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Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Frauenförderplan an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Die Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen wird an der TU Chemnitz als eine wichtige universitäre Aufgabe gesehen. Auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Programme (des Freistaats wie des Rektorats) trifft die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften alle angemessenen Maßnahmen zur Frauenförderung.

I. Zielsetzung

Der Frauenförderplan beschreibt die Situation der weiblichen Beschäftigten und Studierenden an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Beschäftigtengruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, und wertet die bisherige Förderung der Frauen aus. Er soll zur Herausbildung von Arbeits- und Studienbedingungen beitragen, die den Frauen die gleichberechtigte Wahrnehmung ihrer Rechte, die Ausübung ihrer Pflichten und berufliche Chancengleichheit ermöglichen.

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften begrüßt die Bemühungen der Hochschule, die Präsenz von Wissenschaftlerinnen in Führungspositionen zu erhöhen.

II. Ist-Zustand

1. Frauenanteil im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personal

Der Anteil von Frauen an den Professuren stellt sich wie folgt dar (Stand: 01.01.2010):

Fakultät Wissenschaftliches Personal gesamt davon weiblich %
WiWi 111 47 42,3

Der Anteil an Frauen am wissenschaftlichen Personal an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der TU Chemnitz ist derzeit zufrieden stellend. 

Fakultät Nichtwissenschaftliches Personal gesamt davon weiblich %
WiWi 20 20 100

2. Der Anteil von Frauen am nichtwissenschaftliches Personal an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der TU Chemnitz ist derzeit zufrieden stellend.

Weibliche Studierende an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Stand: WS11/12):

Fakultät Studierende insgesamt davon weiblich %
WiWi 2582 1200 46,5

Der Anteil von Studentinnen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der TU Chemnitz ist derzeit zufrieden stellend.

3. Anteil weiblicher Promovenden und weiblicher Habilitanden der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Stand: 29.11.2011):

Fakultät Gesamt davon weiblich %
WiWi 71 27 38

III. Maßnahmen

1. Der wissenschaftliche Bereich

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist bemüht, eine weitere Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich zu erlangen und dazu eine Vielzahl von Maßnahmen auszuschöpfen.

Dazu zählen:

  • die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten
  • spezielle Vereinbarungen über die Urlaubsregelung
  • die Reduzierung der Arbeitszeit auf begründeten Wunsch der Beschäftigten
  • die Aufstockung der Arbeitszeit nach vorübergehender Teilzeitbeschäftigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • die Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse um die Dauer des Erziehungs- und Mutterschutzes
  • die Möglichkeit einer angemessenen Wiedereinarbeitungszeit auf einem gleichwertigen

Arbeitsplatz nach Ablauf der Beurlaubung.

In der Nachwuchsförderung strebt die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften eine Erhöhung des Frauenanteils mit dem Ziel an, Frauen mit guten Studienabschlüssen in der jeweiligen Fachrichtung zu fördern. Bei der Besetzung von Qualifikations- und Drittmittelstellen ist darauf zu achten, dass Frauen ebenfalls berücksichtigt werden.

Dabei sollten Anträge von Frauen für Wiedereinstiegsstipendien des Landes Sachsen zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre unterstützt werden.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist beratendes Mitglied in den Berufungskommissionen der eigenen Fakultät und nimmt zu jedem Berufungsvorschlag aus der eigenen Fakultät Stellung. Sie wird bei schwierigen Entscheidungsfindungen von der Gleichstellungsbeauftragten der TU Chemnitz beraten.

An der TU Chemnitz finden sowohl geschlechterdifferenzierte als auch geschlechterübergreifende Studienwerbeaktivitäten statt. Zukünftig soll in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereichen darauf geachtet werden, dass eine gleichmäßige Verteilung im Bereich der Professoren und im wissenschaftlichen Bereich erreicht wird.

2. Die Studierenden

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist bestrebt, den Frauenanteil beizubehalten. Sie verpflichtet sich, spezielle Informations- und Einführungsveranstaltungen (z.B. Herbstuniversität, Schulpraktika etc.) in Kooperation mit der Zentralen Studienberatung und der Gleichstellungsbeauftragten der TUC anzubieten und durchzuführen.

3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium

Die Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung wird für Studentinnen durch folgende
Maßnahmen erleichtert:

  • größtmögliche Abstimmung des Lehrveranstaltungsangebots für Pflicht- und Wahlpflichtfächer mit den Öffnungszeiten öffentlicher Betreuungseinrichtungen
  • Abstimmung des Studienablaufplanes bzw. Vereinbarung von Sonderstudienplänen auf speziellen Wunsch der Studentinnen, sofern die Studienordnungen diese ermöglichen
  • Verlängerung von Beurlaubungen entsprechend der Regelungen des Mutterschutzgesetzes bzw. des Bundeserziehungsgeldgesetzes

4. Fort- und Weiterbildung

Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung dienen unter anderem der Verbesserung der Aufstiegschancen, der langfristigen Sicherung der Beschäftigung sowie dem Abbau der durch familiär bedingte Ausfallzeiten entstandenen Informationsdefizite.
In Anlehnung an § 34 der Dienstordnung für Behörden des Freistaates Sachsen vom 14. Januar 1999 sind die Frauen über inner- und außerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen zu informieren. Wenn die jeweiligen Kriterien erfüllt sind, ist der angezeigte Teilnahmewunsch an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen zu befürworten.

5. Sicherheit für Frauen im Hochschulbetrieb

Die TU Chemnitz und damit auch die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften stellt sich die Aufgabe, spezifische Gefahrenquellen für Frauen aufzudecken und zu beseitigen sowie Formen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Frauen, die sich sexuell belästigt fühlen, können sich mit einer Beschwerde an den Dekan, die Universitätsleitung, die Frauenbeauftragte bzw. gemäß SächsPersVG an den Personalrat wenden. Der Dekan und die Universitätsleitung sind verpflichtet, dieser Beschwerde nachzugehen und entsprechende disziplinarische und arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten.

6. Gremien

Die TU Chemnitz insgesamt und auch die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften stellt sich zur Aufgabe, den Frauenanteil in den universitären Gremien kontinuierlich zu erhöhen. Dabei wird angestrebt, dass Frauen jeweils entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten bzw. Angehörigen der jeweiligen Statusgruppe vertreten sind. Um eine Gleichverteilung von Einfluss, Status und Mitbestimmung von Frauen und Männern in der Hochschule zu erreichen, wird deshalb empfohlen, bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen auf eine dementsprechende Beteiligung von Frauen zu achten.

IV. Geltungsdauer

Der Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt für vier Jahre und soll jeweils nach zwei Jahren angepasst werden.

 

Chemnitz, November 2011