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Professur Anorganische Chemie
Beirat

Die Mitglieder des Beirates sollen aus den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens kommen. Angestrebt wird eine qualitativ hochwertige Beratungsfunktion für die Umsetzung obigen Projektes. Der Beirat soll sich deshalb aus führenden Vertretern der Politik, Wirtschaft, Forschung, Bildung, des Marketing, Finanzwesens, Rechts und der Öffentlichkeitsarbeit zusammensetzen.

Aufgaben des Beirates sind:

  • Die Beratung der beteiligten Schulen in konzeptioneller, organisatorischer, rechtlicher, finanzieller und wissenschaftlicher Hinsicht.
  • Hilfe beim Aufbau notwendiger Partnerschaften.
  • Mithilfe bei der Findung von Förderprogrammen, bei der Realisierung einer Öffentlichkeitsarbeit, beim Finden einer Evaluierungskommission, beim Festlegen von zukünftigen Projekten, Zielen, Perspektiven und Leitstrukturen.

Die Mitglieder des Beirates sollen an der Entscheidungsfindung beteiligt werden und wenn möglich Ihren Einfluss geltend machen.
Der Beirat ist in seiner Beratungstätigkeit unabhängig, erarbeitet Vorschläge und Empfehlungen zur Umsetzung obigen Projektes und bewertet die Arbeit innerhalb.
Das Amt des Beirates ist ein Ehrenamt.

Der Beirat besteht aus mindestens 7 aber maximal 11 Personen.

Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende und der Stellvertreter haben das Recht an allen Beratungen im Zusammenhang mit der Projektumsetzung teilzunehmen. Sie werden über wichtige Termine in Kenntnis gesetzt und über den Stand der Dinge laufend informiert.
Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben, die nicht Bestandteil dieser Satzung sein muss.

Der Beirat trifft sich in der Regel zwei- bis viermal, bevorzugt zum Ende des Schulhalbjahres im Kalenderjahr zu Sitzungen (vierteljährlich/halbjährlich). Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von vier Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Die Sitzungen sind zu protokollieren.
Der Beirat ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden, Verschwiegenheit zu bewahren.

Herr Brehm, Bürgermeister Dezernat 1, Stadt Chemnitz
Herr Gauder, Solaris Chemnitz
Frau Grosse, Komsa
Herr Kujawa, Firma Siemens-Ost
Herr Prof. Lang, Technische Universität Chemnitz
Frau Matthes, Landtagsabgeordnete „Die Grünen“
Herr Näther, Leiter Schulverwaltungsamt Chemnitz
Herr Patt, Landtagsabgeordneter CDU
Herr Dr. Pfeilschmidt, ENVIA
Herr Schramm, Hypo Vereinsbank Chemnitz

Jedes Mitglied des Beirates kann nach Anhörung von seiner Funktion ganz oder vorübergehend entbunden werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Abberufung des Mitglieds erfolgt im Einvernehmen mit dem gesamten Beirat.
Das Beiratsmitglied kann ohne Angabe von Gründen jederzeit vom Ehrenamt zurücktreten.

 

Jedes Beiratsmitglied erhält im Beirat eine seiner Qualifikation bzw. seinem Interessensgebiet oder seiner ausgeübten beruflichen Tätigkeit angepasste Funktion bzw. Aufgabenzuständigkeit.