Wie werden die Studienplätze im Auswahlverfahren vergeben?

Die Studienplätze der zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge werden nach Abzug von Vorabquoten (z.B. Härtefälle, Ausländer, Zweitstudienbewerber) im örtlichen Auswahlverfahren durch das Studentensekretariat der TU Chemnitz nach folgender Reihenfolge vergeben:

Die Studienplätze der Masterstudiengänge werden nach der Bachelordurchschnittsnote bzw. der Abschlussnote des vorangegangenen Studienganges vergeben. Liegt diese noch nicht vor, kann bei Vorliegen von mindestens 80% der Leistungspunkte des vorangegangenen Studiums und einer daraus gebildeten Durchschnittsnote, am Auswahlverfahren teilgenommen werden.

Auswahlverfahren/NC-Werte:
http://www.tu-chemnitz.de/studium/schueler/infos/ncwerte.php

Ordnung zur Vergabe von Studienplätzen (Zulassungsordnung):
http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt12/zulordg.pdf