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Wichtige Hinweise

FAQ - Kooperationen

Erhalte ich automatisch ein Stipendium, wenn ich über eine Kooperation der TU Chemnitz ins Ausland gehe?

Nein. Der Vorteil eines Partnerschaftsabkommen besteht darin, dass unsere Studierenden an der Partneruniversität i.d.R. von der Zahlung der Studiengebühr befreit sind. Für Ihre Reise- und Lebenshaltungskosten sind Sie selbst verantwortlich. Bei Aufenthalten bis zu sechs Monaten Dauer an Universitäten, die kein ERASMUS-Partner der TU Chemnitz sind, empfehlen wir eine Bewerbung im PROMOS-Programm.


An welchen Universitäten im Ausland kann ich meinen Auslandsaufenthalt durchführen?

Ein Auslandssemester empfiehlt sich besonders an einer Universität, die ein Partnerschafts- oder ERASMUS-Abkommen mit der TU Chemnitz unterhält. Grundsätzlich können Sie sich an jeder ausländischen Universität bewerben, die ein Teil- oder Non-Degree-Studium anbietet. Sie müssen dann aber die dortigen Studiengebühren zahlen.


Übernimmt das IUZ die Organisation meines Auslandsaufenthaltes?

Ein Auslandssemester erfordert von Ihnen viel Vorbereitung und Eigeninitiative. Das IUZ unterstützt Sie bei der Abstimmung mit ausländischen Partnern sofern Sie einen Austausch über eine Kooperation unserer Universität planen. Gern können Sie sich im IUZ zu diesem Thema beraten lassen.

Die Suche nach einer passenden Universität und Kursen, Wohnraum im Zielland, Visum und Fragen der Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen liegen in der Verantwortung eines jeden Studierenden.


Was ist bei der Bewerbung an der Gastuniversität zu beachten?

Informieren Sie sich frühzeitig über die Bewerbungsmodalitäten und vor allem die Bewerbungsfristen an der gewünschten Universität. Beachten Sie dabei bitte auch, dass die Semesterzeiten im Ausland oft andere sind als an der TU Chemnitz.
Die Frist zum Einreichen Ihrer Bewerbung sollten Sie unbedingt einhalten, da verspätet eingegangene Bewerbungen i.d.R. nicht mehr berücksichtigt werden. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, denn dadurch verhindern Sie zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung.


Bewerbe ich mich als Degree- oder Non-Degree-Student an der Gastuniversität?

Für einen Aufenthalt von ein oder zwei Semestern bewerben Sie sich als Non-Degree-Student. Das bedeutet, dass Sie Ihren Abschluss an der TU Chemnitz ablegen werden und nur für einen Teil Ihres Studiums an der Gastuniversität eingeschrieben sind.

Bei einer Bewerbung als Degree-Student streben Sie an, Ihr gesamtes Studium inklusive Abschluss im Ausland zu absolvieren.


Wann kann ich das Visum beantragen?

Um einen Antrag auf Erteilung eines Visums stellen zu können, benötigen Sie einen Zulassungsbescheid / Letter of Acceptance der Gastuniversität. Diesen reichen Sie mit dem Visums-Antrag bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat ein. Bitte informieren Sie sich, wie lange die Ausstellung des Visums i.d.R. dauert.


Wie erfolgt die Anerkennung meiner im Ausland erbrachten Leistungen?

Bitte klären Sie die Möglichkeiten der Anerkennung bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit den Professoren ab! Erfragen Sie dabei bitte auch, welche Nachweise neben einer Notenbescheinigung evtl. noch erforderlich sind.


Was muss ich bei der Krankenversicherung beachten?

Für die Immatrikulation an der ausländischen Universität müssen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen. Schließen Sie eine Versicherung für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts ab. Das IUZ empfiehlt, verschiedene Versicherungsangebote auf die dort enthaltenen Leistungen und Kosten zu vergleichen.

Nehmen Sie einen Nachweis über den Versicherungsschutz unbedingt mit ins Ausland und bewahren Sie alle Belege, die Sie für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen erhalten, im Original auf.


Welche Unterlagen muss ich für die Immatrikulation an der Gastuniversität vorlegen?

Der Zulassungsbescheid/ Letter of admission der Gastuniversität enthält Angaben zu den Dokumenten, die Sie zur Immatrikulation mitbringen müssen. Nehmen Sie bitte alle genannten Unterlagen mit, damit eine reibungslose Einschreibung erfolgen kann.

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