Springe zum Hauptinhalt
Institut für Physik - Fortgeschrittenenpraktikum
Protokollführung

Hinweise zur Protokollführung

Messprotokoll:

Während des Versuches ist ein ausführliches Messprotokoll anzufertigen, das die Grundlage für die Ausarbeitung des Gesamtprotokolls ist, ebenso wie später die Laborprotokolle für die Niederschrift der Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit verwendet werden. Deshalb ist das Messprotokoll kein "Schmierzettel", sondern es ist auf eine übersichtliche Darstellung zu achten. Durch entsprechende Zwischenüberschriften ist eine entsprechende Aussagefähigkeit zu gewährleisten, damit auch nach längerer Zeit eine Rekonstruktion des Versuches nach dem Messprotokoll möglich ist.

Das Messprotokoll enthält alle wichtigen Daten zum Versuch, insbesondere:

  • Datum,
  • Messdaten in Rohform,
  • Darstellung / Skizze des Messaufbaus,
  • Eine kurze Darstellung der Versuchsdurchführung,
  • Eventuell notwendige kurze Zwischenauswertungen,
  • Alle weiteren Beobachtungen.

Das Messprotokoll hat den Charakter eines Dokumentes. Es wird Bestandteil der Auswertung (Anhang) und muss vollständig bleiben, d.h. Computerausdrucke, Schreiberkurven usw., die im Gesamtprotokoll benötigt werden, sind als Kopien zu übernehmen. Nachträgliche Korrekturen im Messprotokoll sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen kommentiert werden.

Das Messprotokoll ist dem Betreuer am Ende des Versuchstages zur Bestätigung vorzulegen. Protokolle, die nicht vom Betreuer unterschrieben sind, sind ungültig!

Hinweise zur Erstellung des Messprotokolls

Muster für ein Messprotokoll (Nebenfach)

Gesamtprotokoll:

Zu jedem Versuch ist ein Gesamtprotokoll anzufertigen, das in derselben Weise gegliedert sein soll, wie es später bei einer Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit verlangt wird. Es wird außerhalb der Praktikumszeit geschrieben. Das Gesamtprotokoll ist spätestens nach einer Woche beim Praktikumsleiter abzugeben. Vor Abgabe des Gesamtprotokolles kann kein neuer Versuch begonnen werden. Protokolle, die nach einer Woche nicht beim Praktikumsleiter abgegeben werden, verlieren ihre Gültigkeit, der zugehörige Versuch wird nicht gewertet.

Es soll folgende Punkte enthalten:

  • Einleitung (Einführung in die Thematik, Ziele des Experimentes),
  • Physikalische Grundlagen (Kurze Darstellung der für den Versuch wichtigen physikalischen Sachverhalte),
  • Versuchsdurchführung (Skizze des Versuchsaufbaus, benutzte Geräte, Vorgehen zum Gewinnen der Messwerte usw.),
  • Auswertung und Diskussion (einschließlich Fehlerbetrachtung),
  • Zusammenfassung (Resümee mit Bewertung der Ergebnisse – keine reine Zusammenstellung der Ergebnisse),
  • Das vollständige Messprotokoll als Anhang.

Es ist nicht notwendig, die Aufgabenstellung abzuschreiben, ebenso wenig Messwerttabellen, die im Messprotokoll enthalten sind (nur dann, wenn daran Umrechnungen vorgenommen wurden). Allerdings müssen die benötigten Auswerteformeln bei den physikalischen Grundlagen oder der Versuchsdurchführung so angegeben sein, dass sie verständlich sind.

Für das Gesamtprotokoll dürfen im Normalfall nur die eigenen Messwerte verwendet werden. Darüber hinaus gehende Hilfsmittel bzw. Quellen sind durch Zitate auszuweisen.

Die im Grundpraktikum gegeben Hinweise zur Durchführung einer Fehlerbetrachtung, die Hinweise für die Rundung von Fehlern und Resultaten..., die Literaturhinweise zur Fehlerbetrachtung, die Informationen über Physikalische Größen und ihre Einheiten und Garantie- und Eichfehlergrenzen von Messgeräten... gelten natürlich auch hier und können auf der Homepage des Grundpraktikums nachgelesen werden.

Es ist auf eine ordentliche und übersichtliche Darstellung zu achten. Da grafische Darstellungen ein wichtiges Mittel sind, ist ihnen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wichtig sind Übersichtlichkeit, die Wahl geeigneter Maßstäbe und Achsenteilungen und richtige Angabe der Maßzahlen und Maßeinheiten. Jede grafische Darstellung muss eine Unterschrift haben.

[PDF-File zum Herunterladen]

Das Protokoll wird vom Betreuer korrigiert, wobei besondere Aufmerksamkeit auf fachliche Fehler gerichtet wird, aber auch auf Formfehler hingewiesen wird. Fehler werden den Praktikanten bei der Rückgabe des Protokolls durch den Betreuer erläutert.

Die Verwendung von Textverarbeitungsprogrammen ist nicht erforderlich (Ausnahme: Laborpraktikum II - Spezialisierung)!

Ein Beispiel für ein mögliches "Mustergesamtprotokoll" ist beim Versuch V 6 (Holografie) erstellt worden (ohne Messprotokoll).

Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik: Empfehlung(en) der Konferenz der Fachbereiche Physik (2016):

"http://www.kfp-physik.de/dokument/KFP_Gute_wissenschaftliche_Praxis_160603.pdf"