Der Numerus clausus (NC) – oder auch Grenzwert – ist der Wert der/des zuletzt Zugelassenen. Die Grenzwerte werden also nicht von der Hochschule festgelegt. Je nach Angebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerber) können diese Grenzwerte von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein. Künftigen Bewerbern können die zuletzt festgestellten Grenzwerte nur als Orientierung dienen.
Es gibt Grenzwerte nach Leistung und Wartezeit.
Wartezeit ist die Zeit zwischen Erwerb des Abiturs und Studienbeginn in Halbjahren. Davon ausgenommen sind Studienzeiten.