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Pressemitteilung vom 10.10.2002

Das Rathaus erneuert sein verlockendes Angebot

Das Rathaus erneuert sein verlockendes
Angebot Studenten mit Hauptwohnsitz in Chemnitz sparen den Semesterbeitrag

Es gibt eine frohe Botschaft für alle Studierenden der TU Chemnitz, die bereits ihren Hauptwohnsitz in Chemnitz haben oder sich mit dem Gedanken tragen, nach Chemnitz umzuziehen: Sie bekommen für das Sommersemester 2002 und das Wintersemester 2002/2003 ihren Semesterbeitrag nahezu in vollständiger Höhe erstattet. Die Kommune übernimmt derzeit 30,68 Euro pro Semester und Student. Die Stadt Chemnitz praktiziert dies seit 2000 und konnte laut Aussage von Bürgeramtsleiter Werner Harsch auf diesem Weg bisher 966 jungen Studierenden von einem offiziellen Umzug in die Stadt überzeugen.

Natürlich haben die Stadtväter kein Geld zu verschenken. Hintergrund ist, dass möglichst viele Studenten in Chemnitz ihre Hauptwohnung anmelden sollen. Über so genannte allgemeine Schlüsselzuweisungen vom Freistaat Sachsen, die jede Kommune abhängig von ihrer Einwohnerzahl erhält, nimmt die Stadt jährlich Geld ein. So erhielt die Stadt Chemnitz beispielsweise im Jahr 2001 rund 200 Millionen Euro - im Schnitt Euro 760 Euro pro Einwohner. Einfache Logik: Mehr Chemnitzer Einwohner, mehr Zuweisungen vom Land. Die Semesterbeitragserstattung kostet die Stadt jährlich lediglich etwa 62 Euro pro Antragsteller. Das Plus von knapp 700 Euro pro Chemnitzer Student verbleibt im Haushalt der Kommune.

Wie kommen die in Chemnitz wohnenden Studenten nun an ihr Geld? Den Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages für beide Semester können sie sich aus dem Internet herunterladen ( {http://www.chemnitz.de }http://www.chemnitz.de ) bzw. direkt am Computer ausfüllen. Das Formular wird aber auch in der Chemnitzer Meldebehörde, Elsasser Straße 8, im Studentensekretariat der TU, Straße der Nationen 62, Raum 042 (Briefkasten: Raum 041), und im Studentenwerk Chemnitz-Zwickau, Abteilung Wohnraumverwaltung, Thüringer Weg 3, ausgegeben und wird hier auch ausgefüllt entgegengenommen. Jeder Antragsteller muss natürlich den Studiennachweis durch Abgabe einer Immatrikulationsbescheinigung für die beantragten Semester erbringen. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2002 abgegeben werden. Die Rückerstattung erfolgt ab Januar 2003. Für Fragen und Hinweise steht die Auskunftsstelle der Chemnitzer Meldebehörde unter der Telefonnummer (03 71) 4 88 - 83 45 bzw. per E-Mail { mailto:meldebehoerde@stadt-chemnitz.de }meldebehoerde@stadt- chemnitz.de zur Verfügung.

Studenten, die ihren Hauptwohnsitz nach Chemnitz verlegen wollen, müssen sich in der Meldebehörde, Elsasser Straße 8, anmelden. Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag, 8.30 bis 12 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag, 8.30 bis 18 Uhr.

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