Muss ich an der TU Chemnitz Studiengebühren bezahlen?
Für ein grundständiges Studium (z. B. Bachelorstudium) und ein Masterstudium auf der Grundlage eines Bachelorstudiums werden entsprechend dem Sächsischen Hochschulgesetz keine Gebühren erhoben.
Gebührenpflichtig sind Weiterbildendes Studium, Fernstudium, Gasthörerstudium und Zweitstudium.
Ein Zweitstudium ist nur dann gebührenpflichtig, wenn
- ein erstes Studium mit dem Abschluss Diplom, Magister, Master oder Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen wurde und
- wenn die Gesamtdauer des Studiums die Regelstudienzeit des bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet (z. B. Die Regelstudienzeit des Erststudiums beträgt 9 Semester und nach 11 Fachsemestern wurde das Studium abgeschlossen. So sind noch 4 Semester des Zweitstudiums gebührenfrei).
Weitere Infos unter: http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt12/gebuehr.php