Was ist, wenn ich eine Ablehnung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erhalte?

Sie nehmen in jedem Fall automatisch am Nachrückverfahren teil. Einen Bescheid erhält nur, wer im Nachrückverfahren noch eine Zulassung erhalten konnte. Das erste Nachrückverfahren findet Mitte August (Bachelor) / Mitte September (Master) und das zweite Nachrückverfahren Mitte September (Bachelor) statt.
Zusätzlich können Sie sich auch für das Losverfahren bewerben.
http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt12/imm.php