Was bedeutet zulassungsfrei und örtlich zulassungsbeschränkt?

Zulassungsfrei bedeutet, dass alle Studieninteressenten mit den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen bei einer frist- und formgemäßen Bewerbung ungeachtet der Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des Bachelorzeugnisses auf jeden Fall einen Studienplatz erhalten.
Beim Masterstudium ist neben dem Zeugnis die fachliche Eignung zu beachten.

Örtlich zulassungsbeschränkt sind Studiengänge, für die sehr viele Bewerbungen erwartet werden. Es wird deshalb eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen festgelegt. Die Plätze für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge werden an der TU Chemnitz nach bestimmten Quoten in einem Auswahlverfahren vergeben.