Ein Studiengangwechsel ist grundsätzlich nur vor Semesterbeginn (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen bis zum 15. 01. für Sommersemester und bis 15. 07. für Wintersemester - Ausschlussfrist) im Studentensekretariat zu beantragen. Als Formular ist ein Antrag auf Studiengangwechsel zu verwenden. Den Antrag auf Studiengangwechsel in einen zulassungsfreien Studiengang oder einen zulassungsbeschränkten Studiengang in ein höheres Fachsemester finden Sie hier. Den Antrag auf Studiengangwechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang 1. Fachsemester finden Sie hier .
Die Anrechnung von Studienleistungen und die Einstufung in das entsprechende Fachsemester erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Eine Einschreibung in das 1. Fachsemester ist dann notwendig, wenn keine Anrechnung von erbrachten Studienleistungen erfolgt. Um die Einstufung in ein Fachsemester sowie die Anrechnung von Studienleistungen muss sich jeder Studierende vor Abgabe des Antrages selbst bemühen.
Ein Studiengangwechsel kann unter bestimmten Voraussetzungen den Verlust des Anspruches auf BAföG-Förderung zur Folge haben. Daher ist eine vorherige Information im BAföG-Amt unbedingt zu empfehlen.
Ausländische Studienbewerber können einen Antrag auf Studiengangwechsel generell nur bis zum 15.01. für das Sommersemester und bis zum 15.07. für das Wintersemester stellen. Zudem müssen ausländische Studienbewerber in der Regel zusätzlich einen Antrag auf Änderung der Zulassung einreichen.