Das Begrüßungsgeld der Stadt Chemnitz kann noch bis 31. März 2013 beantragt werden
Der Studienbeginn an der Technischen Universität Chemnitz bringt für die meisten einen Umzug mit sich. Bis zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung in Chemnitz muss die Ummeldung in der Meldebehörde der Stadt im Bürgerhaus am Wall erfolgen. Hierbei wird der neue Wohnort als Haupt- oder Nebenwohnsitz angegeben und gegebenenfalls werden die erforderlichen Nachweise eingereicht. Wer Chemnitz als seinen neuen Hauptwohnsitz wählt, erhält von der Stadt ein Begrüßungsgeld von 100 Euro - gerade zum Studienbeginn ein willkommener Bonus für viele Erstsemester. Maximilian Göpel zog 2009 nach Chemnitz, um sein Maschinenbaustudium an der TU zu beginnen, und meldete sofort seinen Hauptwohnsitz von seiner Heimatstadt Werdau auf Chemnitz um. "Ich finde, man sollte an dem Ort gemeldet sein, wo man seine meiste Zeit verbringt, da das Studium ein neuer Lebensabschnitt ist. Außerdem erspart man sich so lange Wege zu den Behörden", begründet der 23-Jährige seine Entscheidung. Auch sein Motorrad ist in Chemnitz gemeldet, die KFZ-Zulassungsbehörde ist somit ganz in der Nähe. Sein Begrüßungsgeld kam damals als Erleichterung: "Ein Umzug, der Semesterbeitrag und Lernmaterialien - zu Beginn eines Studiums häufen sich schnell die Kosten. Da kam der Begrüßungsbonus wie gerufen."
Bis zum 31. März 2013 können alle Studierende der TU Chemnitz, die im Jahr 2012 erstmalig ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nach Chemnitz verlegt haben, ihren Antrag auf das Begrüßungsgeld stellen. Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Antrag muss nur eine gültige Immatrikulationsbescheinigung beim Bürgerservice eingehen. Das kann per Post oder während der Öffnungszeiten vor Ort geschehen. Die Zahlung der 100 Euro Begrüßungsgeld erfolgt über die im Formular anzugebende Bankverbindung.
Die Anträge auf das Begrüßungsgeld der Stadt Chemnitz sind im Bürgerhaus am Wall, Düsseldorfer Platz 1 in 09111 Chemnitz oder auf dem Dienstleistungsportal der Stadt unter http://vis.stadt-chemnitz.de/eap/ erhältlich.
Weitere Informationen und Hilfe bei der Bearbeitung der Anträge unter Telefon 0371 488-3355 oder E-Mail meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
(Autorin: Florentina Liefeith)
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