Exmatrikulation
Die Mitgliedschaft als Student erlischt gemäß § 21 SächsHSG
mit der Exmatrikulation. Die Exmatrikulation wird im Studentensekretariat durch
die Streichung des Betroffenen
aus der Liste der Studierenden vollzogen. Über die Exmatrikulation wird eine
Bescheinigung erstellt. Die Erteilung dieser Bescheinigung setzt voraus, dass
die notwendigen Entlastungsvermerke im Antrag auf Exmatrikulation eingeholt sind.
Auch nach bestandener Abschlussprüfung (Bachelor, Magister, Diplom usw.) ist
die Exmatrikulation förmlich zu beantragen.
Das Formular Exmatrikulationsantrag
ist
auch unter folgender Adresse bzw. telefonisch erhältlich:
TU Chemnitz
Studentensekretariat
09107 Chemnitz
Straße der Nationen 62
Servicepoint - Studentensekretariat
Raum 043
Telefon: (0371) 531 - 33333
Fax: (0371) 531 - 12129
studentensekretariat@tu-chemnitz.de
Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig über die Angebote des Chemnitzer Absolventennetzes
(CAN)
zu informieren.