Die Studienplätze der zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge werden nach Abzug von Vorabquoten (z.B. Härtefälle, Ausländer, Zweitstudienbewerber) im örtlichen Auswahlverfahren durch das Studentensekretariat der TU Chemnitz nach folgender Reihenfolge vergeben:
Die Studienplätze der Masterstudiengänge werden nach der Bachelordurchschnittsnote bzw. der Abschlussnote des vorangegangenen Studienganges vergeben. Liegt diese noch nicht vor, kann bei Vorliegen von mindestens 80% der Leistungspunkte des vorangegangenen Studiums und einer daraus gebildeten Durchschnittsnote, am Auswahlverfahren teilgenommen werden.
Auswahlverfahren/NC-Werte:
http://www.tu-chemnitz.de/studium/schueler/infos/ncwerte.php
Ordnung zur Vergabe von Studienplätzen (Zulassungsordnung):
http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt12/zulordg.pdf