Öffentliches Recht beschäftigt sich mit den Beziehungen von Personen und Unternehmen zu staatlichen Einrichtungen. Es gewährleistet Freiheit und Gleichheit gegenüber "öffentlicher Gewalt" und ermöglicht die gerichtliche Korrektur staatlicher Übergriffe.
Öffentliches Wirtschaftsrecht hat - als Teil des öffentlichen Rechts - sowohl die Eingriffs- als auch die Leistungsbeziehungen des Unternehmers/Unternehmens gegenüber den unterschiedlichen staatlichen Ebenen zum Gegenstand. Hierbei ist das Fach sowohl in das private Wirtschaftsrecht - als Feld der Beziehungen zwischen Unternehme(r)n - als auch in das internationale und europäische Wirtschaftsrecht - als Rahmen- und Maßgaberegeln für nationales Recht - eingebettet.
Ziel der Disziplin ist es, den Studierenden anhand typischer Fallgestaltungen Grundlagenwissen über Notwendigkeit, Zielsetzungen und Grenzen staatlicher Einflussnahme auf den nationalen wie den internationalen Wirtschaftsverkehr zu vermitteln und ihnen die "richtige" Methodik für das Erkennen rechtlicher Problemstellungen auf den Weg mit zu geben.
Aktuelles |
|---|
| Klausureinsicht (04.04.2013) |
| Übungsbeginn Einführung in das Recht (03.04.2013) |
| Übungstermine im SS 2013 (02.04.2013) |
| Tagungsband Erneuerbare Energien erschienen (01.09.2011) |
| Verwendung von Rechtstexten in Prüfungen (Fassung 2011) (08.07.2011) |