SLA Service Level 2: SH_ADMIN
Die SLA regelt Umfang und Bedingungen für den Dienst
SERVER HOUSING Service Level 2 (SH_ADMIN)
zwischen dem URZ als Service Provider und dem Auftraggeber.
Die
Rahmen-SLA für SERVER HOUSING
ist Bestandteil dieser Vereinbarung.
Leistungsumfang
Der Dienst
SH_ADMIN umfasst den Dienst
SH_LOCATION
für einen oder mehrere Server des Auftraggebers sowie zusätzlich
die Administration des Systems oder der Systeme.
Die Administrationsverantwortung für einen Server wird dabei
vollständig an das URZ als Service Provider delegiert.
Die Verantwortung für die Dienste, die der Server erbringt, bleibt beim Auftraggeber.
Der Leistungsumfang umfasst analog zu dem Dienstes
LADM - Komplett-ADMIN-Dienst von Linux-Rechnern
folgende Leistungen
- Hardware-Planung und -Beschaffung (falls für neue Server gewünscht)
- Installation des Betriebssystems bzw. Upgrade bei Release-Wechsel
- Installation sowie automatisches Update von System- und Anwendungssoftware
- Campusnetz-Integration
- Reparatur und Umbau des Server (falls erforderlich)
Software
- Betriebssystem Version:
- die Benutzung erfolgt mit Loginkennzeichen
- für die Verwaltung Ihrer Daten nutzen Sie die Speicherdienste des URZ
- minimaler Softwareumfang für Server
- die Bereitstellung zusätzlicher Software ist möglich
- Zugriff auf zentral bereitgestellte Ressourcen, u.a.
- Home-Verzeichnisse
- AFS-Filesystemhierarchie (Projektverzeichnisse, ...)
- zentrale Druck-Dienste
- System- und Netzwerksicherheit
- zeitnahes Einspielen von Security-Patches
- Secure Shell
- PAM (Pluggable Authentication Modules)
- Kerberos 5
- Shadow-Passworte
- TCP-Wrapper
- Konfiguration der Systemkomponenten, u.a.
- Zeitsynchronisation
- Benutzeroberfläche (X11, KDE, Gnome, ...)
- crontab
- logrotate
- Integration von Hardware-Komponenten nach Absprache
- automatische Sicherung der Konfigurationsdaten
- Hilfe zur Selbsthilfe bei der Nutzung von Linux
Hardware
Der Auftragnehmer hält für häufig ausfallende Komponenten (z.B. Lüfter, Netzteile, etc.)
Ersatzteile vor und stellt diese bei Bedarf bereit.
Für entstehende Kosten kommt der Auftraggeber auf.
Verschiedene Verfahren (siehe unten) ermöglichen den direkten Eingriff durch den Auftraggeber.
Es gibt für den Support der eingesetzten Verfahren keine Verpflichtung seitens des URZ
zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit dieser Verfahren.
Während der regulären Arbeitszeiten gilt auch hier eine Frist von einer Stunde
bis zum Beginn der Problembearbeitung nach Bekanntwerden eines Problems.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird der Einsatz empfohlener und vom URZ unterstützer Hardware.
Wartungsarbeiten finden während der
Betriebszeiten statt und schränken im Normalfall
die Nutzung nicht ein.
Service Level Monitoring
Auf den Rechnern laufen regelmässig Skripte,
um die Konsistenz der Systemkonfiguration
sowie des installierten Softwarepakete-Bestandes zu prüfen
und ggf. zu korrigieren.
Das geschieht mindest einmal täglich zu festgelegten Zeiten,
voraussgesetzt der Rechner besitzt Netz-Konnektivität.
Zusätzlich wird der Betrieb der Rechner durch Monitoring-Software
überwacht, u.a. hinsichtlich:
- Netzkonnektivität
- Füllstand der lokalen Filesysteme
- CPU-Last
- kritische Systemnachrichten
- Systemprozesse
Entsprechende Anzeigen sind per
Web verfügbar.
Kritische Ereignisse werden angezeigt und mit einer Verzögerung von ca. 5 Minuten
als Störungsmeldung per E-Mail an die Dienste- sowie Systemverantwortlichen
gesendet.
Mit der Problembearbeitung wird während der regulären Arbeitszeiten
(

8:00-16:00 Uhr) innerhalb einer Stunde nach Bekanntwerden
des Problems begonnen.
Ausserhalb der regulären Arbeitszeiten besteht keine Reaktionspflicht seitens des URZ.
Reporting
Der Nachweis des vereinbarten Service Level
erfolgt u.a. durch
- Accounting- und Statistik-Informationen zur Systemnutzung
- Logs der Wartungsläufe
- Listen der installierten Softwarepakete
Zusatzvereinbarungen
Erweiterungen bzw. Änderungen dieses SLA können zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer in Schriftform vereinbart werden und werden damit Bestandteil des SLA.