Die Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung an der Hochschule erhalten die Studienbewerber von der für sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse.
Privat versicherte Studienbewerber erhalten die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht von einer gesetzlichen Krankenkasse, die bei Versicherungspflicht zuständig wäre oder gewählt werden könnte, z. B. AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse, KKH, BKK.
http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt12/kranken.php