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Exmatrikulation

Die Mitgliedschaft als Student erlischt gemäß § 21 SächsHSG mit der Exmatrikulation. Die Exmatrikulation wird im Studentensekretariat durch die Streichung des Betroffenen aus der Liste der Studierenden vollzogen. Über die Exmatrikulation wird eine Bescheinigung erstellt. Die Erteilung dieser Bescheinigung setzt voraus, dass die notwendigen Entlastungsvermerke im Antrag auf Exmatrikulation eingeholt sind. Auch nach bestandener Abschlussprüfung (Bachelor, Magister, Diplom usw.) ist die Exmatrikulation förmlich zu beantragen. Das Formular Exmatrikulationsantrag ist auch unter folgender Adresse bzw. telefonisch erhältlich:

TU Chemnitz
Studentensekretariat
09107 Chemnitz

Straße der Nationen 62
Servicepoint - Studentensekretariat
Raum 043

Telefon: (0371) 531 - 33333
Fax:       (0371) 531 - 12129

studentensekretariat@tu-chemnitz.de

Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig über die Angebote des Chemnitzer Absolventennetzes (CAN) zu informieren.