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Antrag auf Zulassung

Wann & warum?

Dem gesamten Promotionsverfahren liegt zunächst der Antrag auf Zulassung zugrunde – dieser kann zu verschiedenen Zeitpunkten gestellt werden. Eine frühe Antragstellung bringt jedoch einige Vorteile mit sich:

  • Der Promotionsausschuss prüft im Rahmen der Zulassung, ob Sie die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion erfüllen. Je früher Sie den Antrag stellen, desto früher haben Sie Gewissheit, dass keine formalen Hindernisse für den erfolgreichen Abschluss Ihres Projektes bestehen.
  • Der Promotionsausschuss kann Ihre Zulassung mit Auflagen verbinden, die Sie bis zur Einreichung der Dissertationsschrift erfüllt haben müssen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Ihr Promotionsfach und Ihr bisheriges studiertes Fach nicht identisch sind. Je früher Sie den Antrag auf Zulassung stellen, desto mehr Zeit haben Sie, diese Auflagen zu erfüllen.
  • Die Zulassung zur Promotion an der Fakultät ist Voraussetzung für die Einschreibung als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent. Mit der Einschreibung erhalten Sie alle Vorteile, die ein Studierendenstatus mit sich bringt, darunter nicht nur praktische Vergünstigungen wie das Deutschland-Semesterticket und vergünstigte Mensa-Preise, sondern auch Zugang zu einer Vielzahl weiterer Angebote der Universität, zu den Services der Universitätsbibliothek und den promotionsbegleitenden Weiterbildungsangeboten des Zentrums für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Wie?

Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren muss schriftlich gestellt werden. Er muss enthalten:

  • Original der unterzeichneten Betreuungsvereinbarung zwischen Betreuerin oder Betreuer und Promovendin oder Promovend (siehe "Downloads" auf dieser Seite)
  • Formular zur Erfassung der Promovierenden-Daten (siehe "Downloads" auf dieser Seite)

Zusätzliche Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind:

  • Nachweis über die abgelegte Hochschulabschlussprüfung
  • Übersicht der erbrachten Studienleistungen bzw. Transcript of Records (nur erforderlich, wenn das Promotionsfach nicht mit dem Fach des Studienabschlusses übereinstimmt)

Den Antrag auf Zulassung zur Promotion richten Sie bitte an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses, Prof. Dr. Klaus Stolz, und reichen Ihn vollständig mit allen Unterlagen im Sekretariat des Dekanats der Philosophischen Fakultät ein. Die Fristen zur Einreichung von Anträgen an den Promotionsausschuss zu dessen jeweiligen Sitzungen finden Sie unter Termine & Fristen.

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