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Hinweise zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende

Beantragung der Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro ist für immatrikulierte Studierende und immatrikulierte Promovierende mit festem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 15. März 2023 möglich

Am 21. Dezember 2022 ist das Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht die einmalige Auszahlung von 200 Euro an zum Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikulierte Studierende und immatrikulierte Promovierende mit festem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland vor.

Die Antragsstellung für die Auszahlung kann ab dem 15. März 2023 über das zentral bereitgestellte Internet-Portal www.einmalzahlung200.de erfolgen. Für die Antragsstellung wird ein BundID-Konto benötigt, für das man sich hier registrieren muss: https://id.bund.de/de/registration/eID.

Mit Hilfe der BundID sowie eines Zugangscodes und einer PIN, die den Anspruchsberechtigten vom Studierendenservice der Technischen Universität Chemnitz bereitgestellt werden, kann der Antrag auf die Auszahlung über das vorgenannte Portal gestellt werden. Die PIN benötigen die Anspruchsberechtigten nur, wenn Sie über keine andere elektronische ID verfügen, wie bspw. die Online-Ausweisfunktion bzw. eID-Funktion des Personalausweises oder das persönliche ELSTER-Zertifikat. Anspruchsberechtigte, welche bis zum 31. März 2023 immatrikuliert sind, erhalten dazu in den nächsten Tagen eine E-Mail vom Studierendenservice der TU Chemnitz mit allen relevanten Informationen. Anspruchsberechtigte, welche nach dem 1. Dezember 2022 exmatrikuliert wurden und nicht über ihre TUC-E-Mail erreichbar sind, werden per Brief informiert.

Studierende, die zwar antragsberechtigt sind, aber nicht auf ihren Zugangscode bzw. ihre PIN zugreifen können bzw. keinen Brief erhalten haben, erhalten beides auch gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (originaler Reisepass oder Personalausweis) persönlich in den Räumen des Studierendenservice der TU Chemnitz (Böttcher-Bau, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz).

Für Fragen zur Zugangscode- oder PIN-Bereitstellung stehen die Beschäftigten im Studierendenservice via E-Mail studierendenservice@tu-chemnitz.de oder telefonisch unter +49 371 531-33333 zur Verfügung.

Das Studentenwerk Dresden übernimmt als zuständige Stelle im Freistaat Sachsen die Antragsbearbeitung für Studierende. Wer Fragen hat, kann sich an einmalzahlung200@studentenwerk-dresden.de wenden.

Darüber hinausgehende Informationen zur Energiepreispauschale können den zentralen FAQ zur Einmalzahlung für Studierende sowie den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) entnommen werden.

Mario Steinebach
08.03.2023

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