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Studium ohne Abitur

Aufgrund § 17 Absatz 5 des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 10.12.2008 können Studieninterssenten ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife für eine Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung zugelassen werden. Mit der bestandenen Zugangsprüfung erhalten die Studienbewerber, die aufgrund ihrer Begabung und Vorbildung für ein Hochschulstudium geeignet sind und i. d. R. während ihrer Berufsausbildung die für ein Studium notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, eine fachgebundene Studienberechtigung an der TU Chemnitz.

Wichtig: Da die Zugangsprüfung das Studium nur in dem beantragten Studiengang an der TU Chemnitz ermöglicht, sollte bei noch nicht feststehendem Studienwunsch unbedingt eine Beratung in der Zentralen Studienberatung wahrgenommen werden.

 

Antragstermine: 30. Juni oder 31. Dezember

 

Zulassung zur Zugangsprüfung

Folgende Voraussetzungen muss der Bewerber bis zum Meldetermin erfüllen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung, die dem gewählten Studiengang entsprechen sollte,
  • Bewerber, die versucht haben, eine Studienberechtigung (z.B. Abitur oder Fachhochschulreife) zu erwerben und die entsprechende Prüfung endgültig nicht bestanden haben, werden nicht zugelassen; zugelassen werden jedoch Bewerber, die nicht versucht haben, diese Prüfung zu wiederholen.

Die Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber im Studentensekretariat der Technischen Universität Chemnitz schriftlich zu beantragen. Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Antrag auf Zulassung/Immatrikulation zum Studiengang
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise über die Berufsausbildung in beglaubigter Form (beglaubigen kann jede staatliche oder kommunale Einrichtung die ein Dienstsiegel führt, eine notarielle Beglaubigung ist daher nicht notwendig),
  • Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • Erklärung des Bewerbers, daß er noch nicht versucht hat, eine Studienberechtigung für ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule zu erwerben

Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission auf der Grundlage der im Studentensekretariat eingereichten Unterlagen.

Auf Antrag an den Vorsitzenden der Prüfungskommission können Prüfungsteile angerechnet werden, wenn entsprechende Abschlüsse, beispielsweise an der Volkshochschule oder an anderen staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen, vorgelegt werden können. Entsprechende Belege sind einem eventuellen Antrag beizulegen.

Zugangsprüfung

Die Prüfung besteht aus fünf Teilprüfungen, die in der Regel innerhalb von fünf Wochen abzulegen sind:

1. Studienbezogenes Allgemeinwissen:
30-45 Minuten mündliches Prüfungsgespräch zu Studienwahl, Erwartungen an das Studium und den beruflichen Einsatz; bewertet werden mündlicher Ausdruck und die Fähigkeit, auf Fragen zu reagieren; das Bestehen dieses Teils ist Voraussetzung für die weitere Prüfungsteilnahme

2. Deutsche Sprache:
4 Stunden Aufsatz zu einem Thema aus folgenden Bereichen: freie Erörterung/Problemerörterung oder Texterörterung an nichtkünstlerischen Texten, Interpretation zu künstlerischen Texten, Darstellung der Leistungen ausgewählter Gebiete der Literaturgeschichte

3. Fremdsprache:
4 Stunden schriftliche Arbeit: Übersetzung Fremdsprache - Deutsch, verstehendes Lesen, Schreiben eines Textes in der Fremdsprache, Grammatikteil

4. Mathematik:
4 Stunden schriftliche Arbeit: allgemeine Rechenfertigkeiten, Elementare Algebra, Prozent- und Zinsrechnung, Funktionen, Elementargeometrie, Vektorrechnung in der Ebene und im Anschauungsraum, Differenzial- und Grundbegriffe der Integralrechnung

5. eine vierstündige schriftliche Arbeit je nach Wahl des Studiengangs:

a)   in Physik bei Studiengängen der Fakultäten für Mathematik, Informatik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Informationstechnik sowie des Institutes für Physik
b)   in Chemie bei der Studiengangswahl Chemie
c)   in rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern bei Studiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
d)   in einem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fach (z.B. Ethik, Gemeinschaftskunde/Sozialkunde, Geschichte), das in Abhängigkeit von dem gewählten Studiengang der Philosophischen Fakultät für jeden Bewerber individuell festgelegt wird.

Der Bewerber erhält bei bestandener Prüfung ein Zeugnis, das die in jeder Teilprüfung erzielte Punktzahl enthält.

Ist die Prüfung nicht bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden.
Die Wiederholungsprüfung kann frühestens nach einem halben Jahr, muss jedoch spätestens ein Jahr nach dem ersten Versuch abgelegt werden. Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.

Zeitplan

Antragstermin: 30. Juni 31. Dezember
Bescheid über die Zulassung zur Zugangsprüfung und Ankündigung der Termine für die Prüfungen,
der zugelassenen Hilfsmittel und der Themenschwerpunkte:
Juli Januar
Mündliche Prüfung: August Februar/März
Schriftliche Prüfungen: August/September März

Zulassungsstelle

Die Zulassung ist vom Bewerber zu beantragen bei:

Technischen Universität Chemnitz
Studentensekretariat
09107 Chemnitz

Sitz: Straße der Nationen 62, Zimmer 043
Tel.: (0371) 531-33333

Bitte legen Sie einen frankierten und an Sie adressierten A5-Umschlag bei.
Den Immatrikulationsantrag und weitere Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie ebenfalls im Internet unter der Adresse

http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt12/formular.php

Auf dieser Seite können Sie den Immatrikulationsantrag unter der Rubrik "Antragsformulare" herunterladen und ausdrucken.

Achtung: Die Zulassungsbeschränkung von Studiengängen kann sich jährlich ändern.
Aktueller Stand siehe Liste "Studienmöglichkeiten"

Beratungsmöglichkeiten

Zentrale Studienberatung

Technische Universität Chemnitz
Zentrale Studienberatung
09107 Chemnitz

Sitz: Straße der Nationen 62, Zimmer 046
Tel.: 0371 531 55555, -31637, -31690
Fax: 0371 531 12128
E-Mail: studienberatung@tu-chemnitz.de

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