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Fakultät für Maschinenbau
FAQ

Vorbereitung auf das Studium

Studienbeginn

1. Im URZ Ihr Nutzerkonto freischalten. Ihr Login wird für TU-Mailbox, PC-Login und u. a. für Kurseinschreibungen benötigt!

2. Mit dem Studierendenausweis persönlich in der Universitätsbibliothek vorbeischauen und anmelden.

3. Einführungsveranstaltung für den entsprechenden Studiengang besuchen.

4. In die Mailingliste des entsprechenden Studiengangs eintragen, um keine wichtigen Infos zu verpassen. Die Liste dient auch zur Kommunikation unter den Studierenden.

5. Regelmäßig das Mailpostfach kontrollieren.

6. Regelmäßig auf der Homepage der Fakultät für Maschinenbau und des Fachschaftsrates vorbeischauen, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Sobald das Vorlesungsverzeichnis eines Semesters veröffentlicht ist, ist der persönliche Stundenplan hier einsehbar.

Das ist zwar prinzipiell möglich, wir bitten Sie aber in Ihrem eigenen Interesse, die für Ihre Studiengruppe im Stundenplan vorgesehenen Veranstaltungen zu besuchen (optimale Größe der Studiengruppen). Im Zweifel wenden Sie sich bei Fragen bitte immer direkt an Ihren zuständigen Fachstudienberater.

Die Gruppeneinteilung wird in der Einführungsveranstaltung zum Studiengang des beginnenden Semesters, in der Regel Wintersemester, bekannt gegeben.

Beispiel zur Erklärung des Kürzels: Das Kürzel der Studiengruppe B_MB1_1 steht für den Bachelorstudiengang Maschinenbau. Die erste Zahl nach der Abkürzung des Studiengangs ist die Gruppennummer. Die zweite Zahl (immer am Ende der Gruppenbezeichnung) gibt das Semester an.

Falls dies aus bestimmten Gründen notwendig ist, wenden Sie sich bitte zu Semesterbeginn an Frau Diana Lohse: Reichenhainer Str. 70, Raum A017, Tel: 0371/531-33794,  Email: . Mit ihr zusammen werden Sie sicher eine Lösung finden.

Prinzipiell ist keine Einschreibung für Übungen oder Vorlesungen für Veranstaltungen an der Fakultät für Maschinenbau erforderlich. Falls doch eine Einschreibung durchgeführt wird, wird dies normalerweise in der ersten Vorlesung bekannt gegeben oder ist durch einen Vermerk im elektronischen Vorlesungsverzeichnis gekennzeichnet.

Das gilt nicht für Sprachkurse, z.B. Englisch! Informationen dazu sind im Zentrum für Fremdsprachen abzurufen.

Im elektronischen Vorlesungsverzeichnis kann für die betreffende Veranstaltung der Raum angeklickt werden. Dieser ist mit dem so genannten Campusfinder verlinkt – die Raumlage wird sofort angezeigt. Unabhängig davon kann der Campusfinder unter https://www.tu-chemnitz.de/tu/lageplan/campusfinder/ genutzt werden.

Die exakten Informationen dazu enthalten die Studien- bzw. Prüfungsordnung des betreffenden Studiengangs. Auskunft dazu geben §3 Zugangsvoraussetzungen in der Studienordnung und die Modulbeschreibung des darin vermerkten Moduls. In den Bachelorstudiengängen der Fakultät für Maschinenbau stellt der Nachweis des Grundpraktikums die Zulassungsvoraussetzung zur Bachelorarbeit dar. Daher ist der Nachweis des Grundpraktikums bis spätestens zum Beginn des letzten Fachsemesters zu erbringen. Im Diplomstudiengang ist der Nachweis des Grundpraktikums Zulassungsvoraussetzung zum Fachpraktikumsbericht und muss deshalb spätestens zu Beginn des 7. Fachsemesters nachgewiesen werden. Wie der Nachweis des Grundpraktikums zu erfolgen hat, regelt die jeweils geltende Praktikumsordnung. Bei Fragen dazu steht Ihnen Ihr Fachstudienberater oder Frau Diana Lohse: Reichenhainer Str. 70, Raum A017, Tel: 0371/531-33794, Email: als Ansprechpartner für alle Fragen zu Praktika zur Verfügung.

Wenn Sie einen technischen Beruf gelernt haben, wird Ihnen die Ausbildungszeit auf das Grundpraktikum angerechnet. Näheres dazu regelt Ihre Studienordnung und die für Sie gültige Praktikumsordnung. Melden Sie sich bitte unter Vorlage Ihres Abschlusszeugnisses (Original) im Praktikumsamt der Fakultät für Maschinenbau bei Frau Diana Lohse, Reichenhainer Str. 70, Raum A017, Tel: 0371/531-33794.

Das CAD-Praktikum ist in verschiedenen Studiengängen der Fakultät für Maschinenbau Bestandteil der Lehrveranstaltung Darstellungslehre/CAD. Näheres dazu regelt Ihre Studienordnung.

Der Grundkurs CAD ist für den Bachelorstudiengang Maschinenbau Voraussetzung für die Fachprüfung Darstellungslehre/CAD, welche im 2. Semester stattfindet. Für die anderen Bachelorstudiengänge der Fakultät für Maschinenbau ist dieser Kurs die Prüfungsvorleistung für die Prüfung Konstruktionslehre I im 3. Semester. Es ist also ohne Weiteres möglich, den Grundkurs auch in den Folgesemestern oder der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Sinnvoll ist die Teilnahme, nachdem Sie die Vorlesung und Übung Darstellungslehre besucht haben.

Es werden CAD-Kurse zu Creo Elements/Pro, Catia und evtl. Inventor an unserer Fakultät angeboten. Neben dem Kursangebot der Professur Maschinenelemente und Produktentwicklung werden weitere Grundkurse Catia von der Professur Förder- und Materialflusstechnik angeboten. Beachten Sie die Ankündigungen in der Lehrveranstaltung Darstellungslehre und informieren Sie sich bitte auf den entsprechenden Webseiten der Professuren.

Die exakten Informationen dazu enthalten die Studien- bzw. Prüfungsordnung des betreffenden Studiengangs. Wenn Englischkurse im Studium vorgesehen sind, sollten diese möglichst in den ersten Semestern belegt werden, da es dort oft schon im Stundenplan eingearbeitet wurde.

Die Softskills-Kurse werden von der Professur Persönlichkeitspsychologie und Diagnostik an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften angeboten. Alle Informationen sowie die Einschreibung ist zu finden unter: https://www.tu-chemnitz.de/hsw/psychologie/studium/softskills/. Die Einschreibung findet in jedem Semester vor dem Vorlesungsbeginn statt.

Hier sind alle Studien- und Prüfungsordnungen geordnet nach Studiengängen und der jeweils geltenden Prüfungsordnungsversion zu finden. In der Regel gilt für Sie die Prüfungsordnungsversion des Jahres, in dem Sie sich für den betreffenden Studiengang an der TU Chemnitz neu immatrikuliert haben.

Die Studienordnung untergliedert sich in drei Teile: den allgemeinen Teil, der im Wesentlichen Zugangsvoraussetzungen, Ziele und Inhalte eines Studiengangs zusammenfasst. Daraufhin folgt der Studienablaufplan (SAP) als Anlage 1 zur Studienordnung. Darin wird der Ablauf des Studiengangs über die vorgesehene Regelstudienzeit abgebildet. Er ist als eine Empfehlung anzusehen, von Semester zu Semester muss der erstellte Stundenplan für sich selbst geprüft und ggf. angepasst werden. Änderungen im Lehrangebot oder in der persönlichen Planung des Studienablaufs sind immer möglich.

Im SAP sind alle Module mit Nummer, zugehörenden Prüfungen und auch deren einzelnen Unterrichtseinheiten als Übersicht dargestellt. V steht für Vorlesung, Ü für Übung, P für Praktikum, S für Seminar und eine 2 daneben bedeutet eine Einheit pro Woche (2 x 45min). Eine 1 steht i.d.R. für einen 14-tägigen Wechsel der Lehrveranstaltung und eine 4 steht für 2 Wocheneinheiten.

Die Arbeitsstunden (AS) jedes Moduls zeigen den durchschnittlichen Arbeitsaufwand an, der für Selbststudium, Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Präsenz in den Lehrveranstaltungen sowie Erbringen von Studienleistungen (Prüfungsvorleistungen, Prüfungsleistungen) i.d.R. notwendig ist. Für 30 AS erhält man einen Leistungspunkt, vorausgesetzt, man hat alle geforderten Leistungen mit mindestens der Note 4,0 bestanden.

Welche Leistungen erbracht werden müssen, steht in der jeweiligen Modulbeschreibung – Anlage 2 der Studienordnung.

Studienverlauf

Der Studienplan ist ein studiengangsspezifisches Formular, das zur besseren Studienorganisation seitens der Fakultät für Maschinenbau für die Studierenden erstellt wurde.

Darin können alle geplanten bzw. besuchten Lehrveranstaltungen eingetragen werden. So erhalten Sie einen Überblick über Ihr gesamtes Studium und die einzelnen Semester.

Unter folgendem Link stehen die Online-Formulare der Fakultät für Maschinenbau bereit: Studienpläne.

Laut § 48 des Ausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) ist vom 5. Fachsemester an das Vorliegen üblicher Leistungen durch die Ausbildungsstätte zu belegen. D.h. die Ausbildungsförderung wird nach § 48 BAföG ab dem 5. Fachsemester nur gewährt, wenn eine entsprechende Bescheinigung über das Erbringen üblicher Leistungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters von der Hochschule vorliegt.

Zuständig für die Ausstellung dieser Bescheinigung (Formblatt 5 des BaföGAmtes) ist der jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende.

Die Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn eine aktuelle Leistungsübersicht des Zentralen Prüfungsamtes vorgelegt wird. Deshalb ist bitte das Formblatt 5 beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Dort wird Ihre aktuelle Leistungsübersicht erstellt, dem Antrag beigefügt und an den zuständigen Prüfungsausschuss gesendet.

Sonstige Informationen zum BaföG erteilt die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau .

Seit dem Wintersemester 2012/13 läuft an der Fakultät für Maschinenbau das so genannte Mentoring-Programm. Vorgesehen ist, dass für jede Studiengruppe des neu immatrikulierten Studienjahrgangs ein Mentor als Ansprechpartner, Berater und Begleiter zur Verfügung steht, der entweder erfahrener Student oder Absolvent der TU Chemnitz (junger wissenschaftlicher Mitarbeiter) ist. Weitere Informationen sind hier zu finden. Als Ansprechpartnerin steht Diana Lohse: Reichenhainer Str. 70, Raum A017, Tel: 0371/531-33794,  Email: zur Verfügung.

Informationen zum Studiengangwechsel stellt der Studierendenservice hier bereit.

Alle relevanten Informationen und Formulare stellt das Zentrale Prüfungsamt hier zur Verfügung. Jedes Semester veröffentlicht das Zentrale Prüfungsamt dort den Zeitraum, in welchem sich die Studierenden für Ihre Prüfungen des betreffenden Semesters anmelden müssen. Diese Anmeldefrist ist unbedingt einzuhalten.

Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt über den SBservice der TU Chemnitz.

Sobald eine Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (Note 5) bewertet wurde, ist diese zu wiederholen.

Es ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Modulprüfung oder um eine Teilprüfung der Modulprüfung handelt. Setzt sich eine Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungen zusammen, schauen Sie bitte in der Modulbeschreibung Ihrer Studienordnung nach, ob sich die Teilleistungen kompensieren. Eine Erklärung dazu finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes.

Laut Prüfungsordnung § 14 zu Wiederholungsprüfungen sind nicht bestandene Modulprüfungen innerhalb eines Jahres zu wiederholen. Die Frist von einem Jahr beginnt mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Vergewissern Sie sich bitte dazu in der für Sie geltenden Prüfungsordnung und informieren Sie sich unbedingt beim zuständigen Prüfer, wann Termine zur Wiederholung der Prüfung angeboten werden.

Wurde die Prüfung auch bei der ersten Wiederholung nicht bestanden oder wurde die Prüfung nicht innerhalb der Frist von einem Jahr wiederholt, wird die Modulprüfung mit „nicht bestanden“ bewertet. Daraufhin ist ein Antrag auf zweite Wiederholung der Modulprüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin beim Prüfungsamt zu stellen. Erfragen Sie unbedingt beim verantwortlichen Hochschullehrer den nächstmöglichen Prüfungstermin, da dieser im Fall der zweiten Wiederholungsprüfung für Sie bindend ist.

Dies regelt die für Sie geltende Prüfungsordnung in § 11. Danach kann der Prüfling die Anmeldung zu einer Prüfungsleistung ohne Angabe von Gründen zurückziehen, sofern er dieses dem Prüfungsamt bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin durch das Rücktrittsformular mitteilt. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise des Zentralen Prüfungsamtes zur Nichtteilnahme an Prüfungen.

Danach ist die reguläre Frist abgelaufen. Ein Rücktritt kann nun nur noch beim Prüfungsausschuss unter Angabe triftiger Gründe schriftlich beantragt werden.

Sollten Sie an einer Prüfung aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen können, beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise des Prüfungsamtes zur Nichtteilnahme an Prüfungen.

Als Zeitraum für Nach-/Wiederholungsprüfungen wurden folgende Wochen am 23.04.2018 vom Fakultätsrat beschlossen:

  • Nachprüfungswoche im Wintersemester (WS): letzte volle Vorlesungswoche im November
  • Nachprüfungswoche im Sommersemester (SS): erste volle Vorlesungswoche im Mai

Anmeldezeiträume für Prüfungen

Übergang Bachelor-Master

Sie können ein Masterstudium beginnen, auch wenn Sie noch kein Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums vorweisen können (weil z. B. die Bewertung der Abschlussarbeit noch fehlt).

Um in diesen Fällen einen reibungslosen Einstieg in das Masterstudium zu sichern, können Sie die Möglichkeit einer "bedingten Immatrikulation" in den Masterstudiengang nutzen. Das heißt, Sie dürfen sich in das 1. Semester des Masterstudienganges einschreiben und noch Prüfungsverfahren beenden, die Sie bereits im Bachelorstudiengang begonnen haben. Innerhalb des ersten Mastersemesters müssen Sie den Bachelor abschließen und das Abschlusszeugnis dem Studierendenservice  vorlegen. Wenn Sie das Abschlusszeugnis nicht rechtzeitig vorlegen, werden Sie exmatrikuliert und Sie können an der TU Chemnitz nicht weiter studieren. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit der bedingten Immatrikulation nur, wenn Sie genau wissen, dass Sie innerhalb des ersten Mastersemesters das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums erlangen. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Sie sich für keine Bachelorprüfungen mehr anmelden können, wenn Sie in einen Masterstudiengang  immatrikuliert sind.

Alle Informationen zur bedingten Immatrikulation sind hier zu finden.

Die Zugangsvoraussetzungen zu einem Masterstudiengang an der Fakultät für Maschinenbau werden jeweils in § 3 der geltenden Studienordnung des jeweiligen Masterstudiengangs geregelt.