Ja, erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes einen zulassungsbeschränkten Studienplatz und können diesen nicht in Anspruch nehmen, müssen Sie ihn zurückgeben. Wenn Sie sich bei Dienstende erneut bewerben, haben Sie einen Anspruch auf erneute Auswahl. Dieser Anspruch soll vor einer eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit verhindern, dass Ihnen aus einer Dienstleistung Nachteile entstehen.