Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes
Folgende Aspekte sollten Sie in Ihre Überlegungen mit einbeziehen:
Die Dauer Ihres Auslandsstudiums hängt vor allem von dem Ziel ab, das Sie mit dem Aufenthalt verfolgen. Diese Ziele können sich teilweise erheblich unterscheiden. Daher sollten Sie für sich folgende Fragen beantworten:
Im Allgemeinen wird sich der Aufenthalt zwischen drei bis fünf Monaten (1 Semester) und einem akademischen Jahr (2 Semester) bewegen. Bei Inanspruchnahme eines Stipendiums ist die Aufenthaltsdauer oft durch den Stipendiengeber (Stiftungen etc.) festgelegt. Zu beachten ist, dass die akademischen Kalender der einzelnen Länder mitunter Unterschiede zu den in Deutschland üblichen Semesterzeiten aufweisen (vor allem in Skandinavien). Wenn Sie langfristig planen, steht einem reibungslosen Übergang vom Studium an der TU Chemnitz zum Studium an der Gasthochschule und zurück nichts entgegen.
Bezüglich der Beurlaubung während des Studienaufenthaltes im Ausland informieren Sie sich bitte hier.
Sprachliche Voraussetzungen
Der Erfolg eines Auslandsstudiums hängt ganz entscheidend davon ab, ob Sie als Student die Unterrichtssprache an der Gasthochschule soweit beherrschen, dass Sie den Lehrveranstaltungen folgen und die Selbststudienaufgaben sowie die schriftlichen Arbeiten mit vertretbarem Zeitaufwand und in der geforderten Qualität erledigen können. Ausländische Hochschulen und Stipendiengeber fordern deshalb häufig einen Nachweis über die Sprachkenntnisse durch Vorlage von Testergebnissen (TOEFL, IELTS etc.), bei denen ein bestimmter Punktestand erreicht werden muss. Sie sollten daher bei der Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt auch genügend Zeit für die Auffrischung bzw. den Erwerb notwendiger Sprachkenntnisse einplanen.
Ein Auslandsstudium verursacht in der Regel höhere Kosten als ein Studium im Heimatland, da es mit zusätzlichen Ausgaben wie Studiengebühren außerhalb des Erasmus-Programmes, Reisekosten (Hin- und Rückfahrt, Ausflüge etc.), evtl. höheren Lebenshaltungskosten, Auslandskrankenversicherung etc. verbunden ist.
Neben der völligen Eigenfinanzierung bieten sich als ergänzende Möglichkeiten an:
Auch wenn Sie kein Inlands-BAföG erhalten, können und sollten Sie Ausbildungsförderung für die Auslandszeit beantragen, da die Bemessungsgrenzen beim elterlichen Einkommen anders gesetzt werden. Sie können Studiengebühren bis zu 4.600 Euro pro Studienjahr als Vollzuschuss erhalten. Außerdem erhalten die Geförderten einen Auslandszuschlag, einen Reisekostenzuschlag und einen Auslandskrankenversicherungszuschlag, die jeweils zu 50 Prozent als Darlehen und zu 50 Prozent als Zuschuss gewährt werden.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse über Krankenversicherungsschutz im Ausland!
Generell gilt, dass Ihre im Rahmen eines Auslandsstudienaufenthaltes erbrachten Leistungen an der Hochschule durch das Institut für Politikwissenschaft geprüft und eingeschätzt werden.
Um sicher zu gehen, dass ein größtmöglicher Teil Ihrer Studienleistungen nach Ihrer Rückkehr anerkannt wird, sollten Sie in jedem Falle vor Antritt des Studienaufenthaltes das Gespräch mit dem Erasmus-Beauftragten der Professur, Herrn Dipl.-Pol. Markus Lorenz, suchen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie nach gründlichem Studium der Lehrangebote an der Gasthochschule annähernd wissen, welche Kurse Sie dort belegen möchten.
Neben dem ERASMUS-Programm steht den Studierenden auch das Free-Mover-Stipendienprogramm zur Verfügung, das die Lücken im ERASMUS-Programm schließt, sowie das neu initiierte PROMOS-Programm. Es ermöglicht einen Auslandsaufenthalt für Studierende, für die eine Förderung über ERASMUS nicht möglich ist.