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Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange Foto: Mario Steinebach

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Neues Hochschulgesetz liegt im Entwurf vor

Die Sächsische Staatsregierung hat den Entwurf des neuen Hochschulgesetzes zur Anhörung freigegeben - Hochschulöffentliche Diskussion mit Sachsens Wissenschaftsministerin, Dr. Eva-Maria Stange, am 13. Februar 2008

Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettsitzung ein neues Sächsisches Hochschulgesetz auf den Weg gebracht. Der Referentenentwurf wird im jetzt beginnenden Anhörungsprozess allen Betroffenen zur Stellungnahme vorgelegt und kann von allen Hochschulgruppen diskutiert werden. Nach Ende der Anhörungsfrist im März 2008 soll der Sächsische Landtag noch vor der Sommerpause über den Entwurf beraten, damit das neue Gesetz zum Wintersemester 2008/2009 in Kraft treten kann.

"Das allerwichtigste ist, dass wir die Studiengebührenfreiheit erhalten", so Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange. Das Gesetz soll die Eigenverantwortung der Hochschulen stärken. Dazu sieht es vor, dass die Hochschulen mit Ausnahme der Grundordnung, die der Zustimmung des Wissenschaftsministeriums bedarf, alle ihre Satzungen in eigener Verantwortung erlassen. Professoren sollen künftig vom Rektor berufen werden, wodurch die Besetzung freier Stellen beschleunigt werden kann. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass die Hochschulen im Rahmen eines Wirtschaftsplans eigenverantwortlich über ihre staatlichen Zuschüsse verfügen und auch Rücklagen für Folgejahre anlegen können.

Durch eine Umgestaltung der Gremienstruktur sollen Kompetenzen klarer getrennt und Entscheidungswege transparenter werden. Zentrale Gremien der Hochschulen sind demnach künftig der Senat, das Rektorat und der Hochschulrat. Der Hochschulrat tritt an die Stelle des bisherigen Kuratoriums und setzt sich zu mindestens drei Vierteln aus Mitgliedern zusammen, die nicht der Hochschule angehören. Senat und Hochschulrat wirken bei der Wahl des Rektors zusammen. Der Hochschulrat übernimmt auch die Kontrolle des Mitteleinsatzes. Zur Qualitätssicherung ist im Gesetzentwurf unter anderem eine Lehrevaluation unter maßgeblicher Beteiligung der Studierenden vorgesehen.

Am 13. Februar 2008 lädt der Rektor der TU Chemnitz, Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes, zu einer hochschulöffentlichen Diskussion des Entwurfs des neuen Hochschulgesetzes mit der Sächsischen Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange, ein. Die Veranstaltung beginnt um 15 Uhr im Raum N 112 des Hörsaalgebäudes, Reichenhainer Straße 90.

Der Referentenentwurf des Sächsischen Hochschulgesetzes ist im Internet unter http://www.smwk.de/smwk/download/entwurf-neues_saechsHG.pdf einzusehen.

Katharina Thehos
01.02.2008

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