Für ein grundständiges Studium (z.B. Bachelorstudium) und ein Masterstudium auf der Grundlage eines Bachelorstudiums werden entsprechend dem Sächsischen Hochschulgesetz keine Gebühren erhoben.
Gebührenpflichtig sind Weiterbildendes Studium, Fernstudium, Gasthörerstudium und Zweitstudium.
Ein Zweitstudium ist nur dann gebührenpflichtig, wenn
ein erstes Studium mit dem Abschluss Diplom, Magister, Master oder Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und
wenn die Gesamtdauer des Studiums die Regelstudienzeit des bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet (z.B. Die Regelstudienzeit des Erststudiums beträgt 9 Semester und nach 11 Fachsemestern wurde das Studium abgeschlossen. So sind noch 4 Semester des Zweitstudiums gebührenfrei).
Gebühren werden in folgender Höhe erhoben:
| 1. Zweitstudium | 350,00 Euro pro Semester |
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2. Weiterbildendes Studium |
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350,00 Euro pro Semester |
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350,00 Euro pro Semester |
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3. Gasthörer |
40,00 Euro pro Semester |
Die Gebühren sind nicht zu verwechseln mit dem Semesterbeitrag, der von jedem Studenten zusätzlich zu den Gebühren zu zahlen ist (mit Ausnahme von Gasthörern).