Bei zulassungsfreien Studiengängen sollte der Semesterbeitrag möglichst nach Erhalt der Studienplatzzusage, spätestens jedoch bis zum Ende der Bewerbungsfrist überwiesen werden. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss der Semesterbeitrag bis zum Ende der Annahmefrist (siehe erhaltenen Zulassungsbescheid) überwiesen werden.