Bei einer Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge reichen Sie den Nachweis nach Erhalt des Zulassungsbescheides ein. Dies ist in Ausnahmefällen auch nach der angegebenen Frist möglich. Bei einer Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge ist der Nachweis bis zum Ende der Bewerbungsfrist einzureichen.