
2. Gliederung und Dauer des Fachpraktikums
3. Durchführung des Fachpraktikums
3.1 Ausbildungsinhalt
3.1.1 Vertiefungsrichtung Eingebettete Systeme
3.1.2 Vertiefungsrichtung Informations- und Kommunikationssysteme
3.1.3 Vertiefungsrichtung Konstruktions- und
Produktionstechnik
3.1.4 Vertiefungsrichtung Angewandte Chemie
3.2. Berichterstattung
4. Anerkennung des Fachpraktikums
4.1. Nachweise
4.2 Berufstätigkeit und Berufsausbildung
4.3 Praktikum bei der Bundeswehr
5. Der Praktikant in der Ausbildung, rechtliche und soziale
Aspekte
5.1 Bewerbung um eine Praktikantenstelle
5.2 Praktikumsvertrag
5.3 Vergütung
5.4 Versicherungspflicht, Versicherungsschutz
5.5 Urlaub, Krankheit, Fehltage
5.6 Betreuung der Praktikanten
5.7 Verhalten der Praktikanten in der Ausbildungseinrichtung
Anlage 1: Praktikumsvertrag
Anlage 2: Praktikumsbescheinigung
Die praktische Ausbildung der Studierenden an Technischen Universitäten
und Hochschulen ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiums. Es bereitet
auf den späteren beruflichen Einsatz vor. Die praktische Ausbildung
besteht aus einem Fachpraktikum.
Im Verlauf des Studiums soll das Fachpraktikum das Studium ergänzen, erworbene theoretische Kenntnisse in ihrem Praxisbezug vertiefen und den Studenten mit wichtigen Aufgabenbereichen seiner späteren Tätigkeit vertraut machen.
Neben der Vertiefung des Fachwissens soll der Praktikant auch seine Kenntnisse auf betriebswirtschaftlichem Gebiet insbesondere in Richtung Unternehmensplanung und -organisation sowie Marketing erweitern. Er soll Teamwork trainieren und sich soziale Kompetenz aneignen.
Das Fachpraktikum ist in einer Ausbildungseinrichtung durchzuführen.
Eine Ausbildungseinrichtung ist entweder ein Unternehmen oder eine staatliche
Einrichtung.
Die Gesamtdauer der geforderten praktischen Ausbildung beträgt
15 Wochen.
Das Fachpraktikum ist in der Regel in den Semesterpausen des Hauptstudiums
durchzuführen.
>Der Nachweis des Fachpraktikums ist gemäß §21 der
Diplom - Prüfungsordnung für den Studiengang Angewandte Informatik
Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomarbeit.
Die Kürze des Fachpraktikums erfordert ein intensives Bemühen
des Praktikanten, sich im Laufe der Praktikumszeit einen ausreichenden
Überblick über die wichtigsten Tätigkeitsbereiche zu verschaffen.
Die folgende Beschreibung nennt beispielhaft Inhalte einzelner Ausbildungsschwerpunkte
in den verschiedenen Vertiefungsrichtungen.
| FP 1: | Konzipierung, Entwicklung und Inbetriebnahme von Hard- und/oder Softwarelösungen für eingebettete Systeme |
| FP 2: | Anwendung von Methoden und Werkzeugen für den rechnergestützten Entwurf von Hard- und Softwarekomponenten |
| FP 3: | Entwicklung von Werkzeugen für den rechnergestützten Entwurf eingebetteter Systeme und ihrer Komponenten/td> |
| FP 4: | Administration eines Rechnernetzes und Internetprogrammierung |
| FP 5: | Komplexe unternehmenstypische Prozesse
z.B. Forschung, Entwicklung, Beschaffung, Fertigung, Marketing und spezielle Methoden wie z.B. Planung, Projektmanagement, Problemanalyse |
| FP 1: | Verteilte Systeme
z.B.: Abwicklung von Verwaltungs- oder Produktionsvorgängen über WWW, Steuerung von Prozessen als Client-Server-Applikation, Client-Server-Anwendungen allgemein |
| FP 2: | Implementierung bzw. Modifizierung von Protokollstacks
z.B.: Lösungen zum Übergang zwischen TCP/IP Û IPX/SPX, Implementierung von Netzwerk-Treibern in vorhandene Betriebssysteme |
| FP 3: | Netzmanagement
z.B.: Managementlösungen für lokale Netze |
| FP 4: | Netzwerksicherheit
z.B.: Zugriffskontrolle in teilweise offenen Umgebungen, Firewalls, Verschlüsselung |
| FP 5: | Breitbandnetze
ATM, Gigabit-Ethernet, HDSL |
| FP 1: | Entwicklung von Softwarelösungen für betriebliche Prozesse |
| FP 2: | Entwicklung von Softwarelösungen für das Betreiben und Steuern technischer Geräte und Maschinen |
| FP 3: | Rechnergestützte Instrumentarien zur Planung, Steuerung und Kontrolle betrieblicher Prozesse (PPS) |
| FP 4: | Rechnergestützte Konstruktion (CAD) |
| FP 5: | Rechnergetützte Arbeitsplanung und NC- und Roboter-Programmierung (CAP) |
| FP 6: | Rechnergestützte Produktionsprozeßsteuerung und Qualitätssicherung (CAM/CAQ) |
| FP 7: | Administration zentraler und dezentraler Datenbanken im Unternehmen |
| FP 8: | Administration des Rechnernetzes im Unternehmen |
| FP 9: | Rechnergestütztes Marketing (Entwicklung und Anwendungen von multimedialen Lösungen, Internetprogrammierung) |
| FP 1: | Produktion von chemischen Grund-, Zwischen- und Endprodukten |
| FP2: | Prozeßkontrolle und Prozeßanalytik |
| FP3: | Forschung/Entwicklung von Chemieprodukten |
| FP4: | Planung, Projektierung, Design von chemischen Apparaten und Anlagen |
| FP5: | Markt- und Wirtschaftlichkeitsstudien im Chemiesektor |
| FP6: | Qualitätssicherung und Dokumentation im Chemiebereich |
Die Praktikanten haben während der praktischen Ausbildung Praktikumsberichte
über ihren Tätigkeitsablauf, ihre Tätigkeit und die dabei
gemachten Beobachtungen und Erfahrungen zu führen. Sie sind als Tätigkeitsnachweis
vom Ausbildungseinrichtung bestätigen zu lassen.
Der Praktikumsbericht besteht aus 3 Teilen:
Tabellarische Übersicht je Ausbildungseinrichtung über
die Praktikumsschwerpunkte mit Zeitdauer, durchlaufenen Abteilungen und
erworbenen Kenntnissen.
Berichte zu den einzelnen Ausbildungsschwerpunkten, in welchen
in knapper textlicher Darstellung, ggf. an Hand ausgewählter Beispiele
mit Skizzen und Zeichnungen, die ausgeführten ingenieurtechnischen
bzw. betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten erläutert, Besonderheiten
der Organisation wie eigene Erkenntnisse und Erfahrungen festgehalten werden.
Der Umfang der Tätigkeitsberichte sollte je absolviertem Praktikumsschwerpunkt
nicht weniger als zwei DIN A4-Seiten (Text und Skizzen) betragen.
Über die Arbeit in einem ausgewählten Praktikumsschwerpunkt
des Fachpraktikums ist ein gesonderter Bericht
anzufertigen, in
dem die bearbeitete Aufgabe erläutert, der Weg und die Methode zu
ihrer Lösung, die Zwischen- und Endergebnisse und deren Bedeutung
detailliert verbal, zahlenmäßig und zeichnerisch so dargestellt
werden, daß der Bearbeitungsgang nachvollziehbar ist und die Ergebnisse
ggf. bewertet werden können. Dieser Bericht ist entsprechend den einschlägigen
DIN-Richtlinien zur Gestaltung und Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten
anzufertigen.
Die alleinige Verwendung von Vorlagen und deren Kopien (Normen, Richtlinien,
Prospekte, Literatur usw.) oder die Übernahme von Großzitaten
aus Fachbüchern oder anderen Unterlagen ist nicht zulässig.
Sowohl die von der Ausbildungseinrichtung
bestätigten Praktikumsberichte
als auch die bestätigten Praktikumsbescheinigungen (Anlage
2) sind beim Studenten- und Prüfungsamt der Fakultät für
Informatik einzureichen.
Die Anerkennung des Fachpraktikums erfolgt nach Prüfung der Nachweise
durch den Prüfungsausschuß der Fakultät für Informatik.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung (Lehre) sowie andere einschlägige
berufspraktische Tätigkeiten, die den Anforderungen dieser Praktikumsordnung
entsprechen, können auf Antrag bei Vorlage entsprechender Nachweise
auf die 15-wöchige Dauer des Praktikums als
Fachpraktikumangerechnet werden. Die Anerkennung des Praktikums erfolgt nach Prüfung der Nachweise durch den Prüfungsausschuß der Fakultät für Informatik.
Fachpraktikumangerechnet werden. Die Anerkennung des Praktikums erfolgt nach Prüfung der Nachweise durch den Prüfungsausschuß der Fakultät für Informatik.
Fachpraktikumanerkannt, sofern die dort erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten den Anforderungen dieser Praktikumsordnung entsprechen.
4.5. Andere industrielle Beschäftigungsverhältnisse
Auf Erwerb gerichtete Tätigkeiten, die der Praktikumsordnung entsprechen,
werden anerkannt.
Fachpraktikumanerkannt werden, wenn sie die vorstehenden Richtlinien erfüllen, entsprechende Nachweise beigebracht werden und Berichte in der in Abschnitt 3.2 genannten Form vorgelegt werden.
P R A K T I K U M S V E R T R A G
(Muster)
Zwischen
der Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . und
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
geboren am. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
wohnhaft in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
- nachfolgend Praktikant genannt -
wird nachstehender Vertrag zur Ableistung eines Praktikums abgeschlossen. Das Praktikum dient der Unterstützung des Studiums an der Technischen Universität Chemnitz im
Studiengang Angewandte Informatik
1.
Grundlagen des Praktikums
Das Praktikum wird auf der Grundlage der Praktikumsordnung des Studienganges Angewandte Informatik durchgeführt.
2.
Dauer des Praktikums1)
Das Praktikum dauert . . . . . . . Wochen.
Es beginnt am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . und endet am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die ersten zwei Wochen gelten als Probezeit.
3.
Sachliche und zeitliche Gliederung
Das Praktikum wird gemäß dem in der Anlage beigefügten
sachlichen und zeitlichen Gliederungsplan durchgeführt. Dieser entspricht
der maßgeblichen Praktikumsordnung und ist Bestandteil des Vertrages.
4.
Pflichten des Betriebes
Der Betrieb verpflichtet sich,
Pflichten des Praktikanten
Der Praktikant verpflichtet sich,
Praktikantenvergütung
Der Betrieb zahlt dem Praktikanten eine monatliche Ausbildungsbeihilfe
in Höhe von . . . . . . . . EUR brutto.
7.
Tägliche Ausbildungszeit
Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt 8 Stunden.
8.
Auflösung des Vertrages
Das Vertragsverhältnis endet, ohne daß es einer Kündigung bedarf,
am . . . . . . . . . . . . . .
Der Ausbildungsvertrag kann nach der Probezeit aus einem wichtigen Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst werden.
Die Kündigung muß schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
9.
Sonstige Vereinbarungen2)
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| Für den Betrieb | Der Praktikant |
| Ort, Datum: |
P R A K T I K U M S B E S C H E I N I G U N G>
Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
wohnhaft in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
wurde vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
als Praktikant wie folgt beschäftigt:
von
bis
Wochen
Art der Tätigkeit
Gesamte Wochenzahl: . . . . . . . . . ,
Fehltage während der Beschäftigungsdauer . . . . . . . . , davon Tage Krankheit . . . . . . . . . . . . . ,
Tage sonstiger Abwesenheit . . . . . . . . . . . .
Der Praktikumsbericht wird bestätigt.
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Firmenstempel und Unterschrift |
Ort, Datum:
Dieses Praktikum wird mit . . . . . . . . . Wochen anerkannt.
| Chemnitz, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| Stempel und Unterschrift
Vorsitzender des Prüfungsausschusses |
| Praktikumsvertrag deutsch | |
||||
| Praktikumsvertrag englisch | |