
Programmziele:
Im Kontext der Bologna-Reformen ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden und Doktoranden eine der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Das neue Mobilitätsprogramm soll dazu mit Stipendien für kurzfristige Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) einen wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden und Doktoranden ermöglichen. Das Programm setzt die Hochschulen in die Lage, eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität zu setzen und aus einem Bündel von verschiedenen Förderinstrumenten ihren Studierenden und Doktoranden passende Mobilitätsmaßnahmen anzubieten. Das Mobilitätsprogramm soll insbesondere solchen Studierenden und Doktoranden die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keines der strukturierten Programme passt.
Bewerbungsmöglichkeiten:
Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
Gefördert werden können Studierendenpraktika im außereuropäischen Ausland. In Ausnahmefällen ist auch eine Förderung von Praktika im europäischen Ausland möglich, jedoch nur für Studierende, welche bereits einmal an der ERASMUS-Praktikumsförderung teilgenommen haben
Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
Gefördert werden können Sprachkursteilnahmen von Studierenden und Doktoranden (außer Englisch, Französisch und Spanisch) an staatlichen Hochschulen im Ausland weltweit
Fachkurse (5 Tage bis 6 Wochen)
Die Teilnahme von Studierenden und Doktoranden an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, kann weltweit gefördert werden.
Bewerbungsberechtigt sind regulär eingeschriebene Studierende, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. Personen, die Deutschen gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. (siehe http://www.das-neue-bafoeg.de/de/224.php )
Die Bewerbung für ein PROMOS-Teilstipendium erfolgt direkt in schriftlicher Form beim Internationalen Universitätszentrum.
Für Aufenthalte, welche zwischen Januar - Juli 2013 beginnen, ist die Bewerbungsfrist abgelaufen.
Für Aufenthalte, welche zwischen August - Dezember 2013 beginnen, endet die Bewerbungsfrist am 06.05.2013.
Bewerbungsunterlagen (im Original im IUZ einreichen - bitte keine email):
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
- tabellarischer Lebenslauf inkl. Passphoto
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der TU Chemnitz
- Motivationsschreiben/Darstellung des geplanten Vorhabens
- Notenbescheinigung des Zentralen Prüfungsamtes
- Bestätigung Gasthochschule/Praktikumseinrichtung (ggf. nachzureichen)
- zertifizierter Sprachnachweis für Unterrichts-/Landessprache (außer Sprachkursaufenthalt)
Die Stipendien werden durch die IUZ-Stipendienkommission in erster Linie abhängig von der Qualifikation/Studienleistungen, der fachlichen Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthaltes und den bestehenden erforderlichen Sprachkenntnissen vergeben.
Anerkennung von Lehrveranstaltungen:
Sollten Sie planen, sich erfolgreich an der Gasthochschule absolvierte Lehrveranstaltungen anerkennen lassen zu wollen, empfiehlt es sich, in Vorbereitung Ihres Aufenthaltes in Absprache mit dem/der Verantwortlichen Ihres Studienfachbereichs und/oder des Prüfungsausschusses ein Learning Agreement zu erstellen.
Bitte beachten Sie - auch im Sinne Ihrer Mitbewerber -, dass eine Stipendienbewerbung so verbindlich als möglich sein sollte! Reine 'pro forma-Bewerbungen' bitten wir Sie zu unterlassen.
Die Stipendien werden nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen durch die IUZ-Stipendienkommission vergeben.
Spätestens 1 Monat nach Beendigung des Aufenthaltes reichen Sie bitte einen Letter of Confirmation (Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution), eine Notenbescheinigung (Transcript of Records) bzw. ein Praktikums oder Sprach- bzw. Fachkurszeugnis ein.
Formulare:
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Sprechzeiten:
Di: 10.00 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 16.00 Uhr Fr: 10.00-12.00 Uhr |
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| Koordination und Beratung zum Auslandsstudium und Auslandsspraktikum | ||||||||||