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Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule

Vielfältige Maßnahmen an der TU Chemnitz verbessern die Studien- bzw. Arbeitsbedingungen von Studierenden und Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen weiter

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) hat im Juli 2016 die Studie „Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“ veröffentlicht. Damit wurde eine systematische Ist-Analyse zur Situation von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten an den 37 Einrichtungen der Hochschulbildung in Sachsen vorgelegt und Handlungsempfehlungen formuliert. Als Untersuchungsergebnisse werden in der Studie auch vorbildliche Ideen im Sinne von „Best Practice“-Beispielen vorgestellt. An der TU Chemnitz zählten dazu zum Beispiel digitale Kommunikationsprozesse zwischen Hochschule und Studierenden in administrativen Angelegenheiten sowie der „Runde Tisch“ aller Prüfungsausschüsse zur regelmäßigen Information und Sensibilisierung zum Thema „Studium mit Beeinträchtigung“. Zudem wurde im Januar 2016 ein „Tag der Inklusion“ zum Austausch mit anderen Hochschulen durchgeführt. Die Initiative ging von Juliane Wenzel als Beraterin für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit an der TU Chemnitz aus.

Auch die vom SMWK seit dem Jahr 2015 bereitgestellten Sondermittel zur Finanzierung und Förderung von Inklusionsmaßnahmen haben wesentlich dazu beigetragen, dass das Thema Inklusion stärker ins Bewusstsein gerückt ist bzw. bereits vielfältige Maßnahmen und Projekte umgesetzt werden konnten. So stand im vergangenen Haushaltsjahr ein Zusatzbudget von insgesamt 189.000 Euro zur Verfügung. Es wurden einige Investitionen im Bereich assistierende Technologien vorgenommen. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung eines Sehgeschädigten-Arbeitsplatzes für Studierende in der Philosophischen Fakultät; die Anschaffung von fünf Großdisplays, eines mobilen Videokonferenzsystems, von mobilen barrierefreien Rednerpulten zur Verwendung in Hörsälen und von barrierefreien Büroausstattungen sowie die Beschaffung von Literatur für sehgeschädigte Personen. Durch die Ansprechpartnerin für Studierende in der Zentralen Studienberatung, Juliane Wenzel, wurde gemeinsam mit Wissenschaftlichen Hilfskräften jeweils ein umfassender Leitfaden für Studierende und für Mitarbeiter an der TU Chemnitz erstellt, welche auf Sensibilisierung und Information abzielen. In Vorbereitung durch den Bereich Universitätskommunikation ist ein LED-Outdoor-Display am Hörsaalgebäude an der Reichenhainer Straße.  

Weiterhin wurde die Umsetzung eines barrierefreien Webauftrittes der TU Chemnitz vorangetrieben, was in enger Kooperation zwischen dem Universitätsrechenzentrum und dem Bereich Universitätskommunikation erfolgt. Diesbezüglich sei auf die auch 2017 stattfindende Schulungsreihe zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente hingewiesen, damit eine bessere Navigation auf Internetseiten und Nutzung von Lehrdokumenten, Literatursammlungen oder Formularen für Blinde und Sehbehinderte möglich ist. Entsprechende Kenntnisse sollten langfristig in jeder Struktureinheit vorliegen. Es werden dazu an der TU zwei Schulungen angeboten – vom 25. bis 26. September bzw. vom 23. bis 24. Oktober 2017, jeweils 9 bis 16.30 Uhr. Die Einschreibung erfolgt über OPAL.

Schließlich wurde 2016 ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug, ein VW-Kleinbus inklusive einer Auffahrrampe aus den Inklusionsmitteln finanziert, welches für alle an der TU Chemnitz angestellten Beschäftigten mit Mobilitätseinschränkungen zur Erledigung von Dienstgeschäften nutzbar ist. Das Formular der Zentralen Fahrbereitschaft „Antrag auf Bereitstellung von Dienstkraftfahrzeugen“ wurde um die Auswahloption „rollstuhlgeeigneter Kleinbus“ ergänzt. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass eine Nutzung des Transporters als Selbstfahrer nicht möglich ist, aber ein Rollstuhl im Fahrzeug fixiert werden kann. Das bedeutet, an der TU Chemnitz angestellte Personen mit einer Betriebsfahrerlaubnis kommen hier als Fahrzeugführer für Rollstuhlnutzer als Fahrtteilnehmer in Betracht.

Bis Ende Mai waren alle Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und die Universitätsverwaltung aufgerufen, ihre Bedarfe aus der Sonderzuweisung des SMWK im Hinblick auf geplante Inklusionsmaßnahmen im Jahr 2017 mitzuteilen. Anschließend werden die Maßnahmen priorisiert und dem Rektorat ein Vorschlag zur Mittelverausgabung vorgelegt.

Bereits im Herbst 2016 informierte das SMWK darüber, dass ab 2018 die Sondermittel Inklusion nur noch mit der Maßgabe bereitgestellt werden, dass bis Ende 2017 ein hochschuleigener Aktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung des seit 2009 für Deutschland rechtsverbindlichen Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgelegt wird. Die Koordination der Erarbeitung dieses Aktions- und Maßnahmenplanes der TU Chemnitz obliegt seit Ende Februar Dr. Daniela Menzel. Nachdem Ende April ein erstes Kick-off-Meeting der Arbeitsgruppe Inklusion stattgefunden hat und aktuell entsprechende Einzelabstimmungen erfolgen, ist ebenfalls eine ausführliche Information der Hochschulöffentlichkeit zum Aktions- und Maßnahmenplan der TU Chemnitz geplant. Auch eine Übersicht über die bisher finanzierten Inklusionsmaßnahmen mit Detailinformationen zur Nutzung oder zu Standorte wird erstellt, um die Transparenz zu verbessern.

Die beschriebenen Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Hintergrund: UN-Behindertenrechtskonvention

Im März 2009 hat Deutschland das völkerrechtliche Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK) unterzeichnet. Mit der Ratifizierung verbunden ist die gesellschaftspolitische Zielstellung der Inklusion, das heißt der chancengleichen Teilhabe durch den Abbau einstellungs- und umweltbedingter Barrieren. In der UN-BRK zentral verankert ist das Recht von Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen (Art. 1) auf vollen Zugang zur Hochschulbildung und das Treffen angemessener Vorkehrungen im Hochschulbereich (Art. 24) und am Arbeitsplatz (Art. 27). In der Folge veröffentlichte die Hochschulrektorenkonferenz die Empfehlung „Eine Hochschule für alle“, im Jahr 2011 die Bundesregierung den nationalen Aktionsplan sowie 2016 die Sächsische Staatsregierung den sächsischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Weitere Informationen erteilt Dr. Daniela Menzel, Koordinatorin für Inklusion, Telefon 0371 531-34939, E-Mail daniela.menzel@verwaltung.tu-chemnitz.de

(Autorin: Dr. Daniela Menzel)

Mario Steinebach
06.06.2017

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