Bis wann kann ich nachzureichende Unterlagen abgeben?

Bei einer Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge reichen Sie die fehlenden Unterlagen nach Erhalt des Zulassungsbescheides bis zur angegebenen Frist ein. Bei einer Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge können Sie die Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist einreichen.