unterstreichungen:  ja, auch farbig oder mit Textmarker
Klebezettel, Post-its:  ja, auch farbig

In den Gesetzestexten, auf den Klebezetteln/Post-its sind dagegen keinerlei Worte, Zeichen, Zahlen, Paragraphenhinweise und sonstige Kommentierungen gestattet.

Eine Ausnahme gilt für Gesetzessammlungen hinsichtlich der Beschriftung der Klebezettel:
Bei diesen dürfen die Klebezettel die Kurzbezeichnung der jeweiligen Gesetze (TzBfG, KSchG, GmbHG etc.) tragen, an denen sie angebracht sind.

Bitte setzen Sie auch Ihre Kommilitonen über diese Regelungen in Kenntnis, damit es bei den Klausuren keine Überraschungen gibt.