Wichtig: Für eine rechtzeitige Zulassung zur Prüfungsleistung Konstruktionslehre/Maschinenelemente I (Studienordnungen vor WS 22/23) ist der Grundpraktikumsbericht spätestens zehn Wochen vor Beginn der zentralen Prüfungsperiode (Wintersemester) einzureichen.
SO ab WS 22/23: Für eine rechtzeitige Zulassung zu den betreffenden Prüfungsleistungen in den ab dem WS 22/23 gültigen Studienordnungen ist der Grundpraktikumsbericht spätestens sechs Wochen vor Anmeldung der jeweiligen Prüfungsleistung einzureichen.
Praktikumsordnung
Praktikumsordnung - gültig ab 27.09.2022 für alle aktuellen Diplom- und Bachelorstudiengänge der Fakultät für Maschinenbau (für Studienordnungen mit Gültigkeit vor WS22/23 gilt: Nachweis des GP spätestens zum Beginn des 3. Fachsemesters, da Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zu Konstruktionslehre/Maschinenelemente I)
Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie alle, die sich für den Berufseinstieg interessieren, können am 15. Mai 2024 an der TU Chemnitz mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen ins Gespräch kommen – Anmeldung und „Matching“ ist via App möglich …
Chemnitzer Werkstofftechniker Prof. Dr. Thomas Lampke wurde in eines der höchsten Gremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, den Senatsausschuss für Sonderforschungsbereiche, gewählt …
Bis zum 10. Mai 2024 können die Studierenden der Technischen Universität Chemnitz an der jährlichen TUCpanel-Befragung teilnehmen und so auch im eigenen Interesse eine nachhaltige Qualitätsentwicklung von Lehre und Studium unterstützen …
VDIni-Club am Smart Rail Connectivity Campus in Annaberg-Buchholz ermöglicht Kindern und Jugendlichen den spielerischen Zugang zu Technik – Für eine Projektwoche werden Patinnen und Paten aus dem MINT-Bereich gesucht …