Wann muss der Sporteignungstest eingereicht werden?

Die Bescheinigung über einen bestandenen Sporteignungstest für den örtlich zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Präventions-, Rehabilitations- und Fitnesssport ist erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides einzureichen. Der Test darf nicht älter als 2 Jahre sein.