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Professur Europäische Regierungssysteme im Vergleich
Hinweise zum Erasmus-Programm

Hinweise zum Erasmus-Programm

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Zu den Leistungen des ERASMUS-Programms zählen u. a.:

  • Zuschuss zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen (liegt zwischen 50 und max. 300 Euro im Monat). Für behinderte Studierende können zusätzlich Sondermittel beantragt werden
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen für den Studiengang Politikwissenschaft
  • Unterstützung bei der fachlichen, kulturellen und sprachlichen Vorbereitung des Auslandsaufenthalts
  • Kostenlose Sprachkurse: Erasmus Intensive Language Course (EILC)

Selbstverständlich können Studierende des Studienfaches Politikwissenschaft ihr Auslandssemester auch an einer europäischen Universität absolvieren, die kein Partner der Professur oder des Instituts ist. Die Planung und Organisation des Auslandssemesters erfolgt dann allerdings von den Studierenden eigenständig. In diesem Fall ist empfehlenswert, sich vor Studienbeginn über die Anerkennung von Studienleistungen zu informieren. Eine Vereinfachung im Hinblick auf Anerkennung und Anrechnung der Studienleistungen bietet das ECTS-System, das an vielen europäischen Hochschulen Anwendung findet. Grundsätzlich ist im ECTS die Vergabe von 60 Credits pro Studienjahr oder 30 pro Semester bzw. 20 pro Trimester vorgesehen.
Für B.A.-Studierende bietet sich insbesondere das 4. oder 5. Fachsemester für einen Auslandsaufenthalt an. M.A.-Studierende sollten in der Regel das 2. Fachsemester nutzen. Im Einzelfall kann der Aufenthalt auch im 3. Fachsemester absolviert werden. Grundsätzlich steht die Wahl des Zeitpunktes den Studierenden aber offen.

Die Partneruniversitäten der Professur finden Sie auf der Erasmus-Startseite.

Genauere Informationen hinsichtlich etwaiger Fristen finden sich auf den Seiten des Internationalen Universitätszentrums (IUZ) oder direkt beim Koordinator für Auslandsaufenthalte im IUZ.

Oliver Sachs

TU Chemnitz
Internationales Universitätszentrum
D-09107 Chemnitz
Sitz: Bahnhofstraße 8 / Raum G101A

Tel.: +49 371 531-37972
Fax: +49 371 531-13509

Sprechzeiten:
Di 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 10-12 Uhr


Bewerbung an der Professur für Studienplätze und Vorbereitung

Die Chancen hängen in erster Linie von der Erfüllung der Auswahlkriterien, aber auch von Gesamt-Bewerberzahl und dem gewünschten Platz ab. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass z.B. die Plätze in Irland am Begehrtesten sind und hier die meisten Bewerbungen vorliegen. Länder, in denen wir über relativ viele Plätze verfügen (z.B. Spanien, Portugal), bieten recht gute Chancen, den gewünschten Platz zu erhalten. Ebenfalls erhalten Bewerber für osteuropäische Länder häufig den gewünschten Platz.

Die Bewerbungsphase für ein akademisches Jahr (WS 2024/2025 oder SS 2025) beginnt immer ca. 10 Monate vorher. In diesem Jahr endet die Bewerbungsfrist am Mittwoch, den 31. Januar 2024!

  • Bewerbung an der Professur für einen Austauschplatz an den Partneruniversitäten. Einzureichende Unterlagen hierfür sind   (erasmus-powi@phil.tu-chemnitz.de) bitte als eine PDF-Datei zu senden:
  1. Kurz-CV (Lebenslauf - alle im Lebenslauf verzeichneten Praktika, soziales Engagement etc. sollten möglichst mit Belegen (Zeugnisse, Urkunden o.ä.) vorgelegt werden)
  2. Notenübersicht (kann im Zentralen Prüfungsamt abgeholt werden), ggf. Bachelorzeugnis bzw. Abiturzeugnis
  3. Motivationsschreiben (Deutsch oder Englisch, 1-2 Seiten, mit Angabe von Erst-, Zweit- und Drittpräferenz sowie des jeweiligen Semesters)
  4. ggf. Sprachnachweis (abhängig von der jeweiligen Landessprache und Universität)

⇒ Ausschlusskriterien sind: unvollständige Bewerbung und unzureichende Sprachkenntnisse

  • nach Platzzusage durch die Professur, selbstständige Bewerbung an der Gasthochschule (Fristen beachten!)
  • Bewerbung für die ERASMUS-Stipendienbeihilfe über die Online-Bewerbung auf der IUZ-Homepage (Bewerbung online abschicken und bis zum 31. März mit Ihrer Unterschrift und der des Fachkoordinators im IUZ abgeben)
  • Ausfüllen des Learning Agreements (Studienplan an der Gasthochschule mit mind. 20 ECTS) in Absprache mit dem Fachkoordinator, Einholen der Unterschriften Fach- und ERASMUS-Koordinator der Heim- und Gasthochschule, Abgabe im IUZ vor Antritt des Aufenthaltes
  • Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Studienleistungen klären (Fachbereich/ZPA); weitere Hinweise finden Sie hier.
  • Vordruck zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen
  • Auslands-BAföG rechtzeitig beantragen, auch bei Urlaubssemester
  • Krankenkassenbescheinigung einholen sowie ggf. zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abschließen
  • Rückmeldung oder Beurlaubung im Studentensekretariat
  • Beantragung Befreiung vom Semesterticket beim Studentenrat (bei Rückmeldung)
  • Beantragung Befreiung vom Semesterbeitrag im Studentenwerk (bei Urlaubssemester)
  • Bescheinigung „Zur Vorlage“ für Kindergeldstelle, BAföG-Amt etc. im IUZ ausstellen lassen
  • ca. 3 Wochen vor Abreise Annahmeerklärung (ERASMUS-Vertrag) im IUZ unterzeichnen